Mieter zahlt nicht, Geld für Maßnahmen fehlt?

2. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Burgmann123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)
Mieter zahlt nicht, Geld für Maßnahmen fehlt?

Guten Tag liebe Forenteilnehmer. Ich möchte hier einen Fall schildern der sich etwas kompliziert darstellt, versuche es aber so einfach als möglich. Man nehme einmal an, ich sei ein vom Nachlassgericht beauftragter Nachlassverwalter für ein kombiniertes Wohn- und Geschäftsobjekt. Durch die Pleite der Geschäftskette ist das Ladenlokal leer, dadurch keine Mieteinnahmen. Über dem Laden befinden sich zwei Wohnungen (ich nenne Sie mal A und B), hinter dem Laden zwei Garagen (G). An dieses Objekt wie beschrieben grenzt ein weiteres, direkt angebautes Gebäudeteil das einem entfernten Verwandten des früheren Besitzers von Ladenlokal mit den beiden Wohnungen darüber und den Garagen dahinter gehörte.

Dieser Verwandte (V) möchte das von mir verwaltete Gebäudeteil so billig als möglich "schießen" und setzt seit dem Einzug der Mieter in Wohnung A und B alles daran, diese Mieter mit Mobbingaktionen aus den Wohnungen zu bekommen. Schlösser werden verklebt oder ausgebaut, Heizungen abgeschaltet, Nachts über Dächer geklettert. Beweise liegen vor, allerdings NICHT über die Sachbeschädigungen, "nur" über die Mobbingaktionen. Strafanzeigen verlaufen im Sande.

Inzwischen hat Person "V" auch eine Mietpartei aus Wohnung "A" in sein Boot geholt. Seit etlichen Monaten zahlt Partei "A" keinerlei Miete mehr, unbegründet. Mahnungen, Einschreiben und vieles mehr werden nicht beantwortet oder es werden nachweislich gefälschte Auszüge vorgelegt aus denen eine angebliche Überwweisung der Mieten hervorgeht - die bei mir jedoch nie angekommen sind.

Es scheint, als wolle mich "V" durch seine Aktionen und "A" durch Nichtzahlung der Miete dazu zwingen, das Objekt entnervt an "V" zu verkaufen - was ja sein erklärtes Ziel ist. Die einzigen, die brav Miete zahlen und die nun das Opfer der Mobbingattacken sind, ist Partei "B". Wenn die auch keine Miete mehr zahlen: Kommt NICHTS MEHR im Monat rein.

Durch die mangelnden Einnahmen fehlt mir schlicht das Geld die ganze Sache auf gerichtlichem Wege zu klären um Partei "A" wegen Nichtzahlung aus dem Objekt zu entfernen. Das genau scheint Partei A zu wissen, man will mich "ausbluten" lassen. Was kann ich nun effektiv tun? Gibt es Alternativen? Es fehlen inzwischen 3 aufeinander folgende Mieten von Partei "A".

Vielen Dank.



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25 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Evtl. Strafanzeige gegen "A" wegen versuchten Betrugs (Fälschen der Kontoauszüge). Grund für eine fristlose Kündigung inkl. Räumungsklage und Schadensersatzklage, sowie Klage der vergangenen nicht gezahlten Mieteinnahmen gibt es ebenfalls. So nüchtern muss man das sehen. Frist setzen (soweit noch nicht getan), anschließend mit Anwalt die Klage anstrengen und wenn dann angedroht wird, auf der Strasse zu sitzen, vielleicht erzählen sie dann, dass sie von V angestiftet wurden.

An erster Stelle steht die fristlose Kündigung und die Aufforderung, das Objekt beispielsweise in 2 Wochen zu räumen. Das muss ohnehin einer Räumungsklage vorausgehen. Allerdings muss man schon einige Euros an die Hand nehmen, um das dann gerichtlich durchzusetzen. Am Ende muss natürlich A die Kosten tragen, aber das gericht verlangt vom Kläger erst mal Vorschuss.

quote:
Inzwischen hat Person "V" auch eine Mietpartei aus Wohnung "A" in sein Boot geholt.

Dies ist eine Vermutung oder gibt es dafür Beweise? Das muss beides ja nicht im Zusammenhang zueinander stehen. Vielleicht ist auch A für die Mobbing-Aktionen verantwortlich und nicht V.

