Mieter will einen anderen Stromvertrag

10. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)
Mieter will einen anderen Stromvertrag

Wir haben 2 Mieter, Mieter A hat sich ein Elektroauto gekauft und will den Stromanbieter wechseln. Es gibt einen Stromzähler fürs ganze Haus, und einen Subzähler für Mieter B. Der Stromvertrag läuft auf meinen Namen. Kann Mieter A darauf bestehen dass ich einen neuen Vertrag abschließe, wenn Mieter B beim (aktuellen) günstigeren Anbieter bleiben will?

-- Editiert von Betra am 10.06.2020 12:18

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Betra):
Der Stromvertrag läuft auf meinen Namen.

Und Sie sind wer?

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#2
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)

Der Vermieter. Es steht alles im Mietvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Betra):
Kann Mieter A darauf bestehen dass ich einen neuen Vertrag abschließe, wenn Mieter B beim (aktuellen) günstigeren Anbieter bleiben will?

Ja, kann man.
Bestehen kann man, denn bestehen kann man ja auf fast alles. Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet) mit.



Zitat (von Betra):
Es steht alles im Mietvertrag.

Da wäre der Wortlaut wichtig um darüber zu diskutieren, ob es eine Durchsetzbarkeit gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Weshalb möchte Mieter A einen teureren Stromvertrag? Ist dies für das Auto nötig oder aus ethischen Gründen?

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Sie können sich als Vermieter ggf. schadensersatzpflichtig machen, wenn Sie bei einem teuren Stromanbieter bleiben.

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Sie können sich als Vermieter ggf. schadensersatzpflichtig machen, wenn Sie bei einem teuren Stromanbieter bleiben.


Klar, und dem Vermieter kann ggf. auch der Himmel auf den Kopf fallen.

Zitat (von Betra):
wenn Mieter B beim (aktuellen) [size=18]günstigeren[/size] Anbieter bleiben will?

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#7
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)

Für ein elektroauto bekommt man die Förderung nur mit Ökostrom. Aktuell ist der Strom billiger. Wenn ich zu einem anderen wechsle macht mir das erstens viel Arbeit, und der Mieter B müßte entschädigt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von nyr):
Weshalb möchte Mieter A einen teureren Stromvertrag? Ist dies für das Auto nötig oder aus ethischen Gründen?
Ersteres.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Betra):
und der Mieter B müßte entschädigt werden.

Ja - genauso ist es.

Es ist doch ganz einfach:
Die Zustände waren ja sicher schon bei der jeweiligen Anmietung so (kein eigener Stromzähler je Wohnung).
Es geht also um eine Änderung der Mietverträge - dazu ist jeweils das Einverständnis der Beteiligten erforderlich.

Mieter B hat jedenfalls ein Anrecht darauf, dass alles so bleibt wie es ist.
Mieter A hat KEINEN Anspruch darauf, dass die von ihm gewünschte Änderung erfolgt (teurer Strom für alle - damit nur Mieter A eine Förderung erhält - Mieter A hat ja echt irre Gedankengänge).

Dann erteilen eben Vermieter und Mieter B nur ihr Einverständnis, wenn der Mieter A alle mit seiner Wunsch-Erfüllung verbundenen Kosten und Mehrkosten auch trägt.

Aber mal ehrlich:
Dass nicht jede Wohnung über einen eigenen Stromzähler verfügt, ist ja wirklich nicht mehr zeitgemäß.
Warum nimmt nicht der Vermieter die Wunschträume von Mieter A zum Anlass, die Stromversorgung zu modernisieren, sodass eben jede Wohnung/jeder Mieter zukünftig einen eigenen Zähler erhält und damit selbst seinen Stromversorger und seine Strompreise bestimmt und zudem klar nur seinen eigenen Verbrauch bezahlt?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#10
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Mieter A hat ja echt irre Gedankengänge

Ich finde es äußerst problematisch, jemandem irre Gedankengänge zu unterstellen, über dem man im Internet in der dritten Person ein paar einzelne Aussagen hört.

Zitat (von Lolle):
Warum nimmt nicht der Vermieter die Wunschträume von Mieter A zum Anlass, die Stromversorgung zu modernisieren, sodass eben jede Wohnung/jeder Mieter zukünftig einen eigenen Zähler erhält und damit selbst seinen Stromversorger und seine Strompreise bestimmt und zudem klar nur seinen eigenen Verbrauch bezahlt?

Das sehe ich auch als pragmatische Lösung an.

Unabhängig vom rechtlichen Aspekt ist das Anliegen von Mieter A ja durchaus legitim und sollte unterstützt werden. Bei der Zuschusshöhe, die ein Elektroauto bringt, könnte es für Miete A alternativ auch interessant sein, zu kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Mieter B hat jedenfalls ein Anrecht darauf, dass alles so bleibt wie es ist.
Mieter A hat KEINEN Anspruch darauf, dass die von ihm gewünschte Änderung erfolgt

Mutige Aussage ... mit etwas Glück ist es so, mit etwas Pech nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Von wem wurden denn die Unterzähler installiert und um welche Art Zähler handelt es sich?



