Mieter verweigert eigene Waschmaschine und Nutzung der Gemeinschaftswaschmaschine

1. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb450921-72
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter verweigert eigene Waschmaschine und Nutzung der Gemeinschaftswaschmaschine

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich darf laut Mietvertrag keine eigenen Geräte aufstellen, z.B. Waschmaschine, Trockner, Minibackofen, Ventilator, etc., und muss deshalb die Gemeinschaftswaschmaschine im Keller nutzen - also ich sollte.
Jetzt ist es leider nämlich so, dass ich vor zwei Tagen das bezahlen vergessen habe. Jetzt verweigern mir die Vermieter, nachdem ich den Betrag beglichen habe, die Nutzung der Gemeinschaftswaschmaschine und auf die Aussage, dass ich dann in der Wohnung eine Maschine aufgestellt werden würde, droht man mit Polizei und Klage.

Ist das rechtens? Und da ich schon mal dabei bin, die Nutzungskosten belaufen sich pro Maschine und je nach Programm, zwischen 3,-€ und 3,50€, es werden weder Waschmittel, Weichspüler o.ä. zur Verfügung gestellt. Sollten sie es jemals schaffen einen Trockner aufzustellen würde die Nutzung 4,-€ pro Vorgang kosten.
Das läuft doch schon unter Wucher, oder? Zudem müssen sich derzeit insgesamt elf Mieter eine Waschmaschine und 6 Wäscheseile zum aufhängen teilen.

Bitte helft mir. Ich muss noch 60 Tage in dieser Wohnung bleiben und habe auch keinen Waschsalon in der Nähe. Dazu müsste ich in die nächstgrößere Stadt fahren, was mich ca. 20,-€ Zugticket hin und zurück kosten würde, zzgl. der Kosten des Waschsalons natürlich.

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von fb450921-72):
Jetzt ist es leider nämlich so, dass ich vor zwei Tagen das bezahlen vergessen habe.


Wo und bei wem?

Zitat (von fb450921-72):
Ich darf laut Mietvertrag keine eigenen Geräte aufstellen, z.B. Waschmaschine, Trockner, Minibackofen, Ventilator, etc.,


Dürfte unzulässig sein, wenn da wirklich sowas wie Minibackofen und Ventilator mit inbegriffen ist.

Zitat (von fb450921-72):
und auf die Aussage, dass ich dann in der Wohnung eine Maschine aufgestellt werden würde, droht man mit Polizei und Klage.


Ist denn eine eigene Waschmaschine vorhanden und in der Wohnung Platz sowie ein Anschluss/Abfluß? Polizei interessiert das nicht, das Gericht auch erstmal nicht. Eine Abmahnung wäre der erste Schritt und dann die Kündigung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung gehört auch dann grundsätzlich zum zulässigen Mietgebrauch, wenn ein Waschkeller vorhanden ist, zu dessen alleiniger Nutzung die Mieter jeweils im Wechsel berechtigt sind. Eine gegenteilige vertragliche Vereinbarung ist unwirksam.

AG Köln, Urteil vom 11.01.2001 – AZ 207 C 221/00

http://www.bmgev.de/mietrecht/urteile/detailansicht/aufstellen-einer-waschmaschine.html

Ich würde grundsätzlich meine Wäsche von einer "Waschmaschine für alle" fernhalten.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Ich stelle mir grad vor wie wohl die Polizei reagiert, wenn ein Vermieter sie anruft, weil sein Mieter eine Wama aufgestellt hat. :crazy:
Sehe das wie AltesHaus, ich würde keinesfalls meine Wäsche in einer Gemeinschaftswaschmaschine waschen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von fb450921-72):
keine eigenen Geräte aufstellen, z.B. Waschmaschine, Trockner, Minibackofen, Ventilator, etc., und muss deshalb die Gemeinschaftswaschmaschine im Keller nutzen - also ich sollte.


Ist das ein Zimmer zum vorübergehenden Gebrauch vermietet und/oder die Nebenkosten als Pauschale oder in der Miete includiert (= Warmmiete)?

Gibt es überhaupt Anschlussmöglichkeiten für eine Maschine?

Zitat (von fb450921-72):
Nutzungskosten belaufen sich pro Maschine und je nach Programm, zwischen 3,-€ und 3,50€


Wieviel kostet es denn derzeit im Waschsalon?

