Mieter ziehen aus, Wohnung zerstört

1. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
schmatti123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Mieter ziehen aus, Wohnung zerstört

Hallo zusammen,

wir sind neu hier und beim googlen auf diese Seite gestossen.
Wir haben auch ein Problem mit unseren Mietern und vielleicht kann uns ja jemand einen Rat geben.

Wir haben ein altes Haus günstig an Selbstrenovierer vermietet. Abgesehen davon, daß keine Miete pünktlich bezahlt wurde, stehen jetzt zwei Monatsmieten aus und die Mieter ziehen aus (ohne zu kündigen). Schlüsselübergabe ist Anfang nächster Woche. Da die Mieter das Haus schon verlassen haben, ist mein Mann in die Wohnung gegangen und hat sich dort umgesehen. Der Anblick war nicht erfreulich. Das Wohnzimmer wurde wohl als Hunde-WC benutzt. Überall ist das Parkett nass und aufgequollen und riecht nach Hundeurin. In der Küche ist der Schlauch der Spülmaschine undicht und das Laminat in der Küche nass und aufgegangen und alles nur dreckig. Es wurde aber nie mitgeteilt, daß die Spülmaschine undicht ist, sonst hätten wir ja danach geschaut.

Jetzt ist die Frage, was wir bei der Wohnungsübergabe machen können. Wer kommt für die Kosten auf,die uns jetzt wohl entstehen?
Da die Mieter ja kaum das Geld für die Miete aufbringen, rechnen wir damit ja nicht.
Kann man Mieter wegen Sachbeschädigung anzeigen?

Wir sind für jeden Rat dankbar :-)

LG Schmatti



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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Kann man Mieter wegen Sachbeschädigung anzeigen?


Dafür wird sich der Staatsanwalt nicht interessieren, er wird Euch auf den Klageweg im Zivilprozess verweisen.

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8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47628 Beiträge, 16834x hilfreich)

quote:
Wer kommt für die Kosten auf, die uns jetzt wohl entstehen?


Der Mieter und wenn der nicht zahlungsfähig ist, der Vermieter, jedenfalls nicht ein Dritter.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

quote:
Da die Mieter das Haus schon verlassen haben, ist mein Mann in die Wohnung gegangen und hat sich dort umgesehen.

Und wie seid ihr in die Wohnung gekommen?
Habt ihr noch/schon einen Schlüssel?
Das ist in jedem Fall äußerst risikoreich, denn wie wollt ihr, wenn der Mieter behauptet, er hätte die Wohnung gar nicht verwüstet, beweisen, dass ihr es nicht etwa wart?
(ist alles schon vorgekommen)

Zieht zur offiziellen Rückgabe gleich einen Fachhandwerker hinzu, damit ihr wenigstens einen Zeugen für den Zustand und die Reaktion/Schuldeingeständnis des Mieters habt.

Wenn der Mieter nicht zahlungsfähig ist, müsst ihr Euch gut überlegen, ob ihr rechtlich gegen ihn vorgehen wollt > eure Anwaltskosten und die Verfahrenskosten müsst ihr als Kläger vorlegen.

Oder habt ihr wenigstens die Kaution?


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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Rückgabe der Wohnung nicht ohne Fachmann! Fotografieren ist auch angesagt. Auf keinen Fall alleine machen.
Es gibt spezielle Firmen, die sich auf Feststellen der Mängel spezialisiert haben. Die haben auch die richtigen Protokollformulare dabei. Mal bei Euch umhören, ob es so was gibt.

Und dann, da die Mieter nicht gekündigt haben, steht Euch natürlich auch noch Mietzins zu.

Ich würde wie folgt vorgehen:

1. Abnahme nur mit FAchmann

2. Den Mietern gleichzeitig unter Zeugen mitteilen, dass der Mietvertrag noch wirksam ist und der Mietzins noch zu zahlen ist.

3. Kostenvoranschlag einholen für Mängelbeseitigung, diesen den Mietern gleichzeitig mit schriftlicher Aufforderung zur Zahlung des Mietzinses zukommen lassen.

4. Wenn nichts passiert, Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen.

Durch eine Strafverfolgung wird nur der Strafanspruch des Staates befriedigt. Davon habt Ihr keinen Cent.

Ich würde an Eurer Stelle wahrscheinlich einen Fachanwalt für Mietrecht einschalten. Damit da nichts schief geht. Und - selbst wenn die Mieter jetzt nichts haben, so ein zivilrechtlicher Titel "hält" 30 Jahre.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Durch eine Strafverfolgung wird nur der Strafanspruch des Staates befriedigt. Davon habt Ihr keinen Cent. Das ist richtig. Hier liegt aber gar keine Straftat vor - Sachbeschädigung funktioniert nur vorsätzlich. Das ist hier nicht zu beweisen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
schmatti123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Abend,

erstmal vielen Dank für Eure Antworten!

Heute sollte eigentlich die Übergabe stattfinden. Wer nicht gekommen ist waren aber die Mieter!
Diese hatten kürzlich sogar Besuch von der Polizei, da sie wohl ihren Abfall überall in der Wildnis entsorgen! Doch auch die Polizei hat die Mieter nicht angetroffen, weshalb diese heute auch gekommen wäre, wenn die Mieter da sind.

Eine Frage haben wir aber noch: im letzten Brief schrieben wir den Mietern, die ausstehenden Zahlungen bis Datum zu begleichen, da wir das Mietverhältnis sonst fristlos kündigen. Daraufhin teilten sie uns mit, bis Monatsende auszuziehen. Der Monat ist aber jetzt vorbei, die Wohnung noch nicht übergeben. Somit besteht doch das Mietverhältnis noch, oder? Von unserer Seite wurde noch keine fristlose Kündigung ausgesprochen. Können wir das jetzt tun?

Vielen Dank und einen schönen Abend!
LG

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Sag mal, liest Du nicht? Ich hab Dir doch genau geschrieben, was Du zu tun hast.

wirdwerden

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3x Hilfreiche Antwort

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