Mieter zahlt einfach die Kaution nicht

29. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Maxi2005
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Mieter zahlt einfach die Kaution nicht

Hallo,

kann ich vom Mietvertrag zurücktreten, wenn der Mieter die lt. Mietvertrag vereinbarte Kaution einfach nicht bezahlt? Der Mieter wohnt bereits in der Wohnung ist nun auch mit 2 Mieten im Rückstand. Wir wollen, dass er sofort auszieht. Wahrscheinlich wird er dann einen Teil der Miete bezahlen, so dass die fristlose Kündigung nicht greift.

Deshalb die Idee, als unwirksam gelten zu lassen, da der Mieter seiner im Vertrag vereinbarten Pflicht, die Kaution zu zahlen, nicht nachkommt. (Mahnung bereits erfolgt)

Anfechten geht ja nicht, liegt ja kein Irrtum oder arg. Täuschung vor.

was denkt ihr?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wahrscheinlich wird er dann einen Teil der Miete bezahlen, so dass die fristlose Kündigung nicht greift.

Deswegen ja gleichzeitig auch fristgerecht kündigen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
kann ich vom Mietvertrag zurücktreten...


Nein.


quote:
Deshalb die Idee, als unwirksam gelten zu lassen


Der Vertrag ist aber nicht unwirksam.

Hier hilft wirklich nur eine fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung. Kein Rücktritt, keine Anfechtung, und nix mit unwirksam.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 137x hilfreich)

Ich würde mir die Freude einer Strafanzeige sicher nicht nehmen lassen - auch wenn diese möglicherweise eingestellt wird. Schließlich kann man ja annehmen, dass es nicht in der Absicht des Mieters lag, überhaupt vertragsgerecht eine Kaution zu bezahlen. Dann wäre das möglicherweise Betrug.

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ja, diese Betrugsanzeige ist denkbar.
Allerdings erhält der Fragesteller deswegen noch lange sein Geld nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Maxi2005
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Angenommen ich schicke jetzt eine fristgemäße Kündigung. Diese Kündigung muß am 3.Werktag beim Mieter sein und beträgt 3 Monate, richtig?

Kann ich dann, sobald wieder 2 Monatsmieten ausbleiben, eine fristlose "nachschießen" - oder hebt dann eine die andere auf?

Wie siehts aus mit ausstehenden Mietbetrag - kann ich versuchen über das Mahngericht (Mahnverfahren), das Geld einzuklagen?
(mit "normalen" Forderungen hab ich das schon zwei mal gemacht - aber bei Mietbeträgen weiß ich nicht ob das geht.

Dank euch!!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ja, der gerichtliche Mahnbescheid geht in diesem Fall genau so. Also wie bei 'normalen Forderungen'. Irgendwie ist es ja auch eine 'normale Forderung'.

Wenn Du damit schon Erfahrungen hast - bestens.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Kann ich dann, sobald wieder 2 Monatsmieten ausbleiben

Was soll das heißen ? Er ist doch bereits jetzt mit 2 Mieten im Rückstand.

Gleichzeitig fristlos und fristgerecht (3 Monate) kündigen. Dann nützt dem Mieter auch der Rückstandsausgleich nichts mehr, da die fristgerechte Kündigung bestehen bleibt.

Parallel dazu natürlich die rückständigen Mieten per Mahnbescheid einfordern (sollen ja schließlich kein Abschiedsgeschenk sein).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Maxi2005
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Mortinghale,

ja war blöd formuliert von mir:
also:
momentan ist er mit einer Miete im Rückstand. (hatte mich vertan)
wir wollen jetzt morgen eine fristgemäße Kündigung schicken (3 Monate) und ist am 03.Juni wieder mit einer Miete im Rückstand (dann also die 2.) schicken wir eine fristlose hinterher.

beißt sich dann irgendwas?

Mahnbescheid geht klar. :-)

Danke!!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Chrisi88
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
da ich das ganze fast hinter mir habe und bei einem Rechtsanwalt bin, kann ich dir nur raten, eine Klage einzureichen. Dies geht fast genauso langsam wie ein Mahnbescheid. Sollte der Mieter nämlich nach der Kündigung nicht auziehen, müßtest du eine Räumungsklage beantragen. Wobei diese dann bei der Mietzahlungsklage einfach angehängt wird. Es bleibt dann dem Richter überlassen, ob er die Verfahren trennt oder einzeln verhandelt, was ich in deinem Fall nicht denke. Ein Rechtsanwalt ist zwar teuer aber alleine wirst du diesen Mietnomaden nicht aus deiner Wohnung bringen. In München dauern diese Verfahren oft an die 3-4 Monate bevor mal ein Termin zustande kommt.
G. Chrisi

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Und was ist, wenn er dann eine Miete bezahlt ?

