Mieter ziehen nicht aus

11. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Oedel
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 30x hilfreich)
Mieter ziehen nicht aus

Wir wollen ein Haus kaufen, in dem noch Mieter sind. Rein rechtlich kann ich ihnen sofort nach dem Kauf mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

So wie der jetzige Eigentümer die Mieter aber einschätzt, werden sie nicht freiwillig ausziehen und ein Rauswurf dürfte nich allzu einfach sein (kriegen Arbeitslosenhilfe und haben ein Kleinkind).

Was kann ich machen, wenn sie nicht fristgerecht ausziehen? Was kann passieren, wenn ich nach der Frist die Wohnung selbst ausräume und die Schlösser auswechsle?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



40 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Oedel
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 30x hilfreich)

Hab eins ganz vergessen:

Die Mieter zahlen schon seit Monaten keine Miete mehr. Dem aktuellen Vermieter ist dies jedoch egal, er möchte keine Schritte gegen die Mieter einleiten...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Da sie keine Miete zahlen, ist auch eine fristlose Kündigung möglich.

Wenn sie nicht freiwillig ausziehen, musst Du sie per Räumungsklage zum Auszug zwingen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
flowiepowie74
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 9x hilfreich)

schön und gut räumungsklage, aber das kann sich bis zu einem jahr hinziehen. was kann einem da passieren, wenn man quasi die wohnung einfach räumt und die sachen vor die türe stellt. sollten sie nach der fristlosen kündigung nicht ausziehen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Das ist wahr eine Räumungsklage ist ein langwieriger Akt und außerdem ein teueres Unterfangen für den Vermieter.
Viele Vermieter können sich diese Kosten
nicht leisten.
Nur- es gibt kein anderes Mittel.

Einzige Chance, diesen Menschen einen
Weg bereiten. Auch wenns schwer fällt, an einem Lösungsmodell für sie arbeiten, und ihnen eine Alternative anbieten.
Was heisst bietet ihnen Hilfe an. Vielleicht
werden Ihr erstaunt sein, wenn ihr menschlich mit ihnen umgeht. Meist kennen
solchen Leute nur noch die Situation, dass
sie sich wehren müssen.

Menschen in solchen sozial schwierigen
Situationen haben oft keine Initiative mehr , sie lassen alles auf sich zukommen.
Ich denke, sie werden sich auch sehr unwohl fühlen in der Lage, aber keine Kraft und
Idee, was sie machen könnten.
Also lassen sie andere entscheiden.

Es wäre vielliecht auch ein Weg mal bei der Gemeinde hinsichlich sozialer Wohnungsbau
oder ähnlichem vorzusprechen.
Dieser Weg ist auf jeden Fall kostengünstiger
und wahrscheinlich vielversprechender.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
flowiepowie74
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 9x hilfreich)

wurde in meinem fall bereits alles schon gemacht. sozialer wohnungbau möchten sie nicht und ich wohne in einer kleiner stadt, da kennt sie jeder und sie sind bereits bei den verschiedensten vermietern rausgeflogen. hab schon probiert, eine wohnung für sie zu finden, aber jeder sagt: hört mir mit denen auf, die hinterlassen nur eine verwahrloste bude, die kommen mir nicht ins haus. und sie selber machen sich nur breit und zahlen nix -. seit einem guten halben jahr! Fristlose kündigung.... interessiert sie nicht. deshalb möchte ich wissen, was kann mir rechtlich passieren, wenn ich sie in einer nacht und nebenaktion einfach vor die türe setze?????? den rest weiß ich schon! danke! aber wer kann mir diese frage beantworten????

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Oedel
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo hh,

du schreibst:

<Da sie keine Miete zahlen, ist auch eine <fristlose Kündigung möglich.

Aber bis ich sagen kann, dass die mir keine miete zahlen, muss das haus ja erst mal paar monate mir gehören, damit ich dann aus diesem grund fristlos kündigen kann. also hilft mir des net wirklich weiter.

<Wenn sie nicht freiwillig ausziehen, musst Du <sie per Räumungsklage zum Auszug <zwingen.

was kann mir passieren, wenn ich denen einfach die wohnung ausräum und dann schlösser wechsle?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wohnung betreten, ausräumen und Schlösser austauschen erfüllt folgende Straftatbestände:
- Hausfriedensbruch
- Diebstahl
- Sachbeschädigung

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kommen auch zivilrechtliche Konsequenzen in Form von Schadenersatz auf Dich zu.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
flowiepowie74
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 9x hilfreich)

typisch, als vermieter muss man sich alles gefallen lassen, da dauert es eine ewigkeit bis die gerichte was unternehmen, aber als mieter kann man alles ausschöpfen, da hat man alle rechte, selbst wenn man keine rechte mehr hat. was ist das für eine gesetzgebung!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
flowiepowie74
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 9x hilfreich)

allerdings ich stehl ja nix. ich räum die sachen derweil in die garage, da können sie alles abholen. und bei was sachbeschädigung? ich mach ja nix kaputt. räum nur die wohnung aus, die sie seit monaten nicht gewillt sind zu bezahlen und die sie seit monaten verwahrlosen. keine arbeit haben, aber zwei hunde und nie gassi gehen! das haus wurde auch erst 96 erbaut. sozialwohnung würden sie ohne probleme bekommen, aber die wollen ja keine. ist ihnen ja zu minderwertig. können die mich dann immer noch strafrechtlich wegen diebstahl bzw. sachbeschädigung verklagen, wenn ich die sachen in der garage sorgfältig unterstelle? ihnen eine frist setze - sagen wir mal von 8 wochen - diese sachen abzuholen?. hausfriedensbruch ok. aber dies wär mir egal! schadensersatz? was wollen die mir ne schadensersatzklage anghängen??? worfür schadensersatz? da würd ich eher ne gegenklage machen!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Hausfriedensbruch ist offensichtlich, da gibt es keine Diskussion.

§ 123 StGB Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Nötigung kommt hier auch noch in Frage.

Diebstahl: Deinem Mieter fallen bestimmt viele Dinge ein, die er plötzlich "vermisst".

Sachbeschädigung: Schon die unsachgemäße Lagerung von Möbeln in der Garage stellt eine Sachbeschädigung dar. Außerdem gehen bei der Aktion bestimmt einige Sachen "kaputt".

Schadenersatz: z.B. Hotelkosten, die Möbel sind durch unsachgemäße Lagerung feucht geworden und unbrauchbar, die verschiedenen Sachen die "abhanden" gekommen sind oder "kaputt" gegangen sind.

Gegenklage: Die verschiedenen Schäden in der Wohnung hast Du natürlich "verursacht", um sie Deinem Mieter anzuhängen.


Nachdem Du dann die o.g. Straftaten begangen hast, kann der Mieter eine einstweilige Verfügung gegen Dich erwirken, mit der Du ihm wieder Zugang zu der Wohnung gewähren musst. Die Erteilung einer solchen EV im Sinne des Vermieters kannst Du nicht verhindern. Sie wird im Zweifel mit Hilfe von Gerichtsvollzieher und Polizei durchgesetzt.



Das Ganze ist einfach nur eine Aufzählung, was theoretisch passieren kann. Da musst Du höllisch aufpassen, denn eventuelle Zeugen machen sich ja ebenfalls mindestens des Hausfriedensbruchs strafbar. Ob der Mieter Dich tatsächlich anzeigt und so vorgeht, kann ich natürlich nicht sagen.

Ein Vermieter ist in so einem Fall ganz dumm dran.
Selbst, wenn Du die Räumungsklage gewonnen hast, darfst Du nicht so vorgehen, denn die Räumung muss durch den Gerichtsvollzieher vollzogen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Im drittletzten Absatz muss es richtig heißen:

Die Erteilung einer solchen EV im Sinne des Mieters kannst Du nicht verhindern.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Konfuzius
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Der Diamantring 0,5 Karat, unbezahlbar, da es sich um ein Erbstück handelt, ist verschwunden................



-----------------
"Reiskörner fallen nicht vom Himmel"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Und nur noch mal gefragt:
Wo sollen denn die Mieter eine Wohnung finden, wenn sie schon einen entsprechenden
Ruf haben und auch keine Miete zahlen.

