Mieterhöhung

1. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Susl
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung

Wir haben letztes Jahr im September eine schriftliche Ankündigung zur Mieterhöhung ab 01/08 bekommen, mit der Begründung: "allgemeine Verteuerung der Lebenshaltungskosten!" Dieser haben wir widersprochen und auch die Mieterhöhung ab Januar nicht bezahlt!
Nun haben wir unsere Nebenkostenabrechnung erhalten und dazu ein Schreiben, das wir die Mieterhöhung ab Januar nachzahlen sollen, da sie darauf bestehen! Zu diesem Schreiben haben uns unsere Vermieter einen Zeitungsausschnitt kopiert, in dem steht, das man "wegen Modernisierung" eine Mieterhöhung hinnehmen muß, wenn diese denn 3 Monate vorher angekündigt wurde!
So in unserem Fall ist es aber doch auch so, das die Mieterhöhung eigentlich eine ganz andere Begründung hatte, und keine Modernisierung! Eine solche hat es in unserem Fall auch gar nicht gegeben!

Nun meine Frage, muß ich unter diesen Umständen, die Mieterhöhung hinnehmen oder nicht?

Würde mich über Antworten freuen!

Danke schon einmal!

Susl

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2074x hilfreich)

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#2
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#3
 Von 
Susl
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wir haben ja auch noch Widerspruch eingelegt und Ihnen mitgeteilt, das dies keine Begründung für eine Mieterhöhung ist...
Sie haben dann auch von Januar bis Mai gar nichts mehr von sich hören lassen und erst mit der Nebenkostenabrechnung teilen sie uns mit, das sie die Mieterhöhung nachbezahlt haben möchten!

Sie haben uns jetzt eine Kündigung geschickt, da wir bereits seit 2 Jahren sagen, das wir ausziehen, wenn wir was besseres haben! Naja, ich denke, das auch diese Kündigung nicht rechtens ist, denn wir zahlen immer pünktlich unsere Miete und Eigenbedarf haben sie auch nicht angekündigt!
Gut, wir werden die Kündigung annehmen, da wir was anderes, besseres gefunden haben, wollen dann aber auch schon früher raus, nicht erst zum 30.9. sondern schon zum 31.8. wahrscheinlich, wenn das klappt.
Jetzt stellt sich nur die Frage, ob sie uns die "nichtgezahlte Mieterhöhung" von unserer Kaution abziehen dürfen oder nicht!? Eigentlich ja nicht, oder?

Ich sage euch, ich könnt echt speien, wenn ich an meine Vermieter denke!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Susl
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wir haben ja auch noch Widerspruch eingelegt und Ihnen mitgeteilt, das dies keine Begründung für eine Mieterhöhung ist...
Sie haben dann auch von Januar bis Mai gar nichts mehr von sich hören lassen und erst mit der Nebenkostenabrechnung teilen sie uns mit, das sie die Mieterhöhung nachbezahlt haben möchten!

Sie haben uns jetzt eine Kündigung geschickt, da wir bereits seit 2 Jahren sagen, das wir ausziehen, wenn wir was besseres haben! Naja, ich denke, das auch diese Kündigung nicht rechtens ist, denn wir zahlen immer pünktlich unsere Miete und Eigenbedarf haben sie auch nicht angekündigt!
Gut, wir werden die Kündigung annehmen, da wir was anderes, besseres gefunden haben, wollen dann aber auch schon früher raus, nicht erst zum 30.9. sondern schon zum 31.8. wahrscheinlich, wenn das klappt.
Jetzt stellt sich nur die Frage, ob sie uns die "nichtgezahlte Mieterhöhung" von unserer Kaution abziehen dürfen oder nicht!? Eigentlich ja nicht, oder?

Ich sage euch, ich könnt echt speien, wenn ich an meine Vermieter denke!

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#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2074x hilfreich)

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1716x hilfreich)

Sie haben dann auch von Januar bis Mai gar nichts mehr von sich hören lassen und erst mit der Nebenkostenabrechnung teilen sie uns mit, das sie die Mieterhöhung nachbezahlt haben möchten!

Das ist schon wegen §558b II BGB nicht möglich. Durch die versäumte rechtzeitige Klage auf Zustimmung ist das entsprechende Klagerecht des VM und damit auch der Anspruch auf (rückwirkende) Mieterhöhung erloschen, sodaß er ein erneutes Mieterhöhungsverlangen schicken müßte, das wiederum die bekannten Fristen auslöst.

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