Guten Tag,
seit 14 Monaten habe ich einen unbefristeten Mietvertrag mit einer monatlichen Festmiete/Warmmiete von 350,00 Euro, Strom zahle ich extra an die Stadtwerke.
Da die Wohnung durch die Abwärme der umliegenden Wohnungen sehr warm ist, brauche ich kaum zu heizen, stundenweise ca. 15 Tage/Abrechnungszeitraum mit nur einem kleinen Heizkörper.
Nun will mein Vermieter die Miete um monatlich 30,00 Euro erhöhen und begründet dies allgemein mit gestiegenen Energiekosten. Eine detaillierte Nebenkostenabrechnung liegt mir nicht vor.
Ich wüsste gerne, ob ein Festmietvertrag eine solche Erhöhung zulässt, ob ich Anspruch auf Einsicht in die Heizkostenabrechnung habe, auch wenn bisher immer pauschal abgerechnet worden ist, und ggfs. etwas gegen die Höhe der (möglicherweise willkürlichen u. zu hohen) Anhebung unternehmen kann.
Vielen Dank & Gruß,
Mieterhöhung trotz Festmiete?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



--- editiert vom Admin
Mit Festmiete meine ich, dass ich laut Mietvertrag pauschal 350,00 Euro zu zahlen habe, inklusive aller Heiz-/Wasser-/Nebenkosten.
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--- editiert vom Admin
.. abgesehen davon, dass ich mir auch nicht wirklich vorstellen kann, dass dir eine mieterhöhung vertraglich ausgeschlossen sein soll, ist die begründung für die mietherhöhung natürlich ein witz und du brauchst ihr nicht zuzustimmen. aber google erst einmal zum thema mieterhöhung.
Eine Mieterhöhung ist nicht ausdrücklich ausgeschlossen, es heißt nur, die Warmmiete betrage pauschal 350,00 Euro. Ich hielt das, offebar fälschlich, für eine Festmiete.
Ich hätte nichts dagegen, wegen der hohen Energiekosten mehr zu bezahlen, aber bei einem jährlichen Heizungsgebrauch von knapp 2,5 Wochen erscheint mir eine Erhöhung von 360,00 Euro im Jahr übertrieben.
Vielen Dank für Eure raschen Antworten!
--- editiert vom Admin
Die Warmmiete ist so hoch, als hätte ich regelmäßig geheizt. Den Überschuss behielt, auch bei meinen Vormietern, schon immer der Vermieter.
Welchen Vorteil ich dabei auf Kosten der anderen Mieter gehabt haben soll, verstehe ich nicht.
So, dank Google-Tipp:
"Jedenfalls kann der Vermieter die Erhöhung nicht umlegen, wenn dies vertraglich ausgeschlossen ist so § 557 Abs.3 BGB
. Der Ausschluss muss nicht ausdrücklich erfolgen.
Ein Fall eines nicht ausdrücklich vereinbarten Ausschlusses liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn eine Pauschal- oder Inklusivmiete vereinbart wurde. Die liegt vor, wenn als Miete ein monatlicher Geldbetrag vereinbart ist, der die Betriebskosten schon einschließt.
Daher keine Umlage der Erhöhung bei Pauschalmiete ... das sehen manche Leute zwar auch anders, aber die obergerichtliche Rechtsprechung ist sich in dieser Frage einig ... so in neuerer Zeit z.B. das OLG Hamm (OLG Hamm, 20.8.1997 - 30 RE/Miet 2/97)"
Das klingt doch ganz gut.
...wenn eine Pauschal- oder Inklusivmiete vereinbart wurde...Wie bereits ausgeführt wurde, widerspricht eine solche Regelung der Getzeslage.
Die Heizkosten sind daher verbrauchsabhängig abzurechnen.
Ich sehe das so: Wenn der VM einen Mietvertrag inklusiv der Heizkosten abschließt, kann er für einen ev. Mehrverbrauch, oder für gestiegene Beschaffungskosten, keine Mieterhöhung verlangen. Sehr wohl aber ein Erhöhungsbegehren auf die zulässige Vergleichsmiete der Nettomiete verlangen. Also müsste hier zuerst die kalkulierte Nettomiete ermittelt werden. Das jetzige Erhöhungsbegehren würde ich ablehnen.
--- editiert vom Admin
Wie bereits ausgeführt wurde, widerspricht eine solche Regelung der Getzeslage.
Nicht ganz, eine Pauschalvereinbarung inkl. Heizung darf getroffen werden, nur darf es nicht ewig dabei bleiben.
Nur die Heizkosten sind daher verbrauchsabhängig abzurechnen.
Nochmals vielen Dank für Eure Bemühungen! Ich werde den VM nun bitten, die Abrechnungen vorzulegen und ihm anbieten, zukünftig verbrauchsabhängig abzurechnen.
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