Mieterhöhung, Souterrain + kein Balkon

27. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.04.2019 06:52:41
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung, Souterrain + kein Balkon

Hallo und guten Tag.
Wir wohnen schon lange in einer Souterrain-Wohnung.
Bei vergangenen Mieterhöhungen wurde immer gerechnet:
Mietspiegel -Abzug 5% wegen Souterrain - 3% Abzug wegen kein Balkon.
Der neue Eigentümer möchte jetzt in seinem Mieterhöhungsverlangen keine Abzüge vornehmen, sondern laut aktuellem Mietspiegel die Miete festsetzen.
Müssen wir zustimmen oder sind die jeweiligen Abzüge zu beachten?
Viele Grüße aus dem Schwarzwald.

-- Editiert von Waldo123 am 27.03.2019 15:23

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34 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Waldo123):
Müssen wir zustimmen oder sind die jeweiligen Abzüge zu beachten?


Nein Sie sind nicht verpflichtet zuzustimmen. Ob und in welcher Höhe Abzüge zu beachten sind kann man erst beurteilen, wenn man weiß welcher Mietspiegel zugrunde zu legen ist, und man muss die anderen Parameter des Hauses/der Wohnung kennen.


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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32262 Beiträge, 5670x hilfreich)

Zitat (von Waldo123):
Müssen wir zustimmen
Nein, ihr müsst nicht zustimmen. Aber ihr könnt durchaus fragen, aus welchem Grund nun der Abzug/Nachlass nicht mehr gewährt wird.
Habt ihr denn mit dem neuen Eigentümer auch einen neuen Mietvertrag ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
guest-12327.04.2019 06:52:41
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten.
Im Mietvertrag steht nichts über Mietspiegel.
Es ist ein qualifizierter Mietspiegel der Stadt.
Hier steht:
Es sind möglich z.B. für
.... Untergeschoß....
Der alte Besitzer hat es so mit Abzug gehandhabt.
Nun ist das Haus verkauft.
Es gibt Souterrain Wohnungen, einige Dachgeschoss Wohnungen.
Die anderen (in "normalen" Etagen) haben etwa die Hälfte Balkone, alle anderen nicht.
Die Miete soll jetzt für alle zum aktuellen, normalen Mietspiegelpreis angepasst werden.

-- Editiert von Waldo123 am 27.03.2019 16:32

-- Editiert von Waldo123 am 27.03.2019 16:33

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Waldo123):
Die Miete soll jetzt für alle zum aktuellen, normalen Mietspiegelpreis angepasst werden.


Na ja, die Fragen die sich stellen ist, wann war die letzte Erhöhung, über wieviel % reden wir hier und wie nahe ist das am qualifizierten Mietspiegel.

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#5
 Von 
guest-12327.04.2019 06:52:41
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):

Na ja, die Fragen die sich stellen ist, wann war die letzte Erhöhung, über wieviel % reden wir hier und wie nahe ist das am qualifizierten Mietspiegel.


Letzte Mieterhöhung 2015.
Wir reden von 8% - das sind bei 620,-€ Miete immerhin ca. 50,-€ mehr oder weniger.
Der Mietspiegel (normaler Wert) würde genau eingehalten.

Meine Frage ist:
Ist der Abzug so wie es seither gehandhabt wurde, verbindlich oder nur eine Empfehlung ?

-- Editiert von Waldo123 am 27.03.2019 17:08

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#6
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

von wekcher stadt ist der mietspiegel ist denn ?

in der regel gibt es da zu-und abschläge.

sogenannte wohnwerterhöhende und -mindernde Faktoren

beruft sich der vm bei seinem Mieterhöhungsverlangen auf den Mietspiegel müsste er diese auch berücksichtigen

er muss diese erstmal nicht explizit aufführen.

aber du kannst es dir ja selbst ausrechnen.

dazu würde ich mir allerdings durchaus Rat holen, beim mieterverein z.b.
denn da gibt es auch unterschiedliche Meinungen.
es können ja noch andere Faktoren unberücksichtigt worden sein oder seitens des VM falsch bewertet worden sein

solltest du auf einen anderen Wert kommen und die Mieterhöhung in dem Umfang nicht hinkommt, würde ich dem Verlangen nur insoweit zustimmen, wie es nach dem Mietspiegel gerechtfertigt ist.
und das eben auch begründen

Ein Mieterhöhungsverlangen kann auch komplett unwirksam sein.

Viell stellst du das am besten erstmal wortwörtlich hier ein, namen etc aber unkenntlich machen.

letztlich musst du nicht zustimmen, kannst aber auf Zustimmung verklagt werden bzw auf den gerechtfertigten Wert

mfg



-- Editiert von der_böse_Vermieter am 27.03.2019 20:10

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#7
 Von 
guest-12327.04.2019 06:52:41
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):


in der regel gibt es da zu-und abschläge.

sogenannte wohnwerterhöhende und -mindernde Faktoren

beruft sich der vm bei seinem Mieterhöhungsverlangen auf den Mietspiegel müsste er diese auch berücksichtigen



das ist die Frage:

Muß er Abschläge berücksichtigen, wenn im Mietspiegel nur ....mögliche Abschläge bei …. steht?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Waldo123):
Muß er Abschläge berücksichtigen, wenn im Mietspiegel nur ....mögliche Abschläge bei …. steht?


Muss er nicht (von sich aus), aber SIe können darauf bestehen. Wie ist es mit dem möglichen Zuschlägen, sind die irgendwo aufgeführt? ... Dämmung Dach und/oder Haus, Badsanierung etc. pp.?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.04.2019 06:52:41
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Es werden weder Zuschläge noch Abschläge aufgeführt.
Vermutlich vor unserer Zeit mal Modernisierung, (damals 11%) wegern Dämmung, Fenstern.
Abschläge wurden vom alten Vermieter (freiwillig?) gewährt.

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Waldo123):
Muß er Abschläge berücksichtigen, wenn im Mietspiegel nur ....mögliche Abschläge bei …. steht?

Muss er nicht (von sich aus), aber SIe können darauf bestehen.

Was heißt bestehen - bin ich im Recht?

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#10
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

kannst du mal bitte einfach diesen ominösen Mietspiegel verlinken.

Was haben freiwillige Zu-und Abschläge in einem Mietspiegel zu suchen?

Wäre doch vollkommener Quatsch.
Der Mietspiegel soll doch die Vergleichsmieten wiederspiegeln.

ein Souterain Wohnung ohne Balkon ist eben (nach diesem Mietspiegel) im Durchschnitt wohl billiger als eine Etagenwohnung mit Balkon, also müßte das natürlich eingerechnet werden

Ich kenne nur den Berliner Mietspiegel und da wird ein Balkon nur als Positivmerkmal gewertet.

Wenn das hier nur Vorschläge sind, weiß ich allerdings nicht, was die im Mietspiegel zu suchen haben

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 28.03.2019 11:44

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#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Was heißt bestehen - bin ich im Recht?

Welches Recht ??
Sie schreiben nur:
Zitat:
Hier steht:
Es sind möglich z.B. für
.... Untergeschoß....


Kürzer gehts nicht.
Das Zitat ist unvollständig.
Da steht bestimmt mehr im Mietspiegel !

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

sag einfach welcher Mietspiegel, und welche Stadt?
Ansonsten kannst du hier keine gescheite Antwort erwarten.

Das ist einfach zu sehr aus dem Kontext gerissen und ich kann mir keinen Reim darauf machen.

Warum machst du so ein Geheimnis draus, ich hatte oben schon mal gefragt.

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 28.03.2019 11:58

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Waldo123):
Was heißt bestehen - bin ich im Recht?


Das ist ohne den Mietspiegel nicht möglich zu beurteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12327.04.2019 06:52:41
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Mietspiegel steht:
"Des weiteren sind Abschläge vom jeweiligen Mittelwert möglich z.B. für:
……. 4 verschiedene Kriterien die nichts mit meinem Thema zu tun haben.
5. bei Untergeschoß- oder Dachgeschoßwohnungen bis 5%"

Zu Zuschlägen werden werden nur besondere, sehr gute Ausstattungen genannt, die nicht in meiner Wohnung vorhanden sind.


-- Editiert von Waldo123 am 28.03.2019 12:26

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12327.04.2019 06:52:41
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):


Was haben freiwillige Zu-und Abschläge in einem Mietspiegel zu suchen?


Das genau ist die Frage:

Sind mögliche (möglich steht im Mietspiegel) gewährte Abschläge freiwillig gewesen ?

In #9 habe ich freiwillig mit Fragezeichen geschrieben.

-- Editiert von Waldo123 am 28.03.2019 12:34

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Meine Güte......

Was ist so schwierig daran einen Link zum entsprechenden Mietspiegel zu posten, oder uns die Stadt dazu zu verraten.
Mit ihren Fragmenten kann niemand was anfangen, das wurde Ihnen jetzt mehrfach mitgeteilt.....

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32262 Beiträge, 5670x hilfreich)

Zitat (von Waldo123):
Sind mögliche (möglich steht im Mietspiegel) gewährte Abschläge freiwillig gewesen ?
Dann mach ichs kurz: Ja, mögliche Abschläge sind freiwillig zu gewähren gewesen.
Der Neue Vermieter ist nicht so moderat/kulant/sozial...owwi


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

das ganze ist vermutlich frei erfunden...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12327.04.2019 06:52:41
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Nix ist erfunden.
Ich möchte mich nur hier nicht outen.....man weiß ja nie, vielleicht ließt der neue Vermieter mit.
Trotzdem Danke für die Beteiligung.

-- Editiert von Waldo123 am 28.03.2019 16:09

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#20
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ui, Ihre Stadt hat nur einen einzigen Bewohner? Kraaaaasssss! :)

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12327.04.2019 06:52:41
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Ui, Ihre Stadt hat nur einen einzigen Bewohner? Kraaaaasssss! :)


Gute Antwort.

Meine Antwort:

Stadt hat sicher nicht so sehr viele Untergeschoß-Wohnungen die vor kurzem verkauft wurden.