Zitat (von fb450921-72):
Das läuft doch schon unter Wucher, oder?


Bevor man "Wucher" in den Mund nimmt, könnte man nachrechnen, was ein einzelner Waschgang tatsächlich kostet, im Internet findet man bestimmt den Strom- und Wasserverbrauch pro Waschgang. Außerdem muss man auch noch die Abschreibung und die Wartung mit einberechnen.

Bei 3,-€ bis 3,50€ zahlt der Vermieter vermutlich nicht drauf, viel bleibt dabei aber nicht übrig.

Zitat (von fb450921-72):
Jetzt ist es leider nämlich so, dass ich vor zwei Tagen das bezahlen vergessen habe.


Waschmittel auch? Dagegen hilft ein Münzer und die Kosten kann man auch noch über die Kosten (ab 200 Euro) für die Waschmaschine abschreiben.

Zitat (von fb450921-72):
Jetzt verweigern mir die Vermieter, nachdem ich den Betrag beglichen habe, die Nutzung der Gemeinschaftswaschmaschine


War das in den Nutzungsbedingungen für die Waschmaschine angekündigt?

Zitat (von fb450921-72):
Ich muss noch 60 Tage in dieser Wohnung bleiben und habe auch keinen Waschsalon in der Nähe.


Vielleicht hilft eine nette Nachbarin? Oder vielleicht könnte man bei einem Freund waschen. 2 Monate werden doch wohl zu überbrücken sein und den Rest kann man mit der Hand waschen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb450921-72):
Ich darf laut Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) keine eigenen Geräte aufstellen, z.B. Waschmaschine, Trockner, Minibackofen, Ventilator, etc., und muss deshalb die Gemeinschaftswaschmaschine im Keller nutzen - also ich sollte.

Erst mal die Frage, um welche Art von Mietverhältnis handelt es sich, ist es eine Zimmervermietung auf Zeit?
Zitat (von fb450921-72):
Und da ich schon mal dabei bin, die Nutzungskosten belaufen sich pro Maschine und je nach Programm, zwischen 3,-€ und 3,50€,

Nun was kostet eine Waschmaschine an Strom / Wasser und Wartung, Rücklage für eine Neuanschaffung?
Zitat (von fb450921-72):
Dazu müsste ich in die nächstgrößere Stadt fahren, was mich ca. 20,-€ Zugticket hin und zurück kosten würde, zzgl. der Kosten des Waschsalons natürlich.

Nun seit wann ist Wäschewaschen umsonst, selbst im Spülbecken hat man Wasserkosten hat man bei Handwäsche.
Vielleicht zahlt man einfach die Pauschale und erspart sich den Ärger.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Nun was kostet eine Waschmaschine an Strom / Wasser und Wartung, Rücklage für eine Neuanschaffung?


Ich habe das mal kurz durchgerechnet: Für den privaten Verbraucher kostet ein einziger Waschgang (excl. Waschmittel) mit einer ziemlich guten Miele-Waschmaschine in etwa 0,61 Euro insgesamt.

Die Rechnung basiert auf einem Anschaffungspreis von 1450 Euro inklusive 10-Jahres-Garantie,
einer Lebensdauer von 10000 Stunden = 5000 Waschgängen, macht 1450/5000 = 0,29 € pro Waschgang, hinzu kommt
ein Stromverbrauch von 1 kWh pro Waschgang und 0,27 € pro kWh, macht 0,27+0,29 = 0,56 €, hinzu kommen
30 Liter Wasser bei einem Wasserpreis von 1,67/m³, also 0,56+0,05 = 0,61 €.

Das heißt, die erzwungene Benutzung der Gemeinschaftswaschmaschine für mindestens 3 € pro Waschgang ist für den Mieter fünf (5) mal so teuer wie die Benutzung einer eigenen, und zwar inklusive aller Reparaturen, Wasser- und Stromverbrauch, sowie Abschreibung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von metttwurstkneckebrot):
Ich habe das mal kurz durchgerechnet: Für den privaten Verbraucher kostet ein einziger Waschgang (excl. Waschmittel) mit einer ziemlich guten Miele-Waschmaschine in etwa 0,61 Euro insgesamt.


