Wir haben 2 Mieter, Mieter A hat sich ein Elektroauto gekauft und will den Stromanbieter wechseln. Es gibt einen Stromzähler fürs ganze Haus, und einen Subzähler für Mieter B. Der Stromvertrag läuft auf meinen Namen. Kann Mieter A darauf bestehen dass ich einen neuen Vertrag abschließe, wenn Mieter B beim (aktuellen) günstigeren Anbieter bleiben will?
-- Editiert von Betra am 10.06.2020 12:18
Mieter will einen anderen Stromvertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatDer Stromvertrag läuft auf meinen Namen. :
Und Sie sind wer?
Der Vermieter. Es steht alles im Mietvertrag.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatKann Mieter A darauf bestehen dass ich einen neuen Vertrag abschließe, wenn Mieter B beim (aktuellen) günstigeren Anbieter bleiben will? :
Ja, kann man.
Bestehen kann man, denn bestehen kann man ja auf fast alles. Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet) mit.
ZitatEs steht alles im Mietvertrag. :
Da wäre der Wortlaut wichtig um darüber zu diskutieren, ob es eine Durchsetzbarkeit gibt.
Weshalb möchte Mieter A einen teureren Stromvertrag? Ist dies für das Auto nötig oder aus ethischen Gründen?
Sie können sich als Vermieter ggf. schadensersatzpflichtig machen, wenn Sie bei einem teuren Stromanbieter bleiben.
ZitatSie können sich als Vermieter ggf. schadensersatzpflichtig machen, wenn Sie bei einem teuren Stromanbieter bleiben. :
Klar, und dem Vermieter kann ggf. auch der Himmel auf den Kopf fallen.
Zitatwenn Mieter B beim (aktuellen) [size=18] :günstigeren[/size] Anbieter bleiben will?
Für ein elektroauto bekommt man die Förderung nur mit Ökostrom. Aktuell ist der Strom billiger. Wenn ich zu einem anderen wechsle macht mir das erstens viel Arbeit, und der Mieter B müßte entschädigt werden.
Ersteres.ZitatWeshalb möchte Mieter A einen teureren Stromvertrag? Ist dies für das Auto nötig oder aus ethischen Gründen? :
Zitatund der Mieter B müßte entschädigt werden. :
Ja - genauso ist es.
Es ist doch ganz einfach:
Die Zustände waren ja sicher schon bei der jeweiligen Anmietung so (kein eigener Stromzähler je Wohnung).
Es geht also um eine Änderung der Mietverträge - dazu ist jeweils das Einverständnis der Beteiligten erforderlich.
Mieter B hat jedenfalls ein Anrecht darauf, dass alles so bleibt wie es ist.
Mieter A hat KEINEN Anspruch darauf, dass die von ihm gewünschte Änderung erfolgt (teurer Strom für alle - damit nur Mieter A eine Förderung erhält - Mieter A hat ja echt irre Gedankengänge).
Dann erteilen eben Vermieter und Mieter B nur ihr Einverständnis, wenn der Mieter A alle mit seiner Wunsch-Erfüllung verbundenen Kosten und Mehrkosten auch trägt.
Aber mal ehrlich:
Dass nicht jede Wohnung über einen eigenen Stromzähler verfügt, ist ja wirklich nicht mehr zeitgemäß.
Warum nimmt nicht der Vermieter die Wunschträume von Mieter A zum Anlass, die Stromversorgung zu modernisieren, sodass eben jede Wohnung/jeder Mieter zukünftig einen eigenen Zähler erhält und damit selbst seinen Stromversorger und seine Strompreise bestimmt und zudem klar nur seinen eigenen Verbrauch bezahlt?
ZitatMieter A hat ja echt irre Gedankengänge :
Ich finde es äußerst problematisch, jemandem irre Gedankengänge zu unterstellen, über dem man im Internet in der dritten Person ein paar einzelne Aussagen hört.
ZitatWarum nimmt nicht der Vermieter die Wunschträume von Mieter A zum Anlass, die Stromversorgung zu modernisieren, sodass eben jede Wohnung/jeder Mieter zukünftig einen eigenen Zähler erhält und damit selbst seinen Stromversorger und seine Strompreise bestimmt und zudem klar nur seinen eigenen Verbrauch bezahlt? :
Das sehe ich auch als pragmatische Lösung an.
Unabhängig vom rechtlichen Aspekt ist das Anliegen von Mieter A ja durchaus legitim und sollte unterstützt werden. Bei der Zuschusshöhe, die ein Elektroauto bringt, könnte es für Miete A alternativ auch interessant sein, zu kündigen.