Soweit B noch mit sich reden lässt, würde ich mit B die Pläne erörter und B vom Durchhalten überzeugen.
An der Front V hilft nichts, es müsste Zeugen fr die Aktionen geben oder Beweise. Man müsste ihn auf frischer Tat ertappen. Vielleicht prahlt V auch im Bekanntenkreis unbedacht über die Aktionen und dass er sich das gesamte Gebäude unter den Nagel reissen will. Vielleicht sind die engen Beziehungen zwischen A unv V bekannt. Irgendsowas.

Ohne Beweise sehe ich da persönlich schwarz. A bekommt man vielleicht raus, ohne Frage. Vielleicht findet man neue Mieter aber ohne dass man den mutmasslichen Drahtzieher (V) überführt, wird nicht viel bei rum kommen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ich sehe auch nur die Möglichkeit, A sofort fristlos zu kündigen wegen Mietrückständen von mehr als zwei Monatsmieten und die Zahlungs- und Räumungsklage einzureichen. Von alleine wird sich das Problem nicht in Wohlgefallen auflösen. Laß dich vor Gericht nicht auf einen Vergleich ein, weil du sonst auf einem Teil der Gerichts- und Anwaltskosten sitzenbleiben würdest.

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#3
 Von 
Burgmann123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antworten. Das Problem liegt ja in den Kosten. Ich zahle jetzt schon FAST monatlich drauf, weil ich nur noch die Kaltmieteinnahmen der Partei B habe, nach Abzug der Nebenkosten sind das knapp 300 Euro. Auch die von "V" gemieteten Garagen werden nicht mehr bezahlt. "V" und "A" wissen genau, dass ich mir den Klageweg schlicht nicht leisten kann, hier mit einigen tausend Euro in Vorleistung gehen? Und bei A ist vermutlich nichts zu holen, denn A ist sehr gerissen darin zu verkünden, dass kein Geld vorhanden sei. Mit anderen Worten: Man zahlt nicht in dem Wissen das mir dadurch die Einnahmen fehlen um gegen die Nichtzahlung auf dem legalen Wege vorzugehen. Was tun?

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wieso tausenden Euros?
http://www.anwaltskosten-berechnen.de/gerichtskostenvorschuss/
Lass es um 3 Monatsmieten als Strietwert gehen, dann bist du bei 900€ Streitwert, richtig? Gerichtskostenvorschuss 135€. Ist nun ohne Anwalt. Für diesen Fall (es wird einfach nicht gezahlt) weiss ich nicht, ob man da zwingend einen Anwalt braucht. Vielleicht findet man sogar eien Anwalt auf Erfolgsbasis für sowas.

Ansonsten: Wenn V auch nicht bezahlt und mit drei Mieten in Rückstand ist, direkt ebenfalls fristlos kündigen und unter Fristsetzung räumen lassen. Je länger man wartet, desto eher bluten sie aus, auch weil das Mobbing evtl. irgendwann für B wirklich unerträglich wird.

Wenn er Hausbesitzer ist (V) und sei es nur vom Anbau, dann brauchen Sie nur ein vollstreckbares Urteil wegen der Nicht-Zahlung. Damit treiben Sie ihn in die Zwangsvollstreckung, wenn er dann nichts zahlt. Ob ihm das bewusst ist? Selbst wenn sie dann kein Geld sehen, wären sie ihn los.

Wenn A nichts hat, nun, das muss sich feststellen lassen. Wenn er beispielsweise irgendwo arbeitet, bietet sich eine Lohnpfändung an. Nach vollstreckbaren Urteil kann man 30 Jahre pfänden lassen. Wichtig ist, dass er rauskommt, damit man das neu vermieten kann.



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-- Editiert mepeisen am 02.01.2013 17:09

-- Editiert mepeisen am 02.01.2013 17:10

-- Editiert mepeisen am 02.01.2013 17:12

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#5
 Von 
Burgmann123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich glaube den Weg gehe ich jetzt, obgleich ich immer noch an das menschliche im Menschen glaube aber wohl vergebens. Für B ist es wirklich immer schlimmer, die kommen teilweise nicht durchs Eingangstor oder der Heizungsraum wurde "versiegelt" (ist von aussen zugänglich) und die Heizung vorher natürlich abgeschaltet. Nur beweisen kann man es einer Person nie, obgleich diese als einzige SINNVOLL in Frage kommt, für alle anderen macht es keinen Sinn solche Aktionen zu starten. Er vergrault mir damit ja auch potentielle Käufer für das Objekt, einer aus dem Ort hat schon abgewunken: "Wenn der (V) da so ein Theater macht, tue ich mir das nicht an!". Vielen Dank für Eure Antworten. Schade, dass in Deutschland jemand der NICHT zahlt das problemlos locker 1 Jahr aussitzen kann und einem womöglich dann noch eine komplett versiffte Bude hinterlässt. Ich bin auch der Lieferant von Gas und Wasser, auch dafür zahlt A keine Nebenkostenvorauszahlung mehr. Aber da A UND B an einer Anlage hängen, kann ich nicht mal eben so den Gashahn zudrehen. Strom wurde A auch schon mehrmals durch den Energieversorger abgeklemmt, weil A auch da Schulden hat bzw. teilweise nicht zahlt. 3 mal war der Versorger schon da, hat abgeklemmt, versiegelt und 5 Tage später wieder entsiegelt und angeklemmt. Einfach nur noch peinlich, das macht einen wütend.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Schade, dass in Deutschland jemand der NICHT zahlt das problemlos locker 1 Jahr aussitzen kann und einem womöglich dann noch eine komplett versiffte Bude hinterlässt.

Wenn das schon 1 Jahr so geht, dann haben Sie einen gewaltigen Denkfehler gemacht. Nach 3 Monatsmieten bekommt man den in der Regel problemlos raus. Natürlich sind Mietnomaden schlimm (versiffte Wohnung etc.) aber da einige Vermieter übergangen sind, Schufa abzufragen bei Neumietern wäre ein negativer Schufaeintrag wegen Mietrückständen nicht förderlich für A.

Man muss halt wirklich V erwischen bei diesen Sachen, wie dem Abschalten der Heizung. Der wesentliche Fehler dürfte hier aber sein, dass V selbst auch keine Miete mehr zahlt und sei es für die Garage. Damit macht er aber auch sich angreifbar in der Hoffnung, sie "auszubluten".

quote:
und 5 Tage später wieder entsiegelt und angeklemmt.

Dann hat er auch Geld, denn das kostet jedesmal und muss bezahlt werden.

Wenn allerdings A draussen ist und dann auf wundersame Art alles aufhört, dann weiss man ja auch, wer dahinter gesteckt hat. Vielleicht wird V zu Unrecht verdächtigt. Keine Ahnung.

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#7
 Von 
Burgmann123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

V wird nicht zu Unrecht verdächtigt, denn V hat zum Einzug der Partei B (A war noch nicht eingezogen) klar gesagt: "Ich kriege das Dreckspack schon raus, dann kaufe ich die Bude für einen Appel und ein Ei!". V wurde von B auch schon mehrmals beobachtet, beim Klettern übers angrenzende Dach, beim bemalen und verdrehen von extra installierten Kameras (die nur den Privatbereich von B filmten). Anzeigen verliefen im Sande, auf Zivirechtlichem Wege ist es B einfach zu nervig. B sucht ja schon intensiv nach neuem Wohnraum. V ist (und das ist NICHT als Beleidigung gemeint) auch geistig "etwas falsch verdrahtet an den Synapsen".

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Vielleicht wäre das ein guter Punkt (also die Sache mit V), hier auf einen Anwalt hinzuweisen, der sich mit sowas auskennt.

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#9
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Schade, dass in Deutschland jemand der NICHT zahlt das problemlos locker 1 Jahr aussitzen kann und einem womöglich dann noch eine komplett versiffte Bude hinterlässt.


Das hängt doch wohl in erster Linie von dir ab. Wenn du dich weiter monatelang hinhalten läßt, tja, dann dauerts irgendwann ein Jahr. Wenn du aber sofort Nägel mit Köpfen machst, kann die Sache in 1-2 Monaten vorbei sein. Nicht immer arbeiten Gerichte so langsam, wie man immer hört.

quote:
V wurde von B auch schon mehrmals beobachtet, beim Klettern übers angrenzende Dach, beim bemalen und verdrehen von extra installierten Kameras (die nur den Privatbereich von B filmten). Anzeigen verliefen im Sande,


Ich weiß, du hast kein Geld, aber du solltest mal ein paar Detekteien ergoogeln und anfragen, was es kostet, wenn die gerichtsverwertbare Beweise besorgen. Vielleicht ist es ja gar nicht so teuer.

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#10
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Wie heisst es so schoen: "Hoere jeden Rat, befolge aber keinen" ...
Und nun mein Rat:

======
Sowas wie Du schreibst kenne ich, hatte selbst jahrelang mit einem der Sorte "V" zu tun.

