Mieter will Miete und offene Nachzahlung mit Kaution verrechnen

18. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Janine04
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)
Mieter will Miete und offene Nachzahlung mit Kaution verrechnen

Hallo,

mein Mieter hat zum 31.10. gekündigt. Da er früher raus möchte habe ich versucht ihm entgegen zu kommen und früher einen Nachmieter zu finden , leider ohne Erfolg.

Jedenfalls muss der Mieter noch die NK für letztes Jahr bezahlen (hätte bis 30.7. erfolgen müssen). Ich habe ihn abgemahnt - nicht ist passiert.

Jetzt schreibt er mir, dass er für September keine Miete mehr bezahlt und auch für Oktober nicht mehr und die Nachzahlung sowieso nicht. Wenn er das alles mit der Kaution aufrechnet würde Betrag X offen bleiben, DEN würde er mir überweisen. ?????

Ich habe ihm die Gesetzlage erklärt und auch mitgeschickt, meine Frage wäre jedoch: was, wenn er stur bleibt und nichts bezahlt?

Wann kann ich den Mahnbescheid losschicken?

Vor 3 Tagen habe ich ihm (auch wenn ich es eigentlich nicht darf) angeboten, die Nachzahlung von der Kaution zu nehmen, aber die Mieten muss erhalt noch zahlen. Das Entgegenkommen war, weil er schon in der neuen Wohnung wohnt und uns einen Schlüssel und die Erlaubnis zu Besichtigungen (ohne sein Beisein) gegeben hat.
Wollte ihm von daher entgegen kommen.

... und jetzt kommt er so....


Kann mir jemand sagen, wie der weitere Verlauf ist?

Bis wann muss ich warten, wann kann ich Mahnbescheid machen (hat dieser Erfolg?), ich muss da ja auch angeben, dass die Kaution noch bei mir ist etc.

Vielen Dank für Hilfe im Voraus.


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10680 Beiträge, 4202x hilfreich)

Du musst für Dich rechnen, ob es sich lohnt da aktiv zu werden.

Höhe der Kaution vs. zwei Monatsmieten + Nachzahlung 2018 + noch offene NK 2019 + eventuelle Schäden

Sollte die Schere da auseinander gehen, würde ich gar nicht mit Mahnbescheid und co. anfangen, sondern den Mieter einmalig anmahnen sobald Verzug eingetreten ist und danach die Sache einem Anwalt übergeben.

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#2
 Von 
Janine04
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

wenn er die beiden Mieten abzieht, dann noch die Nachzahlung dann muss er noch etwas mehr als 200 Euro an mich bezahlen um erstmal auf 0 zu sein.
NUR:
1. für kommendes Jahr habe ich dann keine Sicherheiten mehr in der Hand - und bis jetzt musste er IMMER nachbezahlen, weil er die neu berechneten und (nach oben) angepassten NKVorauszahlungen nie leistet, sondern immer den "alten" Betrag.
2. Habe ich die Wohnung noch nicht abgenommen und weiß nicht, ob noch Schäden zum Vorschein kommen. Dann stünde ich OHNE Sicherheiten da.

...und soweit ich das kenne, DARF die Kaution nicht als Miete "abgewohnt" werden, da sie als Sicherheit dient...

aber das versteht er nicht bzw. WILL es nicht verstehen.

Ich habe ihm jetzt eine Nachricht auf AB und per SMS hinterlassen.

Wenn er sich nicht rührt muss ich wohl oder übel Anfang/Mitte Oktober einen Mahnbescheid veranlassen....
Dann wäre er nämlich 2 Monate im Verzug. Kündigen muss ich nicht, er hat zum 31.10. eh gekündigt....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Janine04):
...und soweit ich das kenne, DARF die Kaution nicht als Miete "abgewohnt" werden, da sie als Sicherheit dient...


Das ist auch vollkommen richtig.
Die Frage ist halt, ob der Mieter so solvent ist, dass Du das eingeklagte Geld + die Kosten dafür wiederbekommst ??

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32116 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Janine04):
Ich habe ihm jetzt eine Nachricht auf AB und per SMS hinterlassen.
Warum überwindest du dich nicht, ihm einen Brief mit Zustellungsnachweis zu schicken?

Wann hört man schon mal seinen AB ab?
Wann liest man eine SMS vom Vermieter, mit dem man Stress hat.
Der Mieter hat das alles nie erhalten----

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Der guten Ordnung halber mitteilen, dass man mit Verrechnungen, gleich welcher Art, nicht einverstanden ist, Rückstände anmahnen und ggfs. einklagen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Janine04
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für die vielen Antworten, Tipps und Ratschläge.

Ich wollte auf diesem Weg sagen, dass nach einem nochmaligen "intensiven" Gespräch der Mieter jetzt endlich eingelenkt hat. Er zahlt die Miete September und die NKA 2019 - und dann sehen wir weiter.

Ich bin erstmal zufrieden.

Danke nochmal an alle.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Super, das ist ein guter Erfolg!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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