Mieterhöhung um 20 % von der Bruttomiete

5. Dezember 2002 Thema abonnieren
 Von 
RoLo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung um 20 % von der Bruttomiete

Ich habe eine Frage an die Profies. Und zwar habe ich von meinem Vermieter eine Mieterhöhung von 20 % von meiner jetzigen Miete inkl. Nebenkosten bekommen. Ist das rechtens??? Ich denke er kann doch nur von der Nettomiete erhöhen, sollte meine Ansicht richtig sein, wie soll ich mich verhalten?
Danke für hilfreiche Antworten,
RoLo

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Holly
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Rolo,
Leider schreibst Du nicht, ob Du Miete zzgl. Nebenkosten (über die jährlich abgerechnet wird) oder eine pauschale Miete incl. ALLER NK
vertraglich vereinbart hast. Ich gehe mal von ersterem aus:
Das Erhöhungsverlangen Deines Vermieters müßte schon detailliert erfolgen und auch begründet werden. Denn wie willst Du sonst nachvollziehen, auf welchen Teil sich die
Erhöhung bezieht, Miete oder Nebenkosten.
Wenn Dir etwas nicht klar ist, gib erst mal
keine Zustimmung zur Erhöhung und laß Dich aufklären.
Gruß Holly

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 265.883 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.572 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen