Mieter will nicht ausziehen

18. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kunze90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter will nicht ausziehen

Guten tag der Mieter der jetzt in der wohung Wohn will nicht ausziehen das hat er zumindest gesagt. Er wohnt in einer Wohnung die vorher viel größer war und jetzt auch wieder so umgebaut werden soll. Jetzt ist die frage kann ich dem Mieter auch einfach Wohnraum kürzen wenn er nicht raus will oder geht es wirklich nur mit räumungs klage? Da meine Tochter da jetzt einziehen will und sie beim jetzigen stand nur eine 1 Zimmer wohung hat. Sie sind aber mit 2 Erwachsene und ein Baby und er hat eine 2 Zimmer Wohnung nur für sich alleine. Hoffe das mir einer die frage beantworten kann. Danke jetzt schon mal




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5928 Beiträge, 2615x hilfreich)

Zunächst mal sollte man dem Mieter kündigen. Dann kann man weiter sehen.

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#2
 Von 
Kunze90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Mieter ist zum 1.8 gekündigt

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2415 Beiträge, 830x hilfreich)

Und mit welcher Begründung?

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#4
 Von 
Kunze90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Eigenbedarf

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10795 Beiträge, 4737x hilfreich)

Die immer wiederkehrende Antwort hier im Forum lautet: Anwalt aufsuchen und diesen die Kündigung überprüfen lassen. Es können dort sehr leicht Fehler passieren, die die Kündigung selber unwirksam machen. Das kann und darf in einem Forum aber niemand überprüfen.

Sollte die Kündigung korrekt sein, geht der Weg nur über eine Räumungsklage. Auch dazu wird dann der Anwalt beraten können.

Zur Sicherheit ein Nachtrag: Die Kosten des Anwaltes wird der Vermieter zumindest aktuell vermutlich selber tragen müssen. Auch darüber sollte der Anwalt aber aufklären können.

-- Editiert von cauchy am 18.07.2018 09:16

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129094 Beiträge, 41188x hilfreich)

Zitat (von Kunze90):
Eigenbedarf

Nun wenn das die Begründung war, dann ist die Kündigung gar nicht rechtswirksam.
Da muss nämlich das "warum" erläutert werden, und zwar so das der Mieter es nachvollziehen kann.



Zitat (von cauchy):
Anwalt aufsuchen und diesen die Kündigung überprüfen lassen.

Genau das.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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