Mieter vs. Eigentümer / Vermieter

5. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Huya
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Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)
Mieter vs. Eigentümer / Vermieter

Hallo!

Ich hoffe, mir kann jemand zu folgendem Sachverhalt helfen:

Wir wohnen in einer großen Siedlung einer noch viel größeren Vermietergesellschaft. Zwischen den Blöcken und Straßenzügen gibt es sehr viele Grünflächen, eine ausreichende Anzahl gut verteilter Spielplätze und auch ein paar extra ausgewiesene Fußballplätze (eingezäunt und mit Toren).

Da aber fast ausschließlich nur auf den Grünflächen Fußball gespielt wurde, kam von der VG an alle Mieter ein umfassendes Fußballspielverbot auf den Grünflächen. Alle Mieter halten sich seither daran.

Nun haben wir hinter unserem Wohnblock (Balkonseitig) auch eine Wiese und gegenüber stehen 2 Reihen Einfamilien Reihenhäuser (mit eigenem Garten), die teilweise von den Eigentümern selbst bewohnt werden, oder eben von denen privat vermietet werden.

Dort sind im Laufe der letzten Monate einige Familien mit Kindern neu zugezogen. Deren Kinder fingen nun täglich an, auf dem besagten Rasen lautstark Fußball zu bolzen.

Wir haben die Kinder mehrmals nett darauf angesprochen und ihnen erklärt, daß es hier verboten sei - außer freche Antworten keine Reaktion.

Als wir die Kinder zum zigten Mal baten, das Fußballspielen zu unterlassen, riefen die einen Erziehungsberechtigten hinzu. Wir erklärten ihm, daß es hier verboten sei, Fußball zu spielen und zeigten ihm auch das Rundschreiben der VG.

Als Antwort kam, das interessiere ihn nicht, da sie keine Mieter der VG seien, daß es ja kein Verbotsschild gäbe und die Kinder ja irgendwo spielen müssten. Und so wurde den Kindern von ihren Eltern das Fußballbolzen erlaubt, die freuen sich diebisch, etwas zu dürfen, was alle anderen nicht dürfen und bolzen hier täglich wie verrückt auf dem Rasen rum.

Ich schrieb die VG an, erklärte den Sachverhalt, und bat um Aufstellung eines Verbotsschildes, damit sich eben alle Anwohner an dieses Verbot zu halten haben (egal ob Mieter oder nicht).

Ich bekam eine "blabla" Antwort, ein Schild würde eh nix bringen, sei zu teuer und sie würden die Grünfläche so umgestalten (irgendwann mal), daß dort eben kein Fußballspielen mehr möglich wäre.

Ich schrieb daraufhin zurück, daß eine Umgestaltung doch viel teurer sei und so eine Umgestaltung viel zu lange dauern würde und ich damit auch nicht recht einverstanden sei - denn wir Mieter zahlen über unsere Nebenkosten die Pflege und Instandhaltungskosten der ganzen Außenanlagen und ich befürchte, daß die zusätzlichen Kosten einer Umgestaltung dann wieder auf uns Mieter umgelegt werden würden.

Ich bat nochmals um eine kurzfristige Behebung dieses Problems und kündigte eine Mietminderung an, sollte dies nicht der Fall sein.

Als Antwort kam nur, sie würden es so machen, wie bereits geschrieben und eine Mietminderung wird abgelehnt, und sollte ich diese trotzdem machen, würden sie sofort das Mahnverfahren einleiten.

Nun stehe ich da, bezahle jeden Monat die Kosten für die Außenanlagen und muß zusehen, wie andere Kinder das dürfen (und machen) was uns selbst verboten ist. Nun wurde sogar ein großes, tragbares Metalltor gekauft, was nun täglich auf den Rasen geschleppt wird, um noch lauter sein zu können.

Was können wir noch tun, damit diese ungerechte Ungleichbehandlung aufhört?

Abgesehen von dem unerträglichen Krach, denn es wird auch an Sonn- und Feiertagen durchgehend gebolzt, sowie jeden Tag nach 15.30 h, ich denke, weil sie damit rechnen, daß eventuell doch mal ein Hausmeister hier Kontrolle läuft.

Muß die VG nicht für Gleichbehandlung sorgen?

Sorry, daß es so lang geworden ist.

Gruß Huya



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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Abgesehen von dem unerträglichen Krach, denn es wird auch an Sonn- und Feiertagen durchgehend gebolzt, sowie jeden Tag nach 15.30 h,


Gab es da nicht eine Gesetzesregelung wonach Kinderlärm nicht mehr als Lärm angesehen wird ?

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat:
Was können wir noch tun, damit diese ungerechte Ungleichbehandlung aufhört?

Nichts



Zitat:
Muß die VG nicht für Gleichbehandlung sorgen?

Nein.



Zitat:
Abgesehen von dem unerträglichen Krach,

Das nennt man "sozialadäquaten Lärm" und der ist erst mal hinzunehmen.



Zitat:
denn es wird auch an Sonn- und Feiertagen durchgehend gebolzt,

Da könnte man ansetzen, denn es gibt durchaus Ruhezeiten. Die müsste man mal ermitteln.
Dann Lärmprotokoll führen und Vermieter Frist nach Datum (14 Tage mindestens) zur Behebung mit Ankündigung der Minderung setzen.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo Spezi-2!

Danke für die Antwort - aber welche Gesetzesregelung ist es dann, die besagt, daß es bei den einen Kindern Lärm ist und darum verboten wird, und bei anderen Kindern dann kein Lärm ist?
Gruß Huya

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Für die Dinge, die wir umsonst bekommen, zahlen wir manchmal den höchsten Preis.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat:
aber welche Gesetzesregelung ist es dann, die besagt, daß es bei den einen Kindern Lärm ist und darum verboten wird, und bei anderen Kindern dann kein Lärm ist?

Gar keine. Denn Lärm ist es in schlicht in allen beiden Fällen, aber halt "sozialadäquater Lärm". Damit wäre "Lärm" in dem Falle also kein Verbotsgrund.



Das der Eigentümer gewisse Handlungen nach beleiben dem einen verbieten kann und dem anderen nicht, ergibt sich aus der Stellung als Eigentümer, siehe § 903 BGB .



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#5
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo Harry van Sell!

Auch Dir danke für die Antwort.

Ich weiß, daß "sozialadäquater Lärm" erst mal hinzunehmen ist - aber ich möchte auch verstehen, warum die VG uns als Mietern (bzw. deren Kindern) das Fußballspielen als nicht sozialadäquater Lärm verbieten darf, aber nicht Mietern das Gleiche erlaubt?

Ich bin selber Mutter und ich muß meinem Kind auch verbieten, hinter dem Haus Fußball zu spielen, kann aber seine Frage, warum andere Kinder dies dürfen, nicht beantworten - das ist nicht schön, zumal wir ja auch noch für die Außenanlagen bezahlen.

Gruß Huya

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat:
Ich bin selber Mutter und ich muß meinem Kind auch verbieten, hinter dem Haus Fußball zu spielen, kann aber seine Frage, warum andere Kinder dies dürfen, nicht beantworten

Die Antwort besteht aus 2 Teilen und ist ganz einfach:
1. Der Vermieter hat es uns verboten, den anderen aber nicht. Das darf er weil er Eingentümer ist. Also immer schön sparen, damit DU schnell Eigentümer wirst.
2. Nein, die Welt ist nicht gerecht.



Gegen das Verbot könnte man versuchen zu klagen, denn Verbote die auf Kinderlärm basieren stehen immer auf wackeligen Füßen.
Nur wäre das in Deinem Fall dann wohl ein Pyrrhussieg...



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#7
 Von 
Minniemaus
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 29x hilfreich)

Die Gesellschaft kann aber als Eigentümer der Grünflächen das Betreten durch Nicht-Mieter verbieten.

Damit dürften dann die Kinder der (Eigentümer-) Reihenhäuser dort auch nicht mehr bolzen.

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#8
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat:
Gegen das Verbot könnte man versuchen zu klagen, denn Verbote die auf Kinderlärm basieren stehen immer auf wackeligen Füßen.

Mal davon abgesehen, dass es meist besser ist sich verklagen zu lassen (also hier: Fussballspiel trotz Verbot, Unterlassungsklage des Vermieters), dürfte in diesem Fall der Vermieter am längeren Hebel sitzen. Denn es ist auch für Kinder (ab einem gewissen Alter) zumutbar die ausgewiesenen Spiel- und Fußballplätze zu benutzen, wenn diese vorhanden sind.
Und wenn ich das richtig verstanden habe, gehört doch die fragliche Grünfläche der Vermietungsgesellschaft. Es handelt sich also um Privatbesitz. Was haben da wildfremde Kinder zu suchen? Gar nichts!

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat:
Denn es ist auch für Kinder (ab einem gewissen Alter) zumutbar die ausgewiesenen Spiel- und Fußballplätze zu benutzen, wenn diese vorhanden sind.

Sag ich doch, Pyrrhussieg ...



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#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Ich denke mal, ein Verbot der "anderen" Kinder wird einfach nicht durchzusetzen sein, denn dann müsste der Vermieter jeweils die Personalien feststellen, also jemanden abstellen, der dort aufpasst.
Das Argument

Zitat:
ein Schild würde eh nix bringen, sei zu teuer.

kann ich nachvollziehen.
Zitat:
und sie würden die Grünfläche so umgestalten (irgendwann mal), daß dort eben kein Fußballspielen mehr möglich wäre.

Da sollte man ansetzen und einen baldigen Termin fordern.

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#11
 Von 
Huya
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 143x hilfreich)

Hallo @all!

Danke für die zahlreichen Antworten. Da ich leider mit der Zitier-Funktion nicht klarkomme, versuche ich es so.

@Minnimaus!
Ja - das könnte die VG schon, aber scheinbar will sie das nicht.

@kathi2008!
Tja - was haben fremde Kinder hier zu suchen und Fußball zu spielen? Sie dürfen es anscheinend, weil ihnen das eben nicht verboten wird.

@Spezi-2!
Also die 2 Reihen Einfamilienreihenhäuser bestehen aus jeweils 12 Häusern. Es wäre also schon möglich, mit einem 24iger Rundschreiben alle dortigen Anwohner pauschal anzuschreiben und das Fußballbolzen zu untersagen. Wurde bei uns ja auch so gemacht - ein Rundschreiben an alle Mieter.

Ein Schild anfertigen lassen und aufzustellen, würde die VG 500 € kosten - die Umgestaltung der Grünfläche wird doch wohl wesentlich mehr kosten - aber wird uns wohl dann wieder auf`s Auge gedrückt.

@all!

Ich dachte halt, daß es so etwas gibt, wie alle Menschen sind gleich oder so in die Richtung und man darf auch nicht diskiminiert werden, weil man vielleicht weniger hat, als andere.

Im Klartext heißt das ja hier: So, ihr seid hier leider nur Mieter, als dürft ihr hier nicht bolzen.

Die anderen sind eben Eigentümer (bzw. private Mieter) mit eigenem Garten (den brauchen sie aber nicht von ihren eigenen Kindern kaputt machen zu lassen), und darum dürfen die schon auf unseren Grünflächen bolzen.

Wir bezahlen also den anderen ihren privaten Bolzplatz, den wir selbst aber natürlich nicht als solchen nutzen dürfen - sorry, aber da geht mein Gerechtigkeitssinn mit mir durch.

Und welche Ruhezeiten wären es denn, die man heranziehen könnte? Die von der Stadt / Land Bremen, oder die von der VG?

Denn hier wird auch jeden Sonn- und Feiertag gebolzt, und zu den Nachmittagen an solchen Tagen bolzen die Väter dieser Kinder im Übrigen immer kräftig mit.

Gruß Huya










-- Editiert von Huya am 06.06.2015 13:40

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat:
Ich dachte halt, daß es so etwas gibt, wie alle Menschen sind gleich

Wurde schon in diversen Varianten probiert und hat nie funktioniert.



Zitat:
sorry, aber da geht mein Gerechtigkeitssinn mit mir durch.

Durchaus verständlich.



Zitat:
Und welche Ruhezeiten wären es denn, die man heranziehen könnte? Die von der Stadt / Land Bremen, oder die von der VG?

Beide
Wenn die Ruhezeiten der VG von 12-14 Uhr gehen und die der Gemeinde von 13-15 Uhr, dann hat der Mieter Ruhezeit von 12-15 Uhr



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