ZitatMieter B hat jedenfalls ein Anrecht darauf, dass alles so bleibt wie es ist. :
Mieter A hat KEINEN Anspruch darauf, dass die von ihm gewünschte Änderung erfolgt
Mutige Aussage ... mit etwas Glück ist es so, mit etwas Pech nicht.
Von wem wurden denn die Unterzähler installiert und um welche Art Zähler handelt es sich?
-- Editiert von kalledelhaie am 12.06.2020 21:04
Gibt es da irgendwelche staatlichen Hilfen wenn man so etwas modernisiert? Wenn ja spricht ja nichts dagegen, ausser das die Mieter das nicht wollen.ZitatWarum nimmt nicht der Vermieter die Wunschträume von Mieter A zum Anlass, die Stromversorgung zu modernisieren, sodass eben jede Wohnung/jeder Mieter zukünftig einen eigenen Zähler erhält und damit selbst seinen Stromversorger und seine Strompreise bestimmt und zudem klar nur seinen eigenen Verbrauch bezahlt? :
-- Editiert von Ölpreis sinkt am 13.06.2020 08:05
Wenn das so stimme wäre das nicht nur irre, sondern auch egoistisch.Zitat(teurer Strom für alle - damit nur Mieter A eine Förderung erhält - Mieter A hat ja echt irre Gedankengänge). :
ZitatGibt es da irgendwelche staatlichen Hilfen wenn man so etwas modernisiert? :
Ich wüsste nicht, warum das die Allgemeinheit bezahlen sollte.
ZitatWenn das so stimme wäre das nicht nur irre, sondern auch egoistisch. :
Nein, der Gesamtnutzen kann größer sein. Dann wäre es altruistisch.
Erstmal gefragt. Wieso läuft der Stromvertrag auf Deinen Namen? Wieso nicht auf den von Mieter A? Wie ist im Mietvertrag die Abrechnung des Stroms geregelt?
Das steht doch alles oben im Beitrag. Es gibt nur einen Hauptzähler und für die zweite Wohnung einen Zwischenzähler.ZitatErstmal gefragt. Wieso läuft der Stromvertrag auf Deinen Namen? Wieso nicht auf den von Mieter A? :
ZitatWarum nimmt nicht der Vermieter die Wunschträume von Mieter A zum Anlass, die Stromversorgung zu modernisieren, sodass eben jede Wohnung/jeder Mieter zukünftig einen eigenen Zähler erhält und damit selbst seinen Stromversorger und seine Strompreise bestimmt und zudem klar nur seinen eigenen Verbrauch bezahlt? :
Ich vermute, weil dies eine sehr teure Angelegenheit für den Vermieter werden wird, da dann die komplette Anlage neu oder erstmals eingemessen werden muss und falls Messfehler angezeigt werden, diese zudem beseitigt werden müssen. Es entfält in dem Fall der Bestandsschutz.
Ist bei den neuen Regelungen alles nicht mehr so einfach.
Berry
Zeig doch mal, wo das im Beitrag steht!ZitatDas steht doch alles oben im Beitrag. Es gibt nur einen Hauptzähler und für die zweite Wohnung einen Zwischenzähler. :
Wohnen im Haus nur Mieter A und Mieter B? Da würde der Stromvertrag auf Mieter A doch Sinn machen? Oder wohnt der Vermieter auch im Haus? Und nochmal: wie ist die Abrechnung mit Mieter A geregelt?
Also hier fehlen m.E. noch mehr Details.
Förderung, Elektroautos und Ökostrom kenne ich nur in der Kombination bei der Förderung einer Wallbox zum Laden. Falls dies der Fall sein soll, kommt da eh noch mehr, da m.W.n. hier unter anderem auch eine Meldung an den Netzbetreiber zu erfolgen hat, etc. pp.. Auch erscheint es mir fraglich, ob die Elektrik die entsprechenden Reserven aufweist, wenn alles irgendwie an einem Strang hängt, aber ist ja (noch) nicht das Thema.
Zu den Zählern: Die Frage der Abrechnung ist in der Tat am Ende nicht bedeutungslos. Hier sind die Grenzen schnell überschritten, an denen man als Versorger oder Lieferant im Sinne des Energierechts gilt, insbesondere dann, wenn der Zugang zum Stromnetz nicht diskriminierungsfrei erfolgt, aber kWh scharf abgerechnet werden.
deswegen habe ich gedacht:Zitat:
Ich wüsste nicht, warum das die Allgemeinheit bezahlen sollte.
...und der Umwelt.ZitatFörderung, Elektroautos und Ökostrom kenne ich nur in der Kombination bei der Förderung einer Wallbox zum Laden. :
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten