Mieter von Katze auswählen lassen

24. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
307ZPO
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter von Katze auswählen lassen

wie würde sich folgender fiktiver Fall darstellen:

D, eine etwas exzentrische Ältere Dame ist Eigentümerin einer Wohnung in ihrem Haus, die sie vermieten möchte. Weil die Wohnung in einem guten Zustand ist und in einer sehr guten Lage liegt, melden sich sehr viele Interessenten. Weil die Wohnung der Mietpreisbremse unterliegt, gibt es mehrere Mietinteressenten, die die gleiche Miete zahlen würden. Alle sind gleichermaßen Zahlungskräftig und wirken ruhig und sympathisch. Deswegen kann sich D einfach nicht entscheiden an wen sie vermieten will.
Also verlangt sie von den Mietinteressenten, dass sie sich in einer Reihe aufstellen. Dann lässt sie ihre Katze in das Zimmer mit den Mietinteressenten und vermietet ihre Wohnung an den ersten potentiellen Mieter von dem Sich ihre Katze streicheln lässt.

Darf D das?




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49958 Beiträge, 17510x hilfreich)

Zitat:
Darf D das?


Ja, was sollte denn dagegen sprechen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

Ist dir ein sportlicher Wettbewerb lieber? Dann schlag es D vor...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41100x hilfreich)

Zitat (von 307ZPO):
Darf D das?

Ja, das darf D, da hier kein Verstoß gegen irgendwelche gesetzlichen Vorgaben sichtbar ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1859 Beiträge, 289x hilfreich)

Zitat (von 307ZPO):
Also verlangt sie von den Mietinteressenten, dass sie sich in einer Reihe aufstellen. Dann lässt sie ihre Katze in das Zimmer mit den Mietinteressenten und vermietet ihre Wohnung an den ersten potentiellen Mieter von dem Sich ihre Katze streicheln lässt.


Interessant! Was ist, wenn sich nach kurzer Zeit herausstellen sollte, dass die Katze den Falschen auf den Leim gegangen ist? Hoffentlich läßt die Vermieterin
der Katze das nicht spüren :grins:

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 116x hilfreich)

Zitat (von 307ZPO):
Darf D das?


Das kommt darauf an. Eine schwere Katzenallergie kann durchaus als Behinderung anerkannt werden. Da es ein allgemeines Diskriminierungsverbot (u.a. wegen Behinderung) gibt sollte sich die die exzentrische D (D für Diva?) vorher davon überzeugen von ein derartiger Behinderungsfall im Interessentenkreis vorliegt und ggf. auf eine andere Auswahlmethode zurückgreifen (z.B. den Wellensittich befragen).

:)


-- Editiert von pk2019 am 24.02.2020 18:05

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7419 Beiträge, 3100x hilfreich)

Octopusse sollen sich dem Vernehmen nach auch recht gut für solche Sachen eignen... :wipp:

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Eine kreative Auswahlmöglichkeit, aber legal.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.680 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.735 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.