Das kann man dann doch vergessen!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Äh - ist zwar villeicht n bisschen gemein aber. Wenn wie du schreibst eine "verwahrlosung" wirklich vorliegt, könnte es intressant sein beim Gesundheitsamt vorzusprechen. Die könnten eine Bertreuung anregen. Demzufolge hättest Du immerhin wenn das klappt einen Ansprechpartner der das Intresse der "Mieter" wahrnimmt. Dann sollte es aber wirklich super heftig aussehen. Ich hatte damit mal Erfolg, es dauerte zwar lange aber ich bekam wenigstens Miete, und konnte fristgerecht wegen Eigenbedarfs kündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Stimmt , das ist gemein.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
flowiepowie74
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 9x hilfreich)

tja. dann werd ich wohl über eine räumungsklage und den gerichtsvollzieher gehen müssen, auch wenn dies wohl eine sehr langwierige sache wird und mich an den rande des ruins treibt. ein bekannter musste für sowas 33.000 euro löhnen - nur die gerichtskosten und die kosten fürs einlagern der möbel. tja - die miete, die einem fehlt noch ausgeschlossen.
trotzdem danke für die tipps.

flowie

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Lumpi_muc
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So eine kaputte Heizung kann manchmal lästig sein... und dann auch noch Probleme mit der Wasserversorgung...

ist zwar legale Grauzone, aber so besonders fair scheinen die auch nicht zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
flowiepowie74
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 9x hilfreich)

jo danke. da werd ich dann wohl mal einen wasserschaden haben ;-).

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Oedel
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 30x hilfreich)

und des wasser läuft rein zufällig in den sicherungskasten *ggg*

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

He-was hab ich denn da angestossen?
Wie war das "legale Grauzone" hm... Da solltest du aber mal äusserst vorsichtig sein! Der schuss könnte nach hinten losgehen weil: Als vermieter bist du auf alle fälle verpflichtet die WOHNnutzung sicherzustellen! Zudem must du bei Hausbesitz auch ne Versicherung haben und diese möchtest Du bei "Schäden" bestimmt beanspruchen... die haben Gutachter und verstehen ihr Handwerk...
wenn es dumm läuft kann das noch teurer werden und raus hast du die Leute dann auch nicht...
Legal bleiben ist echt besser - auch wenn ich die verzweiflung sehr gut verstehen kann! Aber so Menschen hast du bei Mietern UND Vermietern nu mal. Trozdem sind aus meiner Erfahrung rämungsklagen so wahnsinns teuer nicht der Streitwert wird soweit ich weis an der Miete für 1 Jahr berechnet. Und die gerichtskosten muss man zwar vorstrecken aber wenn man zu recht geklagt hat zieht der Gerichtsvollzieher die mit der rückständigen Miete wieder ein. Setzt natürlich voraus das bei den "Mietern" etwas zu holen währe. Aber wenn du soweit bist brauchst du dich darum nicht mehr zu kümmern, die Knete kommt automatisch. Ich hab noch lange zahlungen erhalten. Hast du keine Rechtschutz? die macht so ne sache bezahlbar. Man kann sich aber auch überlegen ob deine freundin nicht schwanger ist und ihr die räume sehr bald braucht... könnte ein Verfahren beschleunigen... Trozdem bleib LEGAL! Mir ist klar das es als Vermieter fast unmöglich scheint Mietverträge aufzulösen, da die RECHTE der Mieter sehr hoch angesetzt werden aber deren PFLICHTEN kaum in´s gewicht zu fallen scheinen. Aber am Ende sitzt du am längeren Hebel - damit solltest du auch vorsichtig umgehen. zum Gerichtsverfahren kommt es sowieso, da macht es aber einen schlechten Eindruck wenn der Mieter sagen kann "der Vermieter hat mich gehauen!" aber mal noch ne Frage steht das Haus alleine? Renovierungen können echt Nerven... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Lothar Fischer
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 13x hilfreich)

Hier werden Ratschläge gegeben die sowohl in zivilrechtlicher als auch in strafrechtlicher Hinsicht äußerst bedenklich sind. Wer für sich Rechte beansprucht muss diese vor Gericht durchsetzen. Die Ratschläge zur "Selbsthilfe" die hier gemacht werden sind geradezu gefährlich! Im Falle von Selbsthilfe bzw. Selbstjustiz reagieren Gerichte äußerst empfindlich! Man kann nur hoffen dass diese Ratschläge nicht von Jursiten bzw. angehenden Juristen gemacht worden sind!

MfG

LoFi

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

@ LoFi
meine volle Zustimmung !!
ich verfolge diese ungute Diskussion zum
Thema auch mit Unbehagen.
Es kann doch nur den Weg geben. eine
Lösung mit Hilfe evtl. des Sozialamtes zu suchen.
Es kann ja nicht nur darum gehen, die Leute
aus der Wohnung zu vertreiben. Man muss
auch mal darüber nachdenken, was mit ihnen
dann geschehen soll.
In der Diskussion hier hört es sich an, als
gehe es um die Verfrachtung von Sperrmüll.

Wenn jemand eine Haus kauft, in dem Leute
wohnen, weiss er auch, dass es fast immer
ein Kraftakt ist, in das Haus selbst einziehen zu können. Deshalb ist ja solch eine Immobilie
auch meist günstig zu erwerben.
Man kann also entscheiden, ob man so etwas
kauft, oder ein beziehbares Haus.
Beides ist meist nicht zu haben:
Ein SchnäppchenHaus was zudem noch sofort beziehbar ist.

Gruß!
Odil

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
flowiepowie74
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 9x hilfreich)

die Sachlage warum wir das Haus kaufen ist nicht so einfach! das haus haben meine mutter und mein stiefvater gebaut. meine mutter hat damals den kreditvertrag unterschrieben, waren damals noch nicht verheiratet ( leben allerdings schon 13 jahre zusammen), das haus wurde gebaut und dann erst geheiratet. ihr wurde damals von ihrem mann zugesichert (leider nur mündlich), dass er ihr die hälfte vom haus überschreibt, was er niee getan hat. nein, er hat sich total verändert, fing zum saufen an und fuhr auf die spielbank. (es handelt sich um ein zweifamilienhaus mit einliegerwohnung). meine mutter hat sich dann vor drei jahren von ihm getrennt. er wohnte weiter in dem haus. die oberen mieter zahlen seit gut einem jahr keinen pfennig miete, haben auch kein geld diese zu zahlen. ihm ist das egal. er zahlt ja selber keine raten an die bank. die einliegerwohnung steht frei. tja nur leider steht jetzt meine mutter in der kreide mit 275.000 euro. wie gesagt, er hat das geld versoffen, verspielt und nie was an die bank gezahlt. ausserdem bezieht er seit meine mutter ausgezogen ist, sozialhilfe. er arbeitet zwar schwarz und verdient auch recht viel, aber ihm ist leider nichts nachzuweisen. er kommt aus dem finanzbereich und kennt sich in solchen dingen einfach zu gut aus - auch in strafrechtlichen sachen.
so - jetzt will aber die bank die 275.000 von meiner mutter haben! ihr gehört allerdings nichts an dem haus und auch nicht an dem grundstück. wir waren schon beim anwalt, der meinte nur - haben wir keine chance, selber schuld, wenn sie sowas unterschreibt. tja- aber wenn man mit nem menschen 13 jahre zusammen war und man sich immer auf ihn verlassen konnte, dann nimmt man nicht das schlimmste an. drei anwälte sagten uns das gleiche, man könne hier nichts machen. die verlangten dafür dann 1500 euro. tja..... jetzt ist es so, dass die sparkasse meiner mutter angeboten hat, das haus für 220.000 zu ersteigern (ersteigern deshalb, weil mein stiefvater inzwischen mehrere hypotheken auf das haus hat eintragen lassen). Sie muss es für 220.000 ersteigern, dann wird ihr der rest erlassen. tja - mein opa hat sich bereiterklärt, ihr eine kleine finanzielle stütze zu bieten. allerdings können wir es uns finanziell nicht leisten, wenn eine 100 m2 wohnung von zwei erwachsenen personen mit kleinkind bewohnt werden, die nie miete zahlen, weil sie sich das nicht leisten können. sie arbeitslos und im erziehungsurlaub -. er ständig arbeitslos und säuft!. Beide sind nicht gewillt auszuziehen, sollten wir das Haus ersteigern. Mal abgesehen finden sie auch keine Wohnung, da sie in der Gegend total verschrien sind, sie schon aus mehreren Wohnungen rausflogen sind, wegen verwahrlosung und mietrückstand. tja auch die schöne wohnung in dem 1996 erbauten haus, dass ich damals mit viel liebe hergerichtet habe (ich wohnte selber ne zeitlang drin), ist inzwischen unter aller kanone. Also was soll ich mit leuten machen, die nicht ausziehen wollen, keine sozialwohnung wollen, man auch nichts über das sozialamt machen kann (alles schon angefragt) und die keine miete zahlen wollen. ich kann sie fristlos kündigen ja - aber werd sie aus der wohnung klagen müssen. und das geld für solche klagen haben wir auch nicht.
wir würden liebend gerne das haus sausen lassen, aber wenn wir das machen, steht meine mutter mit 275.000 in der kreide für etwas was ihr nicht gehört. und zeit für klagen haben wir auch nicht, zeit kostet viel geld und letzteres haben wir auch nicht soviel. ich bin selber mutter von zwei kleinen kindern.
was ist wenn wir das haus sausen lassen und meine mutter private insolvenz anmelden würde? wie lange ist die zahlungsfrist. Sind das nun 6 oder 7 jahre. die Meinungen gehen hier immer auseinander. Ausserdem was ist, wenn mein Opa stirbt, er hat ziemlich viele Ländereien und etwas Bargeld auf der Seite. Meine Mutter würde von 4 Geschwistern auch erben und hat dann auch nichts davon, da es ihr von der Insolvenzstelle wieder genommen wird. Kann sie das Erbe ausschlagen? oder kann ihr das die Insolvenzstelle verbieten?. Wenn Sie das Erbe ausschlagen kann, damit es auf mich übergeht, wäre das mit dem Haus nochmal zu überdenken. Denn ehrlich gesagt, haben wir Oedel und ich keine Lust ein Haus mitzufinanzieren, wo schon wieder geklagt werden muss, weil sonst das Haus doch wieder drauf geht. Oder weiß noch jemand eine andere legale Möglichkeit. Da die Mieter keine Nebenkosten und Miete ect zahlen werden - kann ich Ihnen sicher eine fristlose Kündigung schicken. Auch das Wassser darf ich erst mal abstellen (hab mich bei der Behörde erkundigt). STrom wird ja auch abgestellt, wenn der Kunde nicht zahlt.
Also was würdet ihr in dieser Situation machen?????
Ich will auch niemand vor die Türe setzen, aber bei diesen beiden werd ich dann wirklich zum Vermieter*******!!!!! Die stellen sich unschuldig und wissen aber genau, was sie für Rechte haben, nutzen diese bis ins letze aus, nur Ihre Pflichten, die vergessen sie absichtlich! Eine Sozialwohnung - tja- dafür sind sie sich zu fein, derweil sind das hier wirklich schöne Wohnungen. Allerdings bekämen sie keine 100 m2 wohnung vom sozialamt bezahlt, sondern max. 75 m2.
das wollen sie nicht. hier lebt es sich doch gut; meinten sie mal zu mir mit einem unverschämten grinsen im gesicht.
solange uns das haus nicht gehört, können wir ja eh nichts machen. mein stiefvater wie gesagt, ist das sowieso egal, da er eh demnächst auszieht.
tja - vielleicht hat ja jemand einen vernünftigen vorschlag.


0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Danke für die ErLäuterung -
denke aber, dass es dann keinen Vorschlag dazu mehr geben kann, als die Räumungsklage durchzuziehen - leider auch teuer!

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

@LoFi + Odil
Sollte ich mit meinen Vorschlägen zur Lösung des Problems den Eindruck von "Selbstjustiz - Hilfe" vermittelt haben? Nie und Nimmer währe das beabsichtigt!!
Die Fragestellung von Oedel geht schon in die richtung einer kriminellen Handlung (Wohnung ausräumen), wovon auch heftig von allen seiten abgeraten wird! Das, also dieses problem auf Rechtlicherbasis gelöst werden muss, ist m.E. selbstverständlich! Wenn aber der Mieter seinen Verpflichtungen z.B. der Mietzahlung einfach nicht nachkommt? Eine gerichtliche (richtige) regelung dauert und kostet (erstmal). Ob man sein Geld je wiedersiht und wann ist fraglich... Inwieweit Schäden an der Wohnung vom Mieter, wenn durch ihn verursacht, entstehen und wer diese dann tragen muss... Insofern liegen alle Risiken beim Vermieter der zwar sicher Recht bekommen wird, aber eventuell finanziell völlig am Boden ist. Geredet und Vorschläge gemacht wurde ja schon... Die soziale Verantwortung weiterhin auf die Schultern des Vermieters zu legen, finde ich dann nicht mehr fair. Wo die Leute bleiben hängt bestimmt auch mit deren eigenem verhalten zusammen, halten sie sich an das Gesetz hat man als Vermieter auch wenig Möglichkeiten sie zu Kündigen. (das geht auch in Ordnung so). Können sie sich nicht an das Gesetz halten, werden Härtefallregeln geltend gemacht. (was auch in Ordnung gehen kann). Die Kosten für ein Haus bringen die meisten Leute nicht aus der Portokasse auf sondern zahlen Zinsen. Den Banken ist die soziale Situation eines Kunden recht egal... Wie beantwortet ihr denn die Frage nach der sozialenverantwortung gegenüber dem Vermieter? Ich denke das räumungsklagen einfach schneller vor Gericht entschieden werden müssen, um beiden Mietern wie auch Vermietern, die möglichkeit zur wahrung Ihres Besitzstandes zu geben. Was den Kraftakt angeht, das Haus selbst nutzen zu können, da haben sich schon Leute verrechnet die wesentlich einfacher mit ihren Problemen fertig werden konnten. (Ratenvertrag bei Autokauf, Mobilfunkrechnungen...) Wann, ob und wieviel Miete durch einen Gerichtsvollzieher eingezogen werden kann ist alles in den Sternen. Dieses Geld ist erstmal futsch und kann dicht zur Kreditrückzahlung verwendet werden. Aber die Kosten laufen weiter...
Sollte Oedel also das Haus selbst bewohnen wollen und nicht über eine stattliche portokasse verfügen, kann ihm das wasser schnell bis zum Hals stehen. Nun Haben wir die situation für das Sozialamt geschaffen? Der Mieter braucht diese (richtige und gute) Staatliche unterstützung, fordert sie aber nicht an... Der Vermieter geht in konkurs muss sein Haus verkaufen um Soziealhilfe beantragen zu können? das kann doch auch nicht richtig sein...oder. Nochmal - der gesetzlichen Weg MUSS sicher eigehalten werden. Aber wenn diese "diese ungute Diskussion" verhindern sollte, dass es zu einem rechtsbruch kommt, hat sie sich gelohnt.

Nich böse sein! Aber es gibt IMMER zwei Seiten.
Vielen Dank für eure Beiträge, da sie wieder zu einer Versachlichung der problematik führen!
Findus :)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
flowiepowie74
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 9x hilfreich)

genau at findus... es gibt immer zwei seiten. und nicht immer ist der vermieter der böse!

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

@flowie
...und nicht immer ist der Vermieter der Böse...
Ach wie wahr! Ich vermiete zur Zeit eine Wohnung und will 2.51 € / qm kaltmiete. Obwohl ich bis zu 5,22 /qm nehmen dürfte. Aus sozialer verantwortung habe ich seit 8 Jahren die Miete nicht erhöht... Und trozdem, wenn einer mitbekommt das man Eigentum hat und vermietet, kann es schnell passieren das man für einen Krösus gehalten wird der nur ausbeutet. Ok - die gibs auch...
Nu -aber zurück zu Problem (ich bin kein Jurist)
Ich fürchte es bleiben kaum andere Möglichkeiten als die Räumungsklage.
Aus meiner Erfahrung: Streitwert war eine Jahresmiete, nach der wurde der Anwalt bezahlt. (6600 DM Streitwert) hat aber meine Rechtschutz getragen. Und zusätzlich kamen noch Gerichtsvorschusskosten dazu. Insgesammt musste ich ca. knap 2000€ vorstrecken, bis ich mein Recht durchsetzen konnte. Die Dauer des Verfahrens war 1 Jahr und 2 Monate. Das Geld habe ich mittlerweile zurück per Gerichtsvollzieher. (incl. Mietrückständen) Fazit: ich würde es unter gleichen Umständen wieder machen. Das alles ging aber nur selbstverständlich mit einem Anwalt...!
Ob es sowas wie Gerichtskostenbeihilfe in solchen Fällen gibt (als Kläger) ? Man kann aber sicher mit seinem Anwalt auch über Ratenzahlungen verhandeln...
Durch die unseelige Unterschrift deiner Mutter ist sie im vollen Umfang haftbar. Ob sie nun Insolvens anmeldet oder nicht, egal, das eventuelle Erbe würde zur Tilgung Ihrer Schuld herangezogen. Da Sie (deine Mutter) aber im Erbfall wesentlich höhere Freibeträge hat als die Enkelin währe es m.E. unklug das erbe auszuschlagen. (ich versuch mich mal schlau zu machen ob deine Mutter das kann... kenne einen Schuldenberater... dauert aber ein bisschen)Je nach Standort und Zustand ist das Haus für 220000€ schon ein "Schnäpchen". Wenn ihr es also zu diesem Preis "kaufen" könntet habt ihr was für eure Altersvorsorge gemacht. Ich kann euch aber auch nur davon abraten die Besitzverhältnisse nicht superklar festzulegen, sonst müsst ihr euch noch Jahrelang darüber Gedanken machen wem, warum, was gehört an dem Haus. Privatkredit von Opa ist in Ordnung, aber nur schriftlich weil sonst für die anderen Tanten und Onkel im Erbfall nicht klar wird, wie viel Opa an Mutter gezahlt hat. Das gibt nur böses Blut...
Die Räumungsklage gegen die Mieter werdet ihr sicher durchsetzen können, nur kann es aber auch sein das sie während des Verfahrens plötzlich einlenken. Dann könnt ihr sie nur noch, wenn ihr wollt gesetzlich Kündigen... evtl. ein neues Verfahren und noch mehr Kosten und Zeit... Ich empfehle daher (zumal es um eure Zukunft geht) DRINGEND einen Anwalt mit schwerpungt Mietrecht aufzusuchen.
Versprochen - ich mach mich mal so gut wie ich kann schlau... !
PS.: Gestern waren wir wohl gleichzeitig auf dieser Seite... scheinbar haben wir nicht nur auch die gleichen Probleme... ;)


-- Editiert von Findus am 20.02.2004 09:48:28

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
flowiepowie74
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 9x hilfreich)

