Mieterauszug ohne Schlüsselabgabe

28. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Vera2019
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterauszug ohne Schlüsselabgabe

Hallo. Neu auf diesen Seiten hoffe ich auf Antworten für ein aktuelles Problem.
Ich habe Wohnraum vermietet und einer Frau die Schlüssel für eine andere gerade leer stehende Wohnung (und frisch geputzte) zusätzlich überlassen, in der sie sich aufhalten kann , während sie die eigentlich gewünschte Wohnung noch renoviert.
(Unser Haus und Nachbarhaus )
Anfangs hatte sie für 2 Monate eine um ein Drittel reduzierte Miete für die gewünschte Wohnung im Voraus gezahlt, weil "sie nach einem Einbruch in ihrer früheren Bleibe mit Gelddiebstahl" gerade nicht mehr hätte" .
Kaution konnte sie aus selben Gründen auch nicht hinterlegen.
Der Vertrag sah vor, dass ab dritten Monat dann voll zu zahlen ist und Kaution dann nachkommt usw..

ich bin ihr -sehr naiv- ziemlich entgegengekommen, weil ich dachte, so ist es für sie einfacher usw.. ..

Nach wenigen Wochen fand sie wohl eine andere Wohnmöglichkeit und war hier kaum noch zu sehen.
Sie sagte am nächsten Monatsanfang , sie wolle zum Monatsende woanders hinziehen.

Inzwischen ist sie in meiner Abwesenheit komplett verschwunden mit der per wattsapp geschickten Erklärung /Behauptung , jemand von uns hätte in einer ihrer Abwesenheiten ihre Sachen durchwühlt und ihr Geld und Schmuck geklaut- deshalb "dürften wir selber putzen" ..
sie sperrte mich auch direkt bei Wattsapp, sodass ich keine Möglichkeit für Gespräche , Fragen etc habe.
Vor der Sperrung hat sie auf mehrere Fragen anch den Schlüsseln nicht mit Antworten reagiert..
natürlich hat meines Wissens keiner aus unserer Familie an ihren Sachen irgendwas getan und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass da Wertgegenstände gewesen sein sollen ... dazu passt ja ihre andere Geschichte nicht ..
... wir waren allerdings einmal zur Wasserzählerablesung des Hauses in ihrer Wohnung , weil der Wasserzähler in "ihrem" Keller ist .
das habe ich ihr auch gesagt.

jetzt also Öffnung der beiden Wohnungen durch uns ..
in beiden Wohnungen ist unfassbar riesiges Müll-Chaos - jede Menge Katzenkot, auch an der Wand - vergammelde Lebensmittel in Räumen und Kühlschrank.. altes Zeug /Müll und heftigster Gestank..
alle Heizungen auf 5, Fenster auf und Kühlschrank war auf 7 gedreht.

das Schlimmste - sie hatte zwar beim letzten Gespräch versprochen, die Schlüssel bei Auszug abzugeben - hat aber von drei Aussentüren, zu denen sie Schlüssel bekommen hatte , nicht einen einzigen Schlüssel abgeben ..
die Schliessanlage ist richtig teuer ..

wir sind finanziell sehr schlecht gestellt (u.a wegen fehlenden Mietern in den 2 Wohnungen ) und können uns einen Anwalt nicht leisten, was sie weiss.. Gibt es irgendwas , was ich tun kann , um zB das Geld für neue Schlösser zurückzubekommen?

frustrierte Grüsse.. und Danke für s Lesen .

-- Editiert von Lebensgemeinschaft am 28.09.2019 11:19

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32150 Beiträge, 5653x hilfreich)

1 Wort : Mietnomadin.
---------------------------
Teures Lehrgeld für euch. Augen zu und durch.
Kosten der Schliessanlage lassen sich evtl. etwas mindern---- das sollte man auf jeden Fall versuchen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Ich würde schnellstens alle Schlösser auswechseln zu denen die Ex-Mieterin Schlüssel hatte. sicher ist sicher.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde schnellstens alle Schlösser auswechseln zu denen die Ex-Mieterin Schlüssel hatte. sicher ist sicher.


Mmh ... so richtig schlau bin ich aus dem Eingangspost nicht geworden. Sicher ist wohl, dass für die Wohnung mit Vertrag nicht so einfach die Schlösser ausgetauscht werden können und die Öffnung derselben auch nicht rechtens war (wenn auch verständlich, aber darum geht es ja nicht). Um noch mehr Chaos zu vermeiden würde ich versuchen einen Aufhebungsvertrag zu erwirken. Lieber auf den Kosten des Schloßaustausches sitzen bleiben (und den Reinigungskosten), als ein langes Gerichtsverfahren durchziehen, das wäre Perlen vor die S..e geworfen. Bezgl. der "geliehenen" Wohnung können natürlich die Schlösser ausgetauscht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32150 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
würde ich versuchen einen Aufhebungsvertrag zu erwirken.
Mit einer nach unbekannt verschwundenen Person?
Zitat (von AltesHaus):
als ein langes Gerichtsverfahren durchziehen,
Wieso Gerichtsverfahren?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von AltesHaus):
würde ich versuchen einen Aufhebungsvertrag zu erwirken.

Mit einer nach unbekannt verschwundenen Person?


Da könnte man durchaus das Meldeamt bemühen ...

Zitat (von Anami):
Zitat (von AltesHaus):
als ein langes Gerichtsverfahren durchziehen,

Wieso Gerichtsverfahren?


Weil ein Vertrag existiert, der für beide Seiten erst einmal gültig ist. Er endet auch nicht mit dem (mutmaßlichen) Verschwinden eines Vertragspartners. Hier bedarf es der Kündigung oder aber eines Aufhebungsvertrages, als VM bemüht man sich dann schon etwas um die Kosten/Verluste so gering wie möglich zu halten, aus diesem Grund tendiere ich zum Aufhebungsvertrag.

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#6
 Von 
Vera2019
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok... vielen Dank für die Antworten..

Die Sinnhaftigkeit eines Aufhebungsvertrages sehe ich ein .
Problem eines Aufhebungsvertrags ist aber auch , dass ich den nicht zustellen kann .. Einwohnermeldeamt kann eine neue Addresse nicht rausgeben ,weil dem widersprochen wurde ..
ich kann ihn in die Wohnung legen , die aber zum 30.9. mündlich gekündigt wurde und seit ca Mitte September verlassen ist ..
das bedeutet vermutlich, dass ich die Wohnung nie wieder nutzen könnte , weil er dort nie gelesen wird...

inzwischen hab ich beim Putzen festgestellt, dass u.a. der zur Wohnung gehörende Staubsauger verschwunden ist ..
Spass am Vermieten geht wohl anders :-(

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Vera2019
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
1 Wort : Mietnomadin.
---------------------------
Teures Lehrgeld für euch. Augen zu und durch.
Kosten der Schliessanlage lassen sich evtl. etwas mindern---- das sollte man auf jeden Fall versuchen.


Ja, das versuche ich auf jeden Fall ... Geld dafür werd ich wohl nicht kriegen von ihr .. vermute, ich sehe nie wieder was von ihr ..

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32150 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Lebensgem):
das bedeutet vermutlich, dass ich die Wohnung nie wieder nutzen könnte, weil er dort nie gelesen wird...
Das sehe ich nicht so.
Zitat (von Lebensgem):
dass u.a. der zur Wohnung gehörende Staubsauger verschwunden ist ..
Ich wiederhole mich:
Zitat (von Anami):
1 Wort: Mietnomadin.

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