-- Editiert von kalledelhaie am 12.06.2020 21:04

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#13
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Warum nimmt nicht der Vermieter die Wunschträume von Mieter A zum Anlass, die Stromversorgung zu modernisieren, sodass eben jede Wohnung/jeder Mieter zukünftig einen eigenen Zähler erhält und damit selbst seinen Stromversorger und seine Strompreise bestimmt und zudem klar nur seinen eigenen Verbrauch bezahlt?
Gibt es da irgendwelche staatlichen Hilfen wenn man so etwas modernisiert? Wenn ja spricht ja nichts dagegen, ausser das die Mieter das nicht wollen.


-- Editiert von Ölpreis sinkt am 13.06.2020 08:05

Signatur:

Das ist mein Rechtempfinden!!
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#14
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
(teurer Strom für alle - damit nur Mieter A eine Förderung erhält - Mieter A hat ja echt irre Gedankengänge).
Wenn das so stimme wäre das nicht nur irre, sondern auch egoistisch.

Signatur:

Das ist mein Rechtempfinden!!
Immer schön hilfreich drücken und abonnieren!!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von Ölpreis sinkt):
Gibt es da irgendwelche staatlichen Hilfen wenn man so etwas modernisiert?

Ich wüsste nicht, warum das die Allgemeinheit bezahlen sollte.

Zitat (von Ölpreis sinkt):
Wenn das so stimme wäre das nicht nur irre, sondern auch egoistisch.

Nein, der Gesamtnutzen kann größer sein. Dann wäre es altruistisch.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Erstmal gefragt. Wieso läuft der Stromvertrag auf Deinen Namen? Wieso nicht auf den von Mieter A? Wie ist im Mietvertrag die Abrechnung des Stroms geregelt?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Erstmal gefragt. Wieso läuft der Stromvertrag auf Deinen Namen? Wieso nicht auf den von Mieter A?
Das steht doch alles oben im Beitrag. Es gibt nur einen Hauptzähler und für die zweite Wohnung einen Zwischenzähler.

Zitat (von Lolle):
Warum nimmt nicht der Vermieter die Wunschträume von Mieter A zum Anlass, die Stromversorgung zu modernisieren, sodass eben jede Wohnung/jeder Mieter zukünftig einen eigenen Zähler erhält und damit selbst seinen Stromversorger und seine Strompreise bestimmt und zudem klar nur seinen eigenen Verbrauch bezahlt?


Ich vermute, weil dies eine sehr teure Angelegenheit für den Vermieter werden wird, da dann die komplette Anlage neu oder erstmals eingemessen werden muss und falls Messfehler angezeigt werden, diese zudem beseitigt werden müssen. Es entfält in dem Fall der Bestandsschutz.
Ist bei den neuen Regelungen alles nicht mehr so einfach.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Das steht doch alles oben im Beitrag. Es gibt nur einen Hauptzähler und für die zweite Wohnung einen Zwischenzähler.
Zeig doch mal, wo das im Beitrag steht!
Wohnen im Haus nur Mieter A und Mieter B? Da würde der Stromvertrag auf Mieter A doch Sinn machen? Oder wohnt der Vermieter auch im Haus? Und nochmal: wie ist die Abrechnung mit Mieter A geregelt?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Also hier fehlen m.E. noch mehr Details.
Förderung, Elektroautos und Ökostrom kenne ich nur in der Kombination bei der Förderung einer Wallbox zum Laden. Falls dies der Fall sein soll, kommt da eh noch mehr, da m.W.n. hier unter anderem auch eine Meldung an den Netzbetreiber zu erfolgen hat, etc. pp.. Auch erscheint es mir fraglich, ob die Elektrik die entsprechenden Reserven aufweist, wenn alles irgendwie an einem Strang hängt, aber ist ja (noch) nicht das Thema.

Zu den Zählern: Die Frage der Abrechnung ist in der Tat am Ende nicht bedeutungslos. Hier sind die Grenzen schnell überschritten, an denen man als Versorger oder Lieferant im Sinne des Energierechts gilt, insbesondere dann, wenn der Zugang zum Stromnetz nicht diskriminierungsfrei erfolgt, aber kWh scharf abgerechnet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von nyr):

Ich wüsste nicht, warum das die Allgemeinheit bezahlen sollte.
deswegen habe ich gedacht:
Zitat (von kalledelhaie):
Förderung, Elektroautos und Ökostrom kenne ich nur in der Kombination bei der Förderung einer Wallbox zum Laden.
...und der Umwelt.

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