Mieter/Vermieter nicht zur Übergabe erschienen -> Alternative?

9. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
mikalein
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieter/Vermieter nicht zur Übergabe erschienen -> Alternative?

Hallo!

Mein Problem liegt darin, daß meine Vermieterin nicht zum Übergabe - Termin erschienen ist.
Ich hatte bei ihr einen Untermietvertrag, sie hatte die Wohnung selber nur gemietet. Nun hat ihre Gesellschaft ihr gekündigt, womit ja auch mein Untermietvertrag ausläuft. Ich soll Hauptmieter der Wohnung werden, nur hat meine Vermieterin den Termin verstreichen lassen und nicht auf die Kündigung der Gesellschaft reagiert.

Gibt es nun eine "Alternativ - Übergabe" ohne Beisein meiner Vermieterin? Da die Gesellschaft nun mit Räumung kommen will, was mir gar nicht passt, da ich dann die Wohnung räumen müsste, um sie danach wieder als Hauptmieter zu beziehen.
Kennt jemand nun eine Möglichkeit, die ich der Gesellschaft vorschlagen kann, damit die Wohnung übergeben wird und ich diese nicht räumen muß.

Vielen Dank Euch schonmal für Antwort & Hilfe!

Gruß, mikalein

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hast du einen neuen Mietvertrag mit der Gesellschaft oder nicht?

Dann müßten die dir doch sagen können, wie sie sich die "Übergabe" vorstellen.

Wenn ich davon ausgehe, dass die Gesellschaft dich als Mieter akzeptiert, kannst du normalerweise denen gegenüber erklären, dass du die Wohnung im derzeitigen Zustand übernimmst.
Das ist ja nun auch einfach zu begründen.

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#2
 Von 
mikalein
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Dir schonmal ;-)

Ich habe leider keinen Mietvertrag mit der Gesellschaft, ist ne Dreieckskiste. Meine Vermieterin ist Mieterin meiner Whg. beid er Gesellschaft, ich hab von ihr einen Untermietvertrag für diese Whg. seit Sept. 2002.

Dann hat die Gesellschaft rausbekommen, daß meine Vermieterin die Whg. an mich weiter vermietet hat, was sie laut Vertrag nicht darf.
Nun wurde ihr gekündigt und ich soll der Hauptmieter werden, was ihr gar nicht gefällt.
Die Gesellschaft meint aber, sie müsse bei einer Übergabe dabei sein, ansonsten müßten sie die Whg. räumen lassen.

Ich habe der Sachbearbeiterin der Gesellschaft schon mitgeteilt, daß ich die Whg. im Istzustand übernehme, sie meinte, daß dies nicht ausreiche. Nun habe ich heute einen Termin beim Geschäftsführer ... vielleicht läßt er ja mit sich reden.

Gruß, mikalein

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mikalein
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Übernahme nur mit Begründung "Ist-Zustand" klappt nicht, da altes Mietsverhältnis nicht offiziell beendet ist.

Hab mich nun mit der Gesellschaft geeinigt, daß eine Klage (Feststellungskl. od. Räumungskl.) vor Gericht eingereicht wird, um das Mietsverhältnis meiner Vermieterin offiziell als beendet bestätigt zu bekommen, damit ich dann den Mietvertrag übernehmen kann.
Es wird auch kein Räumungswagen vor meiner Tür stehen ;)

Die Kosten der Klage gehen natürlich zu Lasten meiner Vermieterin.

Also alles nochmal gut gegangen!

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