@ findus

wir waren schon bei 3 anwälten, die genau in diesen fällen spezialisiert sind. leider haben wir von KEINEM eine konkrete Auskunft erhalten, was wir tun und machen können.
Dem einen hat man alles in den Mund legen müssen (obwohl wir die Sachlage bis ins Kleinste geschildert hatten), der andere hatte grad mal eine halbe Stunde für uns Zeit, davon hat er allerdings schon 20 Minuten telefoniert und der dritte .... tja.... der meinte - da kann man nix machen.... meine mutter ist auf jedenfall haftbar. Tja - diese Aussagen... super - das wussten wir alles bereits selber. Die Anwälte haben uns jedoch eine *******ekohle gekostet.
Seit einem Jahr sind wir nun an dem Haus dran... erst ging es darum, dass Haus zu kaufen für 220.000.... bis wir feststellen, dass auf dem Haus mehrere Hyptheken eingetragen waren. Diese Institute wollten nochmal 15.000 Euro Ablöse für die Hypotheken.
Dann ging es darum das Haus zu ersteigern.
Nur als der Versteigerungstermin festgesetzt wurde, hatten wir noch nicht alles zusammen.
Tja der Verkehrswert des Hauses lt. Gutachten beträgt 256.000. Das Gericht ist runter bis auf 175.000 und keiner wollte es. War ja klasse für uns. Jetzt ist es so, dass mein Opa sich bereit erklärt hätte, meiner Mutter ihren Erbteil auszuzahlen (ist alles geklärt, mit Geschwistern und Ehefrau) Es sind ja wie gesagt, noch Ländereien da, wovon die Geschwister profitieren würden. Meine Mutter musste sich jedoch bereit erklären, wenn mein Großvater ihr hilft, bekommt sie die 80.000 Euro und muss ihm quittieren, dass sie keinerlei anderweitige Erbansprüche mehr stellt. (wobei alles zusammen durch 4 Geschwister geteilt mit sicherheit mehr wert wäre und sie mehr bekommen könnte) ABER, klar - sie hat sich einverstanden erklärt.
Also von der erblichen Seite wäre alles klar, in diesem Fall.
Jetzt ist es aber so, dass eben Mieter in dem Haus sind, die wie schon gross angesprochen nicht zahlen und die Bank will uns (gestern erfahren) nun doch keinen Beleg quittieren, dass meiner Mutter der Rest erlassen wird, wenn das Haus für 220.000 weggeht. War jedoch mündlich so abgemacht. Schriftlich - tja - wollen sie nun doch nicht.
Das Haus ist 96 fertiggestellt worden... naja . eher halbfertig. es ist bewohnbar, aber das Treppenhaus ist der blanke Estrich. Es müsste inzwischen auch wieder sehr viel (was auch wieder um 20.-25.Euro kostet) gemacht werden.
Jetzt, da die Bank nicht mitspielt, ist mein Opa am Überlegen, dass er das Haus einfach zu dem günstigsten Gebot ersteigert und ich es ihm abkaufe. Den steuerlichen freien Erbteil als Enkel von 50.000 würde er mir nachlassen.
Das Haus (es sind kaum Nachfragen) könnte somit (es ist ja die zweite Versteigerung) für sagenw ir mal 150.000 ersteigert werden.
Wenn dies eintritt, dann wird ja meine Mutter von der Sparkasse belangt.
Da sie so auch nichts an Vermögen besitzt (das steckt ja leider alles schon im Haus drin, bzwl hat mein Stiefvater verjubelt), kann sie private Insolvenz anmelden. Hierin haben wir uns bereits beim Rechtspfleger informiert.
Die Kreditkosten belaufen sich ja auf gute 275.000 - wenn wir es für 150.000 ersteigern, möchte die bank natürlich noch die restlichen 75.000 Euro haben. Bei meinem Stiefvater ist nichts zu holen - er hat inzw. Sozialhilfe.
Sie werden wohl an meine Mutter herantreten. Also bleibt nur private Insolvenz. Bei Ihrem Verdienst können sie maximal 20.000 Euro holen. Aber wenn sie natürlich erbt - nehmen sie ihr den kompletten Rest weg. Damit das nicht passiert, würde sie auf Ihren Erbteil verzichten, und dieser geht somit auf die Enkel über. Ich zahle lieber Erbschaftsteuer für den höheren WErt, als dass ich alles der Bank in den Rachen werfe. ABER meine Frage ist.... DARF sie überhaupt auf ihren Erbteil verzichten, wenn eine private Insolvenz läuft?
Wenn mein Opa sie enterbt und mich einsetzt erbt sie ja trotzdem noch ihren pflichtteil. also müsste sie diesen pflichtteil ausschlagen. ABer geht das überhaupt in dieser Situation??

danke für eure hilfe.
flowie

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
flowiepowie74
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 9x hilfreich)

ach ja - das mit den mietern werde ich auch gesetzesmäßig laufen lassen. ich habe gestern einen rechtschutz abgeschlossen (war eh schon lang mal fällig) und wenn das mit dem haus klappt (wird eh noch ne weile dauern) dann wird dieser schon für mich einspringen ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Findus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 61x hilfreich)

Ok- wie gesagt ich mach mich schlau betreffs der Insolvenz! So bald als möglich! Wenn es zulange dauert kannst du aber selbst auch bei einer schuldenberatung anfragen. Der Fall ist ja nu klar. Bis dann...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.347 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12