Hallo,
angenommen ein MFH mit 6 Wohneinheiten verfuegt je WE ueber eine eigene Gas-Therme und alle Mieter haben einen eigenen Verorgungsvertrag abgeschlossen.
Da die Wartung dieser Thermen nicht unerhebliche Kosten verursachen duerfte und zudem recht alt seien, entschliesse sich der Vermieter das Haus an das Fernwaermenetz anzuschliessen.
Dabei habe der Vermieter die Mieter schriftlich zuvor informiert und gebeten die Installation der neuen HA und den Rueckbau der alten Therme innerhalb der WE zu unterstuetzen.
Ziel moege sein:
- Modernisierung
- Kostenreduktion fuer Mieter & Vermieter
Frage:
Kann ein einzelner Mieter nun auf "seiner" Therme bestehen und kann er verlangen nicht an das Fernwaermenetz angeschlossen zu werden?
Wie saehe hier die Rechtslage aus?
Wenn dies rechtens sei, wie waere die Umlagesituation (NK) der allgemeinen Fernwaermekosten zu verrechnen? Nur auf 5 WE oder doch auf alle 6 (wobei einer dann diese nicht nutzt).
mfg,
R
Mieter will neue Heizung (Fernwaerme) nicht
14. September 2012
Thema abonnieren
Frage vom 14. September 2012 | 00:36
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter will neue Heizung (Fernwaerme) nicht
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#1
Antwort vom 14. September 2012 | 09:15
Von
Status: Praktikant (501 Beiträge, 133x hilfreich)
Dieser Sachverhalt ist höchstrichterlich im Sinne des Fernwärmeanschlusses entschieden.
AZ VIII ZR 275/07
Das Urteil des Bundesgerichtshofes gibts im Volltext auf der Seite
http://www.bundesgerichtshof.de
-----------------
""
#2
Antwort vom 14. September 2012 | 09:39
Von
Status: Schüler (204 Beiträge, 85x hilfreich)
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""Eyy, wohin......Gehn-Italien?! und Gehn-Italien schreibt man mit-ohne h "
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#3
Antwort vom 14. September 2012 | 10:05
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
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