Kann sein, dass das für eine gute, moderne Miele gilt (Private Anmerkung: Nach der Rechnung, kauf ich mir eine Neue! Danke!).

Bei meiner Waschmaschine (6 Jahre alte Wirlpool) kostet ein Waschgang (95°C) ohne Vorwäsche derzeit 87 ct an Strom und Wasser.

D.h. es kommen die Abschreibung, Reparatur, Kontrolle und Reinigung noch hinzu.

Speziell bei einer Gemeinschaftswaschmaschine und je nach Kalkgehalt des Wassers würde ich mal von einem erhöhten Reinigungsbedarf ausgehen.

Und einen erhöhten Reparaturbedarf bei unsachgemäßen Gebrauch.

Und auch noch die Kompensation von Nutzern, die die Bezahlung "vergessen".

Ich habe auch mal nachgeschaut, im Waschsalon kostet eine Wäsche ebenfalls 3 Euro.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von metttwurstkneckebrot):
einem Wasserpreis von 1,67/m³

Da liegt schon mal ein Fehler vor, das Wasser fließt nicht nur rein, sonder man sollte auch noch das Abwasser hin zu rechnen. Bei uns liegen wir damit schon bei m² Wasser mit Abwasser bei 3,10€.

Zitat (von metttwurstkneckebrot):
ein Stromverbrauch von 1 kWh pro Waschgang und 0,27 € pro kWh, macht 0,27+0,29 = 0,56 €

Der Stromverbrauch richtet sich selbst bei neuen A++ Geräten nach dem gewählten Waschprogramm. Da sind schnell auch bei ganz aktuellen 3 kWh drin, Normalprogramm 40 Grad ohne Vorwäsche 1,5 kWh und abhängig von der Trommelfüllung.
Zitat (von metttwurstkneckebrot):
Die Rechnung basiert auf einem Anschaffungspreis von 1450 Euro inklusive 10-Jahres-Garantie,

Man sollte bei eine Waschmaschine eben zwischen Wartung und Garantie differenzieren:
Fusselsieb reinigen
Laugenpumpe säubern
sind Wartungsarbeiten, welche sich nicht von selbst erledigen.
Auch vom Preis her fällt mir auf, meine Miele WMV 960 kostet ohne die Zusatzgarantie einiges mehr, gekauft im Frühjahr beim Fachhandel mit Aufstellung.
So und noch schlimmer wenn die Anschaffung mit Kredit finanziert wird. Reale Kosten lassen sich pauschal nie nennen, denn ist es eine ältere Maschine, ist der Wasserverbrauch gleich mal doppelt so hoch zu rechnen, Stromverbrauch ist sehr abhängig eben vom gewählten Programm.
Die Wartung lässt sich ohne das Benutzerverhalten schlecht einschätzen, die Spanne dürfte im günstigeren Fall bei 1,50 bis 2,60€ bewegen.
Nur unterm Strich wissen wir eben von allem Umständen des Mieter hier ganz wenig, es ist reichlich Raum für Spekulationen.

Nachtrag: Vieles deutet auf etwa Studentenwohnheim hin.



-- Editiert von 0815Frager am 01.10.2016 13:29

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat:
Nachtrag: Vieles deutet auf etwa Studentenwohnheim hin.


Ja das oder ähnliches, in den mir bekannten Studentenheimen sind allerdings Waschsalons angeschlossen.

Evtl. sollte der TE hier mal aufklären, sonst drehen wir uns nur im Kreis, davon werd ich schwindelig ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb450921-72
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich nicht um ein Studentenwohnheim und auch nicht um Zimmervermietungen auf Zeit. Im Grunde haben die ihr Haus genommen und so umgebaut, dass die einzelnen Zimmer über Bad und Kochzeile verfügen. Die Mietverträge werden, in meinem Fall, unbegrenzt ausgeschrieben.
Bei der Maschine handelt es sich um eine nagelneue Bauknecht A++, Härtegrad des Wasser habe ich gerade nicht im Kopf.
Ich zahle im Gesamten 180,-€ Nebenkostenpauschale für Strom und Wasser, bei einer Zimmerwohnung.
Einen Münzer werden sie wohl kaum aufstellen, da die Geräte ja registriert und damit steuerpflichtig sind. Eben jene wollen sie sparen, wie ich aus zuverlässiger Quelle weiß.
Es kam bisher auch nie vor, dass der zu zahlende Betrag für das Wäsche waschen, vergessen wurde zu entrichten, bis eben am Donnerstag.
Für jemanden der über keinen Führerschein verfügt, sind 12,-€ zur Stadt mit Waschsalon, 12,-€ nach Hause plus die etwaigen Kosten, wie bereits oben zu lesen:

Zitat (von Ver):
Ich habe auch mal nachgeschaut, im Waschsalon kostet eine Wäsche ebenfalls 3 Euro.


