Hallo liebe Forumsgemeinde,
Mieter A hat vom Vermieter B eine Mieterhöhung um 10 % von 740 € kalt auf 814 € kalt bekommen zur Zustimmung.Mieter A lebt mit seiner Familíe in einer 92 qm Wohnung Altbau in Bad Tölz /Oberbayern.
B hat aks Begründung lediglich angegeben "gemaess Mietvertrag vom 01.09.2006."
Im Mietvertrag steht jedoch nichts von Mieterhöhung ab einem bestimmten Datum,Staffelmiete oder ähnliches.
Das Verhältnis von A und B ist nicht als besonders gut zu bezeichnen,da B immer nur auf seinen Profit aus ist und es auch jedes Jahr bei den Nebenkostenabrechnugnen zu Problemen und Ungereimheiten kommt.
Hinzu kommt,daß A nirgends (weder bei Rathaus,LRA) einen Mietspiegel bekommt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu wissen.Was kann A hier tun ?
Bei A beläuft sich ja die Kaltmiete auf 8 € pro QM für einen Altbau in ländlicher Gegend.
Das dürfte eh schon an dem oberen Ende der Fahnenstange.
Insofern sieht A den vielleichet möglichen Grund der Anhebung auf die ortsübliche Miete als nicht gegeben.
Was meint ihr?
Mieterhöhung rechtens?
Fragen zur Miete?
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Wird auch passieren,jedoch ist der Wohnungsmarkt wie leer gefegt zur Zeit.
Ausserdem löst das ganze nicht das akutelle Problem
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Wenn es keinen ortsüblichen Mietenspiegel gibt, muss der VM drei gleichartige Wohnungen mit einer höheren Miete benennen, oder bin ich falsch informiert?
--- editiert vom Admin
Da die Erklärung unwirksam / unbegründet ist, musst du gar nichts tun, sondern einfach die bisherige Miete weiter zahlen.
-- Editiert von dr. lector am 22.07.2008 11:25:46
Eben.
Ohne Begründung ist dieses Schreiben als Mieterhöhung unwirksam.
Da Du den Vermieter nichts belehren musst, wie es richtig geht, einfach nicht reagieren- umso länger dauert es, bis eine (möglicherweise) wirksame Mieterhöhung im Briefkasten liegt.
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"MfG
Susanne
Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."
...einfach nicht reagieren- umso länger dauert es, bis eine (möglicherweise) wirksame Mieterhöhung im Briefkasten liegt...
Dann eben keine 10% mehr sondern ein einstelliger prozenuueller Aufschlag (9%?) zusätzlich.
Und das Vertragsverhältnis mit dem VM ist wg. Nichtreagierens futsch.
...Wird auch passieren,jedoch ist der Wohnungsmarkt wie leer gefegt zur Zeit.
Ausserdem löst das ganze nicht das akutelle Problem...
Richtig.
Es gibt die Möglichkeit mit dem VM zu reden und über das Erhöhungsverlangen zu verhandeln.
Z.B. in mehreren Etappen zu erhöhen und in der Zwischenzeit eine günstigere Wohnung suchen.
--- editiert vom Admin
Gelaber
Siehe Eingangsposting des Fragestellers- das Verhältnis ist schon schlecht.
Warum sollte man als Mieter auf eine formell falsche Mieterhöhung reagieren, die sowieso rein rechtlich als nichtig angesehen wird?
Dem Vm vielleicht noch sagen, wie er es richtig zu machen hat? Gleichzeitig immer der Ärger mit der Nk-Abrechnung und zu lange einbehaltenen Rückzahlungen aus dieser. So war es jedenfalls bei mir.
Wenn die Dummheit des Vm nützt darf man das durchaus ausnutzen....welcher VM will sich außerdem von seinem Mieter belehren lassen. Peinlich genug.
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"MfG
Susanne
Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."
--- editiert vom Admin
Jetzt hat sich die ganze Situation geändert.
Der Vermieter B sagte,daß er dazu berechtigt sei,da im Mietvertrag steht,daß wenn öffentl. Förderung wegfällt,der Vermieter zuer Mieterhöhung berechtigt sei.
Das ist jetzt ganz neu für Mieter A.
Was hat das zu bedeuten?
Über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus darf der Vermieter dennoch nicht erhöhen. Es bleibt bei den bisherigen Antworten.
--- editiert vom Admin
Die Textpassage im Mietvertrag entbindet den VM ja nicht von einer inhaltlichen und formell korrekten Mieterhöhung.
Das ändert nichts an der Situation, zeigt nur, dass der Vermieter offensichtlich nicht weiss, wie er was zu tun hat.
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"MfG
Susanne
Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."
-- Editiert von Suecologne am 28.07.2008 15:02:37
--- editiert vom Admin
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