Ich habe Mieter,die seit 4 Monaten keine Miete bezahlt haben. Nun ziehen sie ohne Kündigung aus.
Was kann ich tun um die Mietrückstände zu erhalten? Und was kann ich rechtlich unternehmen,weil sie nicht gekündigt haben?
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Mieter zahlt nicht - Was kann ich tun um die Mietrückstände zu erhalten?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Wir haben nach 2 monaten eine mahnung geschickt und zur Zahlung aufgefordert.
Und einen Anwalt ist aus finanziellen Gründen nicht machbar.
Natürlich sind wir froh,dass sie raus sind,aber trotzdem brauchen wir die ausstehenden 4 monatsmieten,die sich auf 2300€ belaufen.
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--- editiert vom Admin
Ja,das weiß ich. Beim sozialamt habe ich deren neue Adresse ausfindig machen können. Das einzige was ich jetzt noch machen kann ist dann wohl den Schlüssel zu besorgen um so schnell wie es geht neue mieter unterbringen zu können...!
traurig,dass es für sowas keine rechtliche möglichkeit gibt an das geld zu kommen nur weil sie nichts haben. jetzt hab ich nichts mehr
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--- editiert vom Admin
Wenn das amt die miete komplett übernommen hätte,hätte ich die miete ja regelmäßig auf mein konto bekommen. dies war aber nicht der fall
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--- editiert vom Admin
quote:
traurig,dass es für sowas keine rechtliche möglichkeit gibt an das geld zu kommen nur weil sie nichts haben. jetzt hab ich nichts mehr
Das ist auch traurig, aber vermieten birgt nunmal ein gewisses Geschäftsrisiko und wenn man wirklich auf jeden einzelnen cent angewiesen ist, der aus den Mieteinnahmen kommt, dann kann das leider böse ausgehen.
Solltest du dir keinen Anwalt leisten können, hättest du als Vermieter eventuell auch Anrecht auf Prozesskostenhilfe.
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--- editiert vom Admin
Du hast die vereinbarte Miete nicht erhalten. Die Gründe interessieren Dich erst einmal gar nicht. Du schickst Deinen Exmietern einen Mahnbescheid. Vordrucke gibt es in den Papierhandlungen. Zinsen und Kosten des bescheides kommen dazu. Dann schickst Du ihn an Deine Schuldner. Widersprechen sie diesem Mahnbescheid nicht, dann bekommst Du einen Pfändungs - und Überweisungsbeschluss und kannst den GV hinschicken. 30 Jahre hast Du dann die Möglichkeit zu pfänden. Widersprechen sie dem MB , dann kannst Du klagen. Die Kosten müssen Deine Schuldner dann tragen, denn Du bist im Recht. Das ist die rechtliche Möglichkeit die Du hast, und die ich an Deiner Stelle nutzen würde.
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--- editiert vom Admin
Die Vorleistung bei einem Mahnbescheid sind erst einmal minimal. Außerdem ist doch gar nicht absehbar , wie sich die Einkünfte dieser Leute entwickeln. Zumindest hat der VM erst einmal einen Titel , den er 30 Jahre vollstrecken kann. Er hat nach rechtlichen Möglichkeiten gefragt , und die habe ich ihm aufgezeigt. Deinen unqualifizierten Kommentar konntest Du Dir sparen.
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