Mieter wechseln, Vertrag beibehalten.

18. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
satriani-vai
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 19x hilfreich)
Mieter wechseln, Vertrag beibehalten.

Hallo liebe Leute,

Person-1 und Person-2 teilen sich eine Wohnung. Person-1 ist der Mieter der den Vertrag, sagen wir mal vor 10 Jahren unterschrieben hat. Der Vertrag wurde mit dem früheren Vermieter-1 abgeschlossen.
Nun möchte die Person-1 wegziehen, Person-2 möchte bleiben und den Vertrag übernehmen und zwar unverändert. Sodass der Vermieter-2 nicht den eigenen Vertrag der Person-2 in die Hand drücken kann.

Ist das möglich was die Person-1 und 2 sich vorgenommen haben?
Eventuell eine intelligentere Lösung?

Danke im Voraus.

Liebe Grüße.

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-- Editiert satriani-vai am 18.02.2013 15:38

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Es gibt genau 2 Möglichkeiten:
- Fortsetzung des bestehenden Mietverhältnisses oder
- Kündigung

Ohne Mitwirkung des Vermieters gibt es keinen Eintritt in das bestehende Mietverhältnis.



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#2
 Von 
satriani-vai
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 19x hilfreich)

danke für die Antwort RMHV,

hat eine Beziehung zwischen den beiden Personen vielleicht einen Einfluss?

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#3
 Von 
satriani-vai
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 19x hilfreich)

Danke für die Antwort RMHV,

wird eine Beziehung zwischen den beiden Personen einen Einfluss auf die Geschichte haben? zB. Mutter und Sohn, wobei Mutter wegziehen möchte.

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#4
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hallo satriani-vai,

quote:
.... Person-2 möchte bleiben und den Vertrag übernehmen und zwar unverändert.


ja, es ist möglich durch einen Nachtrag zum Mietvertrag der beinhaltet, dass der Nachmieter mit allen Rechten und Pflichten in den Mietvertrag eintritt, eine sogenannte Mietvertragseintrittsvereinbarung zwischen Vermieter, Vormieter und Nachmieter.

Eine Pflicht des Vermieters hierzu besteht allerdings nicht.

Gruß
Karakorum

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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

-- Editiert Karakorum am 19.02.2013 07:48

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#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Karakorum, pflichte ich bei
solange Mieter 2 nicht im Alt-Mietvertrag steht, hat der Vermieter die freie Entscheidung, wie er das handhaben möchte

quote:
Intelligent?

Für den Mieter womöglich schon, da er sich dadurch die längeren Kündigungsfristen im Fall einer Kündigung durch den Vermieter sichert. Eine "Anrechnung" der bereits verstrichenen Wohndauer wäre aber auch per Zusatzvereinbarung in einem neuen Vertrag möglich.
Eine gegebenenfalls im Vertrag enthaltene längere Kündigungsfrist als 3 Monate bei einer Kündigung durch den Mieter, wäre jedoch unwirksam.

Der Vermieter sollte prüfen, ob der Alt-Vertrag nicht weitere für ihn ungünstige Regelungen enthält (z.B. überholte, zu niedrige Kostengrenze bei Kleinreparaturen, heute ungültige Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen) - siehe z.B. auch hier:
http://www.meineimmobilie.de/vermieten-verwalten/mietverhaeltnis-beginnen/die-mietvertragsuebernahme

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