Ich würde jede Zahlung auf die älteste Schuld anrechnen und die dadurch vorliegende ständig unpünktliche Mietzahlung entsprechend abmahnen. Dauert vielleicht ein bißchen länger, hat aber den Vorteil, daß Du auch fristlos kündigen kannst, wenn er es nie zu 2 Mieten Rückstand kommen läßt.

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#11
 Von 
Cora_2006
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Maxi,

wir haben SOWAS leider auch schon durch...

Wir (besser gesagt unser Anwalt, den wir sofort eingeschaltet haben, ohne gehts gar nicht!)haben unseren Mietnomaden bei zwei ausstehenden Mieten fristlos gekündigt und >hilfsweise fristgerecht<. Im gleichen Schreiben haben wir auch abgemahnt, dass die Kaution nicht bezahlt wurde und >nicht mietvertrag konformes Verhalten<

Lt. unserem Anwalt bedeutet dieser Zusatz mit der hilfsweisen fristgerechten Kündigung, dass die Mieter auch bei Zahlung eines Teilbetrages (so dass eben NICHT zwei Monatsmieten ausstehen) fristgerecht gekündigt sind.

Allerdings wirst Du leider wenn es denn wirklich Mietnomaden sind, um eine Räumungsklage nicht herumkommen.

Noch ein Tipp : Versuchs AUF KEINEN FALL ohne Anwalt - richtige Mietnomaden kennen leider ihre Rechte nur zu genau und wissen (im Gegensatz zu den meisten Vermietern...) wie sie ein Verfahren bis zum Maximum verschleppen können.

Liebe Grüße und gute Nerven
Cora

PS: Unser Anwalt meinte, bei Bekannten habe er einen nach uns stattgefundenen Fall nicht über das Mietrecht, sondern als Urkundenbetrug (Vertragsbruch) laufen lassen, da sei der Verfahrensweg kürzer :???: ?!?
Habe mich aber da nicht weiter erkundigt, meine Nerven lagen nach fast 1-jährigem Rechtsstreit und verwüstetem Haus blank und ich wollte nur noch das Thema abschließen...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@ Cora_2006 ,

'Urkundenbetrug' sagt mir auch nichts. Wie soll man dadurch schneller eine Räumung erreichen?

Ging es eventuell um eine Zahlungsklage (und nicht Räumungsklage) und es wurde im Urkundsprozeß geklagt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

@Stefan,

es wurde im Urkundsprozeß geklagt.

Genau das war es.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

@Maxi2005
Du solltest sofort fristlos kündigen und nich irgendwie fristgerecht. Eine Mahnung ist dafür nicht erforderlich.

Der Mieter kann die Kündigung nur abwenden, wenn er die ausstehende Miete vollständig bezahlt. Im Wiederholungsfall geht selbst das nicht.

Warum Du zögerst, eine fristlose Kündigung auszusprechen, kann ich nicht nachvollziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Cora_2006
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 3x hilfreich)

@stefan
Da bei uns die Klage wegen ausstehender Kautionszahlung ziemlich zeitgleich mit der fristlosen Kündigung und Räumungsklage vor Gericht ging (unser Richter hatte gaaaaaanz viel Zeit zum Abwarten, diese Leute saßen ja *nur* bereits 3 mal wegen des gleichen Deliktes vor ihm...), kann ich leider nicht sagen, ob es bei dieser Urkundensache nur um die Zahlungsklage wegen der Kaution ging.

Aber ich habe noch im Hinterkopf, dass mein Anwalt meinte, das Nicht-Zahlen der Kaution sei ein Vertragsbruch und könnte somit über eine Urkundsklage (?) abgehandelt werden...
Aber damit hat man halt solche Leute immer noch nicht aus dem Haus :augenroll:

@maxi
Ich kann Dir nur aus leidvoller Erfahrung sagen : Auf in den Kampf - und zwar SOFORT !! :fight:
NIX mit abwarten..
Sofort die fristlose Kündigung - mit zuwarten ändert sich nichts an der Situation und Du brauchst Deine Nerven noch... :sweat:

Liebe Grüße

1x Hilfreiche Antwort

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