Ergibt, ohne dass ich Waschmittel und Trockner habe, schon für eine Maschine, die fällig wäre, 27,-€ + 3,-€ für jede weiter Wäsche + den Betrag für das Waschmittel & den Trockner.
Das heißt, mir wird hier vorgeschlagen, dass ich mind. 27,-€ ausgeben muss, um nur ein Einziges Mal waschen zu können.
§18 meines Mietvertrages besagt: Elektrische Heizkörper jeder Art sind wegen Brandgefahr verboten.
Eine explizite Vereinbarung bezüglich der Waschmaschine selbst gibt es nicht.

-- Editiert von fb450921-72 am 01.10.2016 18:59

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Entweder eigene Waschmasch kaufen, was natürlich nicht lohnt für die 2 Monate, oder versuchen die Dinge mit dem VM zu klären ... als letztes bliebe die Möglichkeit einen Nachbarn zu fragen, ob dieser den Waschdienst übernimmt.

Wie kann das pasieren, dass man "vergisst" zu zahlen? Wie wird das überhaupt gehandelt mit der Zahlerei?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Wenn die Nutzung der Gemeinschaftswaschmaschine im Mietvertrag vereinbart wurde, dann dürften die Vermieter diese auch nicht entziehen. Wurde sie nicht mitvermietet so kann der Vermieter die Nutzung in der Regel untersagen. Preise pro Waschgang oder dergleichen sind dabei meiner Meinung nach egal. Notfalls muss sich der Mieter halt irgendwo eine eigene Waschmaschine besorgen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb450921-72):
Es kam bisher auch nie vor, dass der zu zahlende Betrag für das Wäsche waschen, vergessen wurde zu entrichten, bis eben am Donnerstag.

Also waren es schon bisher 9 x Waschen im Rückstand?
Zitat (von fb450921-72):
Das heißt, mir wird hier vorgeschlagen, dass ich mind. 27,-€ ausgeben muss, um nur ein Einziges Mal waschen zu können.

Nö die 27€ sind deine Schulden, oder willst Du in 2 Monaten nur einmal die Wäsche waschen und am Ende nicht bezahlen?

Zitat (von fb450921-72):
§18 meines Mietvertrages besagt: Elektrische Heizkörper jeder Art sind wegen Brandgefahr verboten.
Eine explizite Vereinbarung bezüglich der Waschmaschine selbst gibt es nicht.

Klar so was kann durchaus aus verschiedenen Gründen des Brandschutz verboten werden, die Wohnung wird ja über eine Heizung verfügen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von fb450921-72):
Im Grunde haben die ihr Haus genommen und so umgebaut, dass die einzelnen Zimmer über Bad und Kochzeile verfügen.

1 Zimmer mit Bad und Kochzeile, dürfte etwas eng werden da noch WaMa und Trockner unterzubringen?



Zitat (von Retels):
Dürfte unzulässig sein, wenn da wirklich sowas wie Minibackofen und Ventilator mit inbegriffen ist.

Stimmt.
Nur ohne Platz und ohne Anschlüsse gibt es auch ohne Verbot keinen Anspruch da WaMa und Trockner zu betreiben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Nö die 27€ sind deine Schulden, oder willst Du in 2 Monaten nur einmal die Wäsche waschen und am Ende nicht bezahlen?


Die 27 Euro ergeben sich aus 12 Euro für die Hinfahrt mit dem Bus zum Waschsalon. 12 Euro für die Rückfahrt. Und 3 Euro für den Waschgang. Also nichts mit Schulden;-)

Trotzdem glaube ich nicht, dass die Waschmaschinennutzung tatsächlich eingeklagt werden kann. Ich würde das eher als Service sehen, wo beide Seiten sagen können: ich mag nimmer.
2 Monate sind ja eine recht überschaubare Zeit. Vielleicht Mama?;-) Oder Freunde oder Bekannte, wo man in der Zeit mal waschen darf?

Zitat (von fb450921-72):
Das heißt, mir wird hier vorgeschlagen, dass ich mind. 27,-€ ausgeben muss, um nur ein Einziges Mal waschen zu können.

Da hast Du was falsch verstanden. Wenn wegen der Waschmaschinennutzung nichts im Vertrag steht, hast Du da meiner Meinung nach auch kein Recht drauf. Und Dein Vermieter sagt lediglich, was vermutlich jeder Vermieter sagt: Wie Sie ihre Wäsche waschen und wo ist nicht meine Angelegenheit.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Notfalls muss sich der Mieter halt irgendwo eine eigene Waschmaschine besorgen.


Damit ist es meisten nicht getan....

1.
Das Teil braucht einen Platz, wo es stehen kann. Mindestens mit Dämpfung.

2.
Dann braucht man einen Wasser- und Abwasseranschluss. Der kostet auch wieder und muss bei Auszug auch wieder ausgebaut werden.

Zitat (von fb450921-72):
§18 meines Mietvertrages besagt: Elektrische Heizkörper jeder Art sind wegen Brandgefahr verboten.
Eine explizite Vereinbarung bezüglich der Waschmaschine selbst gibt es nicht.


Und woraus schließt dann der Mieter, dass er keine MaWa haben darf.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von fb450921-72):
Eine explizite Vereinbarung bezüglich der Waschmaschine selbst gibt es nicht.

Und wie entstand dann diese Aussage?
Zitat (von fb450921-72):
Ich darf laut Mietvertrag keine eigenen Geräte aufstellen, z.B. Waschmaschine, Trockner, Minibackofen, Ventilator, etc.,




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von metttwurstkneckebrot):
Ich habe das mal kurz durchgerechnet: Für den privaten Verbraucher kostet ein einziger Waschgang (excl. Waschmittel) mit einer ziemlich guten Miele-Waschmaschine in etwa 0,61 Euro insgesamt.


Kann sein, dass das für eine gute, moderne Miele gilt (Private Anmerkung: Nach der Rechnung, kauf ich mir eine Neue! Danke!).

Bei meiner Waschmaschine (6 Jahre alte Wirlpool) kostet ein Waschgang (95°C) ohne Vorwäsche derzeit 87 ct an Strom und Wasser.

Bevor man "Wucher" in den Mund nimmt, könnte man nachrechnen, was ein einzelner Waschgang tatsächlich kostet, im Internet findet man bestimmt den Strom- und Wasserverbrauch pro Waschgang. Außerdem muss man auch noch die Abschreibung und die Wartung mit einberechnen.

Bei 3,-€ bis 3,50€ zahlt der Vermieter vermutlich nicht drauf, viel bleibt dabei aber nicht übrig.



Erkennt jemand hier den Fehler?

@ Ver

Wie wäre es, wenn du die Antworten nicht ständig so hinbiegst, dass du irgendwie recht hast? Finde es schon beachtlich von 3 € auf "plötzlich" 87 Cent zu kommen...

Darüber hinaus waschen die Leute nicht grundsätzlich mit 95°C. Damit reduziert sich der Preis entsprechend. Unabhängig von den Kurzwäschen.

Ich sehe durchaus das Potential von Wucher, da die eigene Waschmaschine nicht erlaubt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von metttwurstkneckebrot):
einem Wasserpreis von 1,67/m³

Da liegt schon mal ein Fehler vor, das Wasser fließt nicht nur rein, sonder man sollte auch noch das Abwasser hin zu rechnen. Bei uns liegen wir damit schon bei m² Wasser mit Abwasser bei 3,10€.