Wenn ich damals schon auf die Idee gekommen waere, dann haette ich dem einiges nachweisen koennen mittels einer sog. "Wildkamera" ... ; mit "Schwarzblitz" ... ; sieht auch im Dunkeln, und fuer ca. 300 EUR kriegst Du eine, die Dir die Fotos oder das Video aufs Handy sendet. (Grins)
==> Ueber diese Kamera haeltst Du den Schnabel, und erzaehlst _niemandem_ was.

Dann provozierst Du zur Abwechslung auch mal ... : Dreh A das Wasser ab, und den Strom ...
==> Nun warte, was passiert ...

Fotos u. Videos sind Beweismittel ... , Sprachaufzeichnungen wohl nur im Zusammenhang mit Videos.

Sei kreativ. Sorte "V" verdient keine Nachsicht.

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Ein moeglicher Plan von "V" koennte sein:
==> Bei Dir Mieteinnahmen auflaufen lassen ... und dann auf seinen Anteil klagen. Das hat mein "V" auch gemacht ... nach 5 Jahren ... und Recht gekriegt !
==> Auf einmal hast Du 5stellig Schulden bei dem Herrn ..., nach den BGB-Paragraphen unter Gesellschaftsrecht ... .

Wenn es soweit kommt brauchst Du das Geld, oder er kann auf Zwangsversteigerung hinaus und dann selber mitbieten.
==> Da er schon einen Teil des Objektes hat ... und niemand anderes auf Teilobjekte bieten wuerde ... ist er der alleinige Bieter und kriegt das Objekt fuer e. Appel u. e. Ei.


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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Soweit die beiden getrennt sind per Teilungserklärung, kann V hier nicht klagen. Es gibt keine Gesellschaft, kein Gemeinsames Eigentum. Sie besitzen nur etwas Tür an Tür.

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#12
 Von 
Burgmann123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, ich kann nicht einfach so das Wasser abdrehen denn der Haupthahn für ALLE Wohnungen und den ehemaligen Laden sitzt bei V im Objektteil, das zwar baulich Wand an Wand mit meinem Teil grenzt aber rechtlich getrennt ist. Ich habe nur Hähne für die Zuleitung für Warmwasser und Heizung zu Wohnung A und B in meinem Teil, aber ich kann nur A UND B zusammen abdrehen, nicht NUR A. Und B hat mit der Sache ja nichts zu tun, zahlt brav Miete. Kameras wurden installiert, aus rechtlichen Gründen MUSS man die erwähnen. Wenn nicht, kann ein Richter im Zweifelsfall gefilmte Beweise als unzulässig ansehen. Die damals installierten Kameras filmten NICHT den Privatbereich von V, allerdings einen Zugangsbereich den auch V nutzt, er hatte mal in den Garagen eine Holzwerkstatt, die musste er von Amtswegen dort schließen, er hatte 10 Jahre lang gar keine (bauliche) Zulassung für den gewerblichen Betrieb in einfach Garagen. Die Kameras wurden mit langen Holzlatten verdreht oder mit Farbe überpinselt. Von V. Anzeige brachte nichts, denn es entstand kein Schaden (Polizei meinte, wenn die Farbe abwaschbar ist und die Kamera noch läuft, ist es KEINE Sachbeschädigung). V ist sehr gerissen darin Dinge zu tun und dabei NICHT erkannt zu werden bzw. sich immer an gewisse Grenzen entlang zu bewegen mit seinen Aktionen.

Und eine Detektei? Wann sollen die kommen? V agiert mal dann und mal dann, da müsste ich das Objekt ja rund um die Uhr überwachen lassen, das kostet Unsummen die ich leider nicht habe. Ich werde jetzt Räumungsklage gegen A einreichen und gegen die Garagen von V. Aber es ist sicher: A wird nicht freiwillig räumen und sich irgendeine Ausrede einfallen lassen (angebliche Mängel) und Partei B muss vermutlich darunter leiden, wenn ich V mit der Räumung der Garagen drankriegen sollte. Genau das ist ja das Problem. Auf Aktion (und sei sie auch rechtlich zulässig) erfolgt von V immer eine Reaktion (auch wenn diese nicht rechtlich zulässig ist), nur kann man V nie bei "frischer Tat" ertappen.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich versteh das Problem nicht so ganz. Er ist Nachlassverwalter. Für wen verwaltet er denn? Das ist doch die erste Frage.

wirdwerden

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#14
 Von 
Burgmann123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Für das Nachlassgericht.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Nö, nicht für das Gericht. Das Gericht bestellt lediglich jemanden. Wer sind die Erben, und warum ist diese Konstuktion da?

wirdwerden

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#16
 Von 
Burgmann123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Erben haben das Objekt wegen Belastungen durch die Bank ausgeschlagen. V als ehemaliger Verwandter (nicht erbberechtigt) wartet bis das Objekt an die Bank zurückfällt (was ich tun muss, wenn ich keine Einnahmen bekomme)um es von der Bank möglichst billig zu "schießen". Eben für den "Appel und das Ei" wie er es zum Einzug von B laut und ohne Umschweife zu verstehen gab.



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#18
 Von 
Burgmann123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein, Mietpartei B, nach dem diese sich ein Jahr lang alles an Schikanen von V haben gefallen lassen. Und weil B GENAU über den Garagen wohnt. Teilweise dröhnten bei Betrieb von schweren Holzbearbeitungsmaschinen (Starkstrom, keine "Hobbygeräte") die Gläse im Schrank von B, Geräusche wie beim startenden Düsenjet und Staubbelastungen, da V im Sommer immer mit offener Garage arbeitete und der Schleif und Sägestaub hochzog, über die Dachterrasse von B (gleichzeitig teile des Daches der Garagen) bis in die Wohnung. Sachliche Dialoge und Einigungsversuche verliefen im Sande, O-Ton "V": "Ich habe hier schon immer gemacht was ich will, das lasse ich mir von Euch nicht verbieten!". Jetzt musste V von Amtswegen mit der Werkstatt aus den Garagen in ein benachbartes Gewerbeobjekt, weil es nie eine Zulassung für den Betrieb des Gewerbes gab, bauliche Maßnahmen (Brandschutz, usw.) wurden nie eingehalten bzw. der Betrieb in den Garagen nie baulich angemeldet. Auch ein Kompressor lief Tag und Nacht, direkt unter der Wohnung von A. Damals hat das A noch gestört, jetzt (natürlich) nicht mehr, weil A relativ sicher von V ins "Mobbingboot" gezogen wurde. Denn A verhält sich seit einigen Monaten erstaunlich "zuträglich" zu V, hatte aber Monate davor nur gemeckert und gemotzt. Seither zahlt A auch keinerlei Miete mehr.

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#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nochmal: A fristlos kündigen und mit Frist von 2 Wochen auf die Strasse setzen, falls das nicht hilft, per Gericht eine eilige Räumungsklage beantragen. V den Mietvertrag für die Garagen fristlos kündigen, selbes Verfahren (soweit dort auch schon 3 Mieten aufgelaufen sind).
Ob eien Detektei hilft, sie mal dahingestellt. Es gibt genug, die für einen Pauschalbetrag arbeiten und zweigeteilt: Anzahlung und bei Erfolg (=gerichtsverwertbare Beweise) weiterer Betrag. Bei der Sachlage würde ich wetten, dass, sobald gerichtsfeste Beweise vorliegen, V auch die Kosten der Detektei zu tragen hat.

Davon abgesehen würde ich empfehlen das gute Verhältnis zu B aufzufrischen. indem man (aber nur mit ihm) bespricht, dass man A und V soweit aus den gemieteten Sachen rausklagt, weil die nicht mehr bezahlen und dass man eine Detektei beauftragt hat, gerichtsfeste Beweise zu finden.

Davon ab: Mit gerichtsfesten Beweisen und dem Nachweis, dass V dieses Spiel treibt, mit den Strafanzeigen der Vergangenheit dürfte man einen extremen Wertverlust der Immobilie als Schaden bei V einfordern dürfen. Vielleicht soviel dass man ihn selbst per Zwangsversteigerung aus dem Anbau rauskriegt. So blöd das ist, aber entweder aufgeben oder etwas tun und im Falle der Beweise dann die anderen Geschütze aufbringen.

Detekteien haben vielleicht auch Erfahrung, das gute Verhältnis und ggf. das Anstiften von V gegenüber A nachzuweisen. Das in Gesprächen zu entlocken o.ä.

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#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich frage mich, ob das die Aufgabe eines Nachlassverwalters ist. Ich verstehe das starke Engagement immer noch nicht. Für wen arbeitet er?

wirdwerden

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#21
 Von 
Burgmann123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich verwalte das Objekt als vom Gericht bestellter Nachlassverwalter mit dem Ziel, das Objekt bestmöglich zu veräussern. Was aber in Anbetracht der geschilderten Umstände unmöglich erscheint und die Einnahmen (dadurch, das 2 Parteien nicht zahlen, einmal V Garagen nicht und A Wohnung nicht) decken inzwischen nicht einmal mehr die monatlichen Unkosten bzw. sollten jetzt Mängel auftreten (oder Beschädigungen, die man aber niemanden nachweisen kann), fehlt das Geld diese zu beheben. Wenn es morgen Mieter B durch die Decke tropfen würde: Sähe es sehr schlecht aus für mich, dem Mieter zu helfen.



