Mieter zahlt einfach nicht

21. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.01.2013 15:43:34
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Mieter zahlt einfach nicht

Hallo Allerseits!

Folgendes Problem:

Juli 2012
- Nicht fertig gestellte Wohnung
- Mieter und Vermieter stellen die Wohnung gemeinsam her
- mündlich vereinbart, dass Mieter berechtigt ist Miete um 100€ mtl. zu mindern bis Eigenkosten gedeckt sind

August 2012

-Mieter beantragt Mietbescheinigung (ab 1.September) für BAB-Antrag
-Vermieter bescheinigt 350€ mtl. abzgl. 100€ Eigenleistung (Warmmiete!)
-Wohnung zwar bewohnbar, aber nicht fertig gestellt
- Mieter nutzt sie,schläft dort, (Verträge Kabel Deutschland abgeschlossen etc.)
-Vermieter verzichtet noch auf Mietzahlung, da er seine Leistungen noch nicht erbracht hat

Oktober 2012

- Vermieter stellt seine mündlich vereinbarten (s.Juli) Leistungen Anfang des Monats fertig, möchte ab 15.10. Miete
- Mieter hingegen nicht fertig (Fensterbänke, Trennwand zur Wohnung des Vermieters
- Aushändigung des Mietvertrages, wird nicht unterschrieben

Dezember

-Mieter endlich fertig, trotzdem kein unterschriebener Mietvertrag, noch Zahlungseingänge
-Mahnung des Vermieters Mietrückstände auszugleichen (Frist 10 Tage) unter Androhung des Sonderkünigungsrechts.



Die Frist läuft heute ab!
Welche Rechte hat der Vermieter nun? was sollte er tun? was sollte er unterlassen?


Hoffe auf eure Hilfe!







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-- Editiert Jugendwart am 21.12.2012 14:14

-- Editiert Jugendwart am 21.12.2012 14:15

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7 Antworten
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#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Ist denn die "mündliche Vereinbarung" bez. der Miethöhe von einem DRITTEN Zeugen beweissbar ?

Nebenbei gesagt ist eine "Warmmiete" überhaupt nicht rechtsgültig/zulässig. Aussnahme: 2 Fam. Haus und VM wohnt im Haus d.h. nur eine Wohnung vermietet!
Trifft diese Ausnahme zu ?

Sorry, da wurde aus Naivität so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Der VM ist nun in einer denkbar bescheidenenen Verhandlungsposition ! Er muss nun auf "Kulanz" des M hoffen......

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#2
 Von 
guest-12326.01.2013 15:43:34
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, Vereinbarung ist beweisbar.Die Vermieterbescheinigung wurde vom Mieter!! ausgefüllt und vom Vermieter unterschrieben. Anschließend wurde sie vom Mieter bei der Arbeitsagentur eingereicht.
Ich glaube nicht, dass er dort falsche Angaben machen wollte ;)

Die von dir erwähnte Ausnahme trifft zu.
Und ja, natürlich waren wir naiv.

Miete wurde mittlerweile für 2 Monate überwiesen. Eine halbe Monatsmiete fehlt laut Vertragsentwurf noch.

Wir bestehen heute auf die Unterschrift.
Zahlen muss er so oder so. Entweder er zahlt Miete oder er erstattet der Agentur für Arbeit das unberechtigt erhaltene Geld.
Soziale Leistungen müssen schließlich für ihren Verwendungszweck verwendet werden.






-- Editiert Jugendwart am 21.12.2012 15:07

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Ok, immerhin ist die Vereinbarung beweissbar.

Der Sachverhalt der Zahlungseingänge ist jedoch nun ganz anders, laut Ihres postings fehlt nun "nur" noch eine halbe Monatsmiete.

Das führt dazu, dass nun eine fristlose Kündigung (derzeit) nicht möglich ist.

Grundsätzlich ist, ob mdl. oder schriftl. Mietvertrag, der Mieter der Vertragspartner, nicht die Arge (!) d.h. die kann man auch nicht "belangen" bzw. von ihr was fordern.

Da aber effektiv tatsächlich nur eine halbe MM fehlt, bin ich der Meinung, dass man das "reparieren" kann und der Mieter Einsicht zeigen sollte, d.h. er sollte wegen € 175,00 bzw. € 125,00 keinen Aufstand machen, wenn er weiter in der Wohnung bleiben will.

Ansonsten Mahnbescheid, Rechtsanwaltskosten etc. die das alles nur teurer und weniger spassig für beide beteiligte Parteien, M wie VM, machen würden.

Mit einem Wort, das Mietverhältnis wäre i.A....

Genau so würde ich das dem M mitteilen...

Viel Spass

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#4
 Von 
guest-12326.01.2013 15:43:34
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Laut mündl. Mietvertrag, beginnend am 1.9. haben wir Forderungen von monatl. 350€. (abzgl. 100€) Eigenleistung.

Den Vertragsentwurf, welcher den mündl. Vertrag ersetzen sollte, wollte er nicht unterschreiben.

Nun hat er festgestellt, dass er mit dem schriftlichen Vertrag letztendlich besser bedient ist, weil er statt 1400 ja nur noch 825€ bezahlen müsste.

Wir haben aber keine Unterschrift bekommen und können uns daher nur auf den mündl. Vertrag, bescheinigt durch die Mietbescheinigung beziehen.


Demnach ist ein Betrag von 740€ offen





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#6
 Von 
guest-12326.01.2013 15:43:34
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Frage ist ob die Mietbescheinigung ausreicht als Vertragsbeweis?

Dort heißt es

quote:
350€ abzgl. 100€ Eigenleistung


Wir wollen ihn nicht dauerhaft für 250€ wohnen lassen, sondern ihm diesen vorteil lediglich bis zur Erreichung der tatsächlich nachweisbaren Eigenleistung gewähren.

Ist das ersichtlich?




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