Zitat (von metttwurstkneckebrot):
ein Stromverbrauch von 1 kWh pro Waschgang und 0,27 € pro kWh, macht 0,27+0,29 = 0,56 €

Der Stromverbrauch richtet sich selbst bei neuen A++ Geräten nach dem gewählten Waschprogramm. Da sind schnell auch bei ganz aktuellen 3 kWh drin, Normalprogramm 40 Grad ohne Vorwäsche 1,5 kWh und abhängig von der Trommelfüllung.
Zitat (von metttwurstkneckebrot):
Die Rechnung basiert auf einem Anschaffungspreis von 1450 Euro inklusive 10-Jahres-Garantie,

Man sollte bei eine Waschmaschine eben zwischen Wartung und Garantie differenzieren:
Fusselsieb reinigen
Laugenpumpe säubern
sind Wartungsarbeiten, welche sich nicht von selbst erledigen.
Auch vom Preis her fällt mir auf, meine Miele WMV 960 kostet ohne die Zusatzgarantie einiges mehr, gekauft im Frühjahr beim Fachhandel mit Aufstellung.
So und noch schlimmer wenn die Anschaffung mit Kredit finanziert wird. Reale Kosten lassen sich pauschal nie nennen, denn ist es eine ältere Maschine, ist der Wasserverbrauch gleich mal doppelt so hoch zu rechnen, Stromverbrauch ist sehr abhängig eben vom gewählten Programm.
Die Wartung lässt sich ohne das Benutzerverhalten schlecht einschätzen, die Spanne dürfte im günstigeren Fall bei 1,50 bis 2,60€ bewegen.
Nur unterm Strich wissen wir eben von allem Umständen des Mieter hier ganz wenig, es ist reichlich Raum für Spekulationen.

Nachtrag: Vieles deutet auf etwa Studentenwohnheim hin.



-- Editiert von 0815Frager am 01.10.2016 13:29
Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von metttwurstkneckebrot):
einem Wasserpreis von 1,67/m³

Da liegt schon mal ein Fehler vor, das Wasser fließt nicht nur rein, sonder man sollte auch noch das Abwasser hin zu rechnen. Bei uns liegen wir damit schon bei m² Wasser mit Abwasser bei 3,10€.

Zitat (von metttwurstkneckebrot):
ein Stromverbrauch von 1 kWh pro Waschgang und 0,27 € pro kWh, macht 0,27+0,29 = 0,56 €

Der Stromverbrauch richtet sich selbst bei neuen A++ Geräten nach dem gewählten Waschprogramm. Da sind schnell auch bei ganz aktuellen 3 kWh drin, Normalprogramm 40 Grad ohne Vorwäsche 1,5 kWh und abhängig von der Trommelfüllung.
Zitat (von metttwurstkneckebrot):
Die Rechnung basiert auf einem Anschaffungspreis von 1450 Euro inklusive 10-Jahres-Garantie,

Man sollte bei eine Waschmaschine eben zwischen Wartung und Garantie differenzieren:
Fusselsieb reinigen
Laugenpumpe säubern
sind Wartungsarbeiten, welche sich nicht von selbst erledigen.
Auch vom Preis her fällt mir auf, meine Miele WMV 960 kostet ohne die Zusatzgarantie einiges mehr, gekauft im Frühjahr beim Fachhandel mit Aufstellung.
So und noch schlimmer wenn die Anschaffung mit Kredit finanziert wird. Reale Kosten lassen sich pauschal nie nennen, denn ist es eine ältere Maschine, ist der Wasserverbrauch gleich mal doppelt so hoch zu rechnen, Stromverbrauch ist sehr abhängig eben vom gewählten Programm.
Die Wartung lässt sich ohne das Benutzerverhalten schlecht einschätzen, die Spanne dürfte im günstigeren Fall bei 1,50 bis 2,60€ bewegen.
Nur unterm Strich wissen wir eben von allem Umständen des Mieter hier ganz wenig, es ist reichlich Raum für Spekulationen.

Nachtrag: Vieles deutet auf etwa Studentenwohnheim hin.



-- Editiert von 0815Frager am 01.10.2016 13:29


Wir können gerne die Kosten durchrechnen für jede Maschine. Die Preise differieren, aber sind niemals bei 3,-.

Trotz allem ist hier eher die Frage, ob überhaupt ein Anschluss vorhanden ist. Ist das nicht der Fall wird es kompliziert bzw. teuer.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Ich sehe durchaus das Potential von Wucher, da die eigene Waschmaschine nicht erlaubt ist.