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#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Du musst nicht helfen oder sanieren. Das ist nicht dein Job. Veräußere die Kiste so schnell wie möglich. Ich hoffe sehr, du hast eine Versicherung, die dein Rumgeeiere und den Wertverlust abdeckt.

wirdwerden

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#23
 Von 
Burgmann123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Das sehe ich anders und ich bin auch gebunden: Ich kann das Objekt nicht einfach so zu einem Drittel des Zeitwertes oder des Wertes der Verbindlichkeiten "losschleudern". Ferner bin ich rechtlich in der Pflicht, mich um die Wohnqualität beeinträchtigende Mängel zu kümmern. Was, wenn morgen dem Mieter B das Wasser durch die Decke tropft? Da kann ich nicht mal eben so sage: "Stell eine Schüssel drunter und hoffe auf Sonne!"

So einfach ist`s dann doch nicht. Zumal sich das Objekt in einem kleinen Dorf nicht mal eben so "losschleudern" lässt, trotz aller nachweisbarer Bemühungen meinerseits.

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#24
 Von 
Karl-Heinz1234
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo
Du könntest vor der Kündigung von V und A einen Detektiven aktivieren,da du davon ausgehen kannst das V etwas Böses danach tut.Die Möglichkeit ihn auf frischer Tat zu erwischen stehen da doch recht gut.Ferner würde ich an deiner Stelle versuchen etwas Geld aufzutreiben (klein Kredit..)um ein wenig finanziellen Spielraum zu bekommen.Jeden falls muß das was Du tust jetzt Hand und Fuß haben.
Ich wünsch guter Ausgang für dich.

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#25
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Soweit ich es verstehe:
==> 2 Mieter (A & B) sollen soviel Geld reinbringen, dass das Objekt nicht an die Bank zurueckgegeben werden muss ... ?

Die Belastungen auf dem Objekt sind demnach an die Bank abzuzahlen binnen gewisser Fristen, andernfalls die Bank ez versteigern laesst ?

Dann hat V vermutlich ein paar EUR in der Tasche, aber nicht viel, und hofft auf den Versteigerungstermin.
==> Bis dahin tut er alles, um dafuer zu sorgen, dass das Objekt tatsaechlich auf der Versteigerung landet ... .

In solch einem Fall sind fuer V auch anwaltliche Nebenkosten und Gerichtskosten nur eine "Investition".

Man muss ihn strafrechtlich drankriegen, und sogar das kann im Sande verlaufen.

Detekteien sind wohl zu teuer, denn wenn schon eine nichtzahlende Mietpartei die Handlungsunfaehigkeit bewirkt kann kaum Geld vorhanden sein. Und eine Detektei will die Monatsmiete pro Tag haben.

====================

Im Grunde ist es ein Fall, wo die Zeit draengt, und zwar in Gestalt der Bank.
==> Die Bank muss befriedigt werden, auch alle anderen Kosten muessen gedeckt sein.

Nur dann hat V keine Chance.

Wenn es geht: Unterbinde das Gewerbe von V. Mach noch heute Dein VermieterPfandrecht am WohnungsInhalt von A geltend.
==> Dazu brauchst Du einen Zeugen, in dessen Gegenwart Du A erklaerst, dass Du dies Pfandrecht ausuebst und er nix aus der Wohnung entfernen darf.

=========================

Und nochmal: Denk ueber so eine "Wildkamera" nach, die kannst Du hinstellen wo Du willst und sieht auch im Dunkeln um 4 Uhr morgens.
==> Wenn V strafrechtlich relevantes anstellt sollten die Bilder aus beweislich verwertbar sein ...
==> und wenn A entgegen Deiner Pfaendung was entfernt erwischst Du ihn dabei.

Detekteien machen nix anderes als die Wildkamera, aber verlangen dafuer am Tag so viel wie die Kamera insgesamt kostet.

=========================

Das einzige was hier hilft sind sofortige Massnahmen, denn die Zeit spielt fuer V.

-- Editiert Koenig Arthur am 06.01.2013 09:49

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