-- Editiert von Waldo123 am 28.03.2019 16:28

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Waldo123):
Stadt hat sicher nicht so sehr viele Untergeschoß-Wohnungen die vor kurzem verkauft wurden.


Gepaart mit Mieterhöhungsverlangen und nicht berücksichtigten Abzügen wird es im Schwarzwald davon eh so viele geben, dass Sie die ein einem Finger abzählen können....

Zitat (von Waldo123):
man weiß ja nie, vielleicht ließt der neue Vermieter mit.


Was wäre daran so schlimm?
Etwa das er Abstand von der geplanten Erhöhung nimmt oder die Abschläge mit einbezieht?

Manchmal verstehe ich die Menschen echt nicht....

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

die Angaben sind einfach nicht präzise genug, um hier ne Antwort zu geben.
Einen normalen Mietspiegel und dann noch was separates.
Scheint mir irgendwie merkwürdig.
Aber gut, es gibt ja sehr verschiedene Modelle

Wenn du so einen Thread eröffnest und sich Leute darüber Gedanken machen, könntest du auch früher reagierem. es wurde ja schon x mal nach dem Mietspiegel gefragt.
Zudem ist das hier nun wirklich nicht heikel und die Chance sehr gering, dass das jemand hier liest, den es noch berührt, und der Thread wird dann auch schnell nach unten sacken und sowieso kaum noch gelesen.

Mich würde ja an deiner Stelle schon die Antwort interessieren.


0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12327.04.2019 06:52:41
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich finde in meinem Eingangsposting habe ich alle Angaben gemacht.
Leider wurde es mit Antworten/Fragen komplizierter geschrieben und hat nun eine Menge Antworten gebracht.
Danke an alle für die Beteiligung.
Ich gebe mal selbst eine Antwort auf die Frage:
Der alte Vermieter hat die "Möglichkeit" eines Abzugs am Mietspiegel-Mittelwert ausgeübt, vielleicht hat er darum auch verkauft weil er nicht mehr den Kampf mitspielen wollte.
Der neue Vermieter will das optimale aus der Liegenschaft herausholen, dafür ist er bekannt.
Wir sind beide fast 70 Jahre alt-so viele Mieterhöhungsverlangen werden wir nicht mehr über uns ergehen lassen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12327.04.2019 06:52:41
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
die Angaben sind einfach nicht präzise genug, um hier ne Antwort zu geben.
Einen normalen Mietspiegel und dann noch was separates.
Scheint mir irgendwie merkwürdig.
Aber gut, es gibt ja sehr verschiedene Modelle
quote]

Der mir vorliegende Mietspiegel besteht nicht nur aus der/den Tabelle/n, sondern aus insgesamt 5 DIN A Seiten.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Dann kopiere bzw. schreibe alles was darum steht wortwörtlich ab.


was sind denn z.b. die anderen "möglichen" Ab- und Zuschläge ?



-- Editiert von der_böse_Vermieter am 28.03.2019 18:51

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12327.04.2019 06:52:41
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Möglichkeiten habe ich hier geschrieben, Abschläge sind möglich:

Zitat (von Waldo123):
Im Mietspiegel steht:
"Des weiteren sind Abschläge vom jeweiligen Mittelwert möglich z.B. für:
……. 4 verschiedene Kriterien die nichts mit meinem Thema zu tun haben.
5. bei Untergeschoß- oder Dachgeschoßwohnungen bis 5%"

Zu Zuschlägen werden werden nur besondere, sehr gute Ausstattungen genannt, die nicht in meiner Wohnung vorhanden sind.


-- Editiert von Waldo123 am 28.03.2019 12:26


Normaler Mietspiegel = Mittelwert ohne Ab-Zuschläge.

Vielleicht habe ich den Fehler gemacht auf eure Rückfragen nur eine kurze ergänzende Antwort zu geben. Meine kurzen (unvollständigen?) Antworten müssen im Zusammenhang vom vorher geschriebenen betrachtet werden.

-- Editiert von Waldo123 am 28.03.2019 18:50

-- Editiert von Waldo123 am 28.03.2019 18:51

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12327.04.2019 06:52:41
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):


was sind denn z.b. die anderen "möglichen" Ab- und Zuschläge ?



Die anderen möglichen Ab-und Zuschläge haben mit diesen Thema nix zu tun.

Z.B. mögliche Abschläge für "Lage an Hauptverkehrsstrasse"
Zuschläge für "besondere Luxusausstattung"
Das macht es doch nur komplizierter wenn dies jetzt einbezogen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Alle auf die Wohnung zutreffenden Auf und Abschläge gehören zur Ermittlung der Vergleichsmiete.
Und MÜSSEN natürlich miteinbezogen werden.

Wenn deine Wohnung damit unter den Mittelwert fällt, dann ist das eben so

Ansonsten könntest du ja auch sagen: lieber VM,
das Luxusbad (wenn es vorhanden wäre) ,lassen wir bei der Berechnung mal weg.


-- Editiert von der_böse_Vermieter am 28.03.2019 19:12

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12327.04.2019 06:52:41
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
Alle auf die Wohnung zutreffenden Auf und Abschläge gehören zur Ