Mieter will Kaution nicht zahlen und hat Mietvertrag noch nicht unterschrieben.

1. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
SusanneInHH
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter will Kaution nicht zahlen und hat Mietvertrag noch nicht unterschrieben.

Hallo ihr Lieben,

habe mal wieder eine dringende Frage an Euch und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Meine Eltern haben sich leider überrumpeln lassen und haben die neuen Mieter schon einziehen lassen, obwohl diese weder den Mietvertrag unterschrieben, noch die Kaution überwiesen haben.

Sie haben leider frühzeitig den Schlüssel übergeben, da die neuen Mieter nebenbei schon renovieren wollten. Ich habe im Mietvertrag schriftlich festgehalten, welche Mängel (neue Tapeten, ev. neu streichen, neue Auslegware) wann und wie renoviert werden müssen, nach Fertigstellung werden diese Arbeiten mit 2 Monatsmieten verrechnet.

Sie haben den Mietvertrag am 20.02.2004 von mir zugeschickt bekommen, nun beschweren Sie sich wegen der Zahlung von 2 Monatsmieten Kaution und wollen diese nicht zahlen, sind aber schon seit 1 Monat in der neuen Wohnung drin. Leider war mein Vater nicht energisch genug, dass der Mietvertrag rechtzeitig unterschrieben wird (ich wohne leider zu weit weg von meinen Eltern). Komischerweise haben sie ihr Exemplar unterschrieben, nur mein Vaters Exemplar noch nicht.

Dieses Wochenende werde ich dort hinfahren und auf eine Unterschrift bestehen und das Übergabeprotokoll mit Ihnen durchgehen (ob die Mängel beseitigt wurden, damit die 2 Monatsmieten verrechnet werden können).

Nun mein Anliegen:

Wie gehe ich am sinnvollsten vor, damit sie den Mietvertrag unterschreiben, und die Kaution überweisen? Gibt es hier irgendwelche Druckmittel? Kann man fristlos kündigen? Können Sie behaupten, dass mündlich etwas ganz anderes vereinbart war, was aber nicht stimmt?

Was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn der Mietvertrag nicht unterschrieben wird? Können Sie die Renovierungskosten bei Auszug zurück verlangen (dies habe ich nämlich im Mietvertrag festgehalten, dass dies nicht zurück gefordert werden kann, da dies ja mit der Miete verrechnet wurde).

Werden die Renovierungskosten von der Bruttomiete oder von der Nettomiete verrechnet? Ich müsste wissen, ob sie die Nebenkosten für die 2 Monate nachzahlen müssen, oder ob die ebenfalls in die Verrechnung mit fallen.


Schon mal vielen Dank im voraus für die Beantwortung!


Lieben Gruß
von
Susanne

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wenn es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt, dann gelten die Regelungen des BGB. Damit dieser Zustand eintritt reicht es aus, dass die Mieter eingezogen sind.

Die Regelungen im BGB sind für den Mieter vorteilhafter als die Regelungen eines üblichen Formularmietvertrages.

Mündliche Vereinbarungen gelten in diesem Fall auch. Es ergeben sich aber in der Realität Schwierigkeiten, diese Vereibarungen zu beweisen.

Die Renovierungskosten werden üblicherweise vom Mieter getragen (nicht lt. BGB). Ob sie in Deinem Fall mit der Nettomiete oder der Bruttomiete verrechnet werden, richtet sich nach der individuellen Vereinbarung.

Beim nächsten Mal solltest Du die Wohnung einfach unrenoviert übergeben und dann eine unrenovierte Rückgabe verlangen. Das wäre sehr viel einfacher gewesen.

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#2
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

> Komischerweise haben sie (die Mieter) ihr Exemplar unterschrieben, nur mein(es) Vaters Exemplar noch nicht.


Aus meiner Sicht existiert somit bereits ein
gültiger schriftlicher Vertrag.
Ein Mietvertrag muss nicht zwingend
doppelt vohanden sein.
Bei Problemen gibt es offensichtlich auch
Zeugen für das Vorhandensein eines
gültigen von beiden Seiten unterschriebenen
Vertrags im Gewahrsam der Mieter.

Die fehlende Unterschrift der Mieter
auf dem Exemplar des Vermieters
hat deshalb m.E. keine
rechtlichen Konsequenzen in Bezug auf
die Wirksamkeit des Vertrags.





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