Wo steht das jetzt?
Zitat (von fb450921-72):
§18 meines Mietvertrages besagt: Elektrische Heizkörper jeder Art sind wegen Brandgefahr verboten.
Eine explizite Vereinbarung bezüglich der Waschmaschine selbst gibt es nicht.

Also noch mal zum Verständnis, wo steht das der TS keine eigene Waschmaschine benützen darf?

Zitat (von asd1971):
Wir können gerne die Kosten durchrechnen für jede Maschine.

Wie sollte es ohne Energiemonitoring gehen?
Herstellerangaben nach Energielabel, klar doch, man glaubt auch an den Weihnachtsmann und Osterhasen und den Angaben von VW zur Umweltverträglichkeit. :)
Was mir Auffällt keiner hat hier real die Wasserkosten genannt, man rechnet nur den Bezugspreis, das Schmutzwasser ist in den meisten Kommunen das teuerste. Man muss beide Werte addieren, denn Bezug gleich Schmutzwasser.
So und nun eben der Fakt, an dem kann kein Energielabel was ändern, es ist noch keinem gelungen die Wärmekapazität von Wasser 4,18 joule pro Kelvin zu ändern.
Pro Waschgang abhängig von dem Trommelinhalt werden 15 bis 22 l Wasser benötigt, dabei spielt es keine Rolle ob es eine 7 oder 9 kg Trommel ist, da aktuelle Maschinen die Belegung erkennen.
Wasser kommt mit ca 10 bis 12 Grad aus dem Hahn, auch eine Tatsache welche wohl jeder hat.
Beim 65 Grad Öko programm ergibt sich ein Delta von 55 Kelvin.
Energie = Wärmekapazität * Masse * Temperaturdifferenz
Energie = 4,18 J/(g K) * 1000 g * 1 K = 4,18 J*1000g*18*55 = 4138200 Joule gleich Ws.
Somit kommen (Ws /3600) / 1000 gleich 1,1150 kWh nur für den Waschgang zusammen. Und auch die Tatsache das nichts auf der Welt einen Wirkungsgrad von 100% hat, alte Heizungen von Waschmaschinen weisen 70% auf die neuen A+++ machen Werbung mit 91 % erweitern die Rechnung.
Damit gehen schon mal plus minus 1,28 kW/h nur für die Warmwasseraufbereitung in die Rechnung ein. Die Trommel muss bewegt werden, der Motor liegt zwischen 800 Watt und 1200 Watt, bei den Miele werden der Energieeffinzienz wegen Drehstrom verwendet, die alten Motoren kommen damit auf einen Wirkungsgrad von 60 bis 70 % Drehstrommotoren auf bis zu 90 %
Ich lasse mal die Steuerung und Magnetventile weg, denn diese Werte sind wohl die Geheimnisse der Hersteller, jedoch kann mir keiner weis machen, das selbst eine neue Maschine überhaupt mit weniger als 3 kW im Normalprogramm auskommt.

Jetzt gratuliere ich noch allen wo ein Schonprogramm oder gar Wollwäsche einstellen, da wird die Temperatur beim Waschprogramm herunter gefahren, jedoch auch die Spülprogramme verwenden angewärmtes Wasser.


Zitat (von asd1971):
Trotz allem ist hier eher die Frage, ob überhaupt ein Anschluss vorhanden ist. Ist das nicht der Fall wird es kompliziert bzw. teuer.

Auch diese Tatsache war dem TS schon von Anfang an bewusst.
Zitat (von asd1971):
Die Preise differieren, aber sind niemals bei 3,-.

Wie analog zum Auto, jeder stellt die Berechnungstabellen von Autokosten in Frage, der andere rechnet keine Wartungskosten oder Verschleiß dazu, der nächste meint er zahle zweieurofufzig weniger Versicherung, aber daneben liegen alle, denn keiner will die wahren Kosten beachten.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb450921-72
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine eigene Waschmaschine verweigert mir der Vermieter mündlich mit dem Verweis auf den 18ten Pubkt des Mietvertrages, so kann/darf ich keine Waschmaschine installieren.
Anschluss etc. da nicht vorhanden, werden über das Waschbecken abgehandelt.
In der Arbeit habe ich Kollegen, die das für einige unserer Kunden machen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
fb450921-72
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von fb450921-72):
Es kam bisher auch nie vor, dass der zu zahlende Betrag für das Wäsche waschen, vergessen wurde zu entrichten, bis eben am Donnerstag.

Also waren es schon bisher 9 x Waschen im Rückstand?
Zitat (von fb450921-72):
Das heißt, mir wird hier vorgeschlagen, dass ich mind. 27,-€ ausgeben muss, um nur ein Einziges Mal waschen zu können.

Nö die 27€ sind deine Schulden, oder willst Du in 2 Monaten nur einmal die Wäsche waschen und am Ende nicht bezahlen?

Zitat (von fb450921-72):
§18 meines Mietvertrages besagt: Elektrische Heizkörper jeder Art sind wegen Brandgefahr verboten.
Eine explizite Vereinbarung bezüglich der Waschmaschine selbst gibt es nicht.

Klar so was kann durchaus aus verschiedenen Gründen des Brandschutz verboten werden, die Wohnung wird ja über eine Heizung verfügen.


Nein ich bisher nur an jenem Donnerstag die drei Euro vergessen und diese gestern sofort nachgezahlt, weil ich am Freitag nicht zu Hause war.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb450921-72):
Nein ich bisher nur an jenem Donnerstag die drei Euro vergessen und diese gestern sofort nachgezahlt, weil ich am Freitag nicht zu Hause war.

Dann kannst Du ja wieder die Waschmaschine benützen und damit ist es doch in Ordnung.

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#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von fb450921-72):
Eine eigene Waschmaschine verweigert mir der Vermieter mündlich mit dem Verweis auf den 18ten Pubkt des Mietvertrages, so kann/darf ich keine Waschmaschine installieren.

Das ist natürlich Unfug, den Vermieter kann man also ignorieren.



Zitat (von fb450921-72):
Anschluss etc. da nicht vorhanden, werden über das Waschbecken abgehandelt.
In der Arbeit habe ich Kollegen, die das für einige unserer Kunden machen.

Wenn das fachgerecht gemacht wird. sollte es keine Probleme geben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#25
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
@ Ver

Wie wäre es, wenn du die Antworten nicht ständig so hinbiegst, dass du irgendwie recht hast? Finde es schon beachtlich von 3 € auf "plötzlich" 87 Cent zu kommen...


Wenn die Waschmaschine schon 87 ct laut Hersteller verbraucht und die anderen Kosten (Wartung, Reinigung, Abschreibung, Raumkosten) noch dazu kommt, sind 3 Euro nicht besonders weit entfernt.

Ich habe mal im Bekanntenkreis rum gefragt.

Da gibt es eine Gemeinschaftswaschmaschine (Miele), der Waschgang kostet 1,5 Euro. Die Vermieter haben auf meine Bitte in die reinen Verbrauchskosten (nur Strom und Wasser! ohne Abschreibung für Münzer & Maschine, Kontrolle durch den Hausmeister, Reinigung, Wartung etc., Versicherung, Anschluss, Kosten für den eigenen Strom- und Wasserzähler) geschaut.

Kein Gewinn, sondern sogar ein Defizit. Erst mit 3 Euro wäre es ein kleiner Gewinn (für die Mieter!) Hier werden nämlich die Einnahmen für die Waschmaschine den Mietern gut geschrieben, dafür muss die Allgemeinheit die Kosten für die WaMa (Strom, Wasser, Hausmeister) tragen.

Was für die Mieter bedeutet das, dass die Mieter mit eigener Waschmaschine die Nutzer der allgemeinen Waschmaschine sponsern.

Zitat (von fb450921-72):
Ich zahle im Gesamten 180,-€ Nebenkostenpauschale für Strom und Wasser, bei einer Zimmerwohnung.


Sind das nur die Kosten für Wasser und Strom? Oder kommen da auch noch die anderen Kosten (Versicherung, Grundsteuer, Heizung und Warmwasser, Allgemeinstrom, Treppenhausreinigung etc.).

Wenn der Strom- und Wasserverbrauch steigt, wird vermutlich die Pauschale angehoben.

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn das fachgerecht gemacht wird. sollte es keine Probleme geben.


Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wäre. Bitte auch noch die Versicherung nicht vergessen, wenn der Wasser- oder Abwasserschlauch mal abspringt (Wir hatten mal so eine Konstruktion und natürlich ist das abgegangen ;) .

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