Hallo,
ich habe mal wieder einige Fragen an alle "Wissenden"
Und zwar haben wir ein EF Haus, welches zur Zeit vermietet ist.
Diesen Mietvertrag haben wir zum 30.06 gekündigt, leider stellen unsere Mieter einen Haufen Forderungen, welche wir weder erfüllen können, noch wollen und haben Widerspruch eingelegt.
Nach dem 01.07 würden wir dann die Miete erhöhen wollen und auch Modernisierungsmassnahmen in Angriff nehmen.
Was müssen wir dabei beachten? Die Miete ist in 3 Jahren noch nicht erhöht worden und liegt weit unter dem örtlichen Mietspiegel.
lg Flomie
Mieterhöhung, Modernisierung
22. Mai 2009
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Frage vom 22. Mai 2009 | 10:27
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 19x hilfreich)
Mieterhöhung, Modernisierung
#1
Antwort vom 22. Mai 2009 | 10:49
Von
Status: Bachelor (3425 Beiträge, 2576x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 22. Mai 2009 | 10:56
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 19x hilfreich)
Moin,
wir haben wegen Eigenbedarf gekündigt, ist bei Interesse in einem anderen Threat nachzulesen.
Natürlich haben wir keinen Mietspiegel für EF Häuser.... frag mich eh warum es den nicht gibt.... Die Miete liegt weit unter dem Durchschnitt für vergleibar grosse Wohnungen.
Wir möchten das Dach isolieren, evt dann auch den Dachboden zum Wohnraum umbauen, sowie eine neue Heizug installieren lassen.... und dann mal sehen, was das Buget noch hergibt
Ein zweites Bad wäre auch chic
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. Mai 2009 | 17:40
Von
Status: Schüler (284 Beiträge, 179x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 22. Mai 2009 | 22:29
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 19x hilfreich)
quote:
Du solltest natürlich zuerst die Mieterhöhung durchziehen und dann die Mod.-Maßnahmen in Angriff nehmen.
Das ist schon klar, nur welche Fristen muss ich einhalten, können die Mieter dagegen auch wieder Widerspruch einlegen?
#5
Antwort vom 23. Mai 2009 | 13:59
Von
Status: Schüler (284 Beiträge, 179x hilfreich)
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