Mieterhöhung trotz Festmiete?

18. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
yello
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 16x hilfreich)
Mieterhöhung trotz Festmiete?

Guten Tag,

seit 14 Monaten habe ich einen unbefristeten Mietvertrag mit einer monatlichen Festmiete/Warmmiete von 350,00 Euro, Strom zahle ich extra an die Stadtwerke.

Da die Wohnung durch die Abwärme der umliegenden Wohnungen sehr warm ist, brauche ich kaum zu heizen, stundenweise ca. 15 Tage/Abrechnungszeitraum mit nur einem kleinen Heizkörper.

Nun will mein Vermieter die Miete um monatlich 30,00 Euro erhöhen und begründet dies allgemein mit gestiegenen Energiekosten. Eine detaillierte Nebenkostenabrechnung liegt mir nicht vor.

Ich wüsste gerne, ob ein Festmietvertrag eine solche Erhöhung zulässt, ob ich Anspruch auf Einsicht in die Heizkostenabrechnung habe, auch wenn bisher immer pauschal abgerechnet worden ist, und ggfs. etwas gegen die Höhe der (möglicherweise willkürlichen u. zu hohen) Anhebung unternehmen kann.

Vielen Dank & Gruß,

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 435x hilfreich)

--- editiert vom Admin

30x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
yello
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 16x hilfreich)

Mit Festmiete meine ich, dass ich laut Mietvertrag pauschal 350,00 Euro zu zahlen habe, inklusive aller Heiz-/Wasser-/Nebenkosten.

16x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 435x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2012x hilfreich)

.. abgesehen davon, dass ich mir auch nicht wirklich vorstellen kann, dass dir eine mieterhöhung vertraglich ausgeschlossen sein soll, ist die begründung für die mietherhöhung natürlich ein witz und du brauchst ihr nicht zuzustimmen. aber google erst einmal zum thema mieterhöhung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
yello
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 16x hilfreich)

Eine Mieterhöhung ist nicht ausdrücklich ausgeschlossen, es heißt nur, die Warmmiete betrage pauschal 350,00 Euro. Ich hielt das, offebar fälschlich, für eine Festmiete.

Ich hätte nichts dagegen, wegen der hohen Energiekosten mehr zu bezahlen, aber bei einem jährlichen Heizungsgebrauch von knapp 2,5 Wochen erscheint mir eine Erhöhung von 360,00 Euro im Jahr übertrieben.

Vielen Dank für Eure raschen Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2075x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
yello
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 16x hilfreich)

Die Warmmiete ist so hoch, als hätte ich regelmäßig geheizt. Den Überschuss behielt, auch bei meinen Vormietern, schon immer der Vermieter.
Welchen Vorteil ich dabei auf Kosten der anderen Mieter gehabt haben soll, verstehe ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
yello
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 16x hilfreich)

So, dank Google-Tipp:


"Jedenfalls kann der Vermieter die Erhöhung nicht umlegen, wenn dies vertraglich ausgeschlossen ist so § 557 Abs.3 BGB . Der Ausschluss muss nicht ausdrücklich erfolgen.
Ein Fall eines nicht ausdrücklich vereinbarten Ausschlusses liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn eine Pauschal- oder Inklusivmiete vereinbart wurde. Die liegt vor, wenn als Miete ein monatlicher Geldbetrag vereinbart ist, der die Betriebskosten schon einschließt.
Daher keine Umlage der Erhöhung bei Pauschalmiete ... das sehen manche Leute zwar auch anders, aber die obergerichtliche Rechtsprechung ist sich in dieser Frage einig ... so in neuerer Zeit z.B. das OLG Hamm (OLG Hamm, 20.8.1997 - 30 RE/Miet 2/97)"

Das klingt doch ganz gut.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(848 Beiträge, 337x hilfreich)

...wenn eine Pauschal- oder Inklusivmiete vereinbart wurde...Wie bereits ausgeführt wurde, widerspricht eine solche Regelung der Getzeslage.
Die Heizkosten sind daher verbrauchsabhängig abzurechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Ich sehe das so: Wenn der VM einen Mietvertrag inklusiv der Heizkosten abschließt, kann er für einen ev. Mehrverbrauch, oder für gestiegene Beschaffungskosten, keine Mieterhöhung verlangen. Sehr wohl aber ein Erhöhungsbegehren auf die zulässige Vergleichsmiete der Nettomiete verlangen. Also müsste hier zuerst die kalkulierte Nettomiete ermittelt werden. Das jetzige Erhöhungsbegehren würde ich ablehnen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 435x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 106x hilfreich)

Wie bereits ausgeführt wurde, widerspricht eine solche Regelung der Getzeslage.

Nicht ganz, eine Pauschalvereinbarung inkl. Heizung darf getroffen werden, nur darf es nicht ewig dabei bleiben.
Nur die Heizkosten sind daher verbrauchsabhängig abzurechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
yello
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 16x hilfreich)

Nochmals vielen Dank für Eure Bemühungen! Ich werde den VM nun bitten, die Abrechnungen vorzulegen und ihm anbieten, zukünftig verbrauchsabhängig abzurechnen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 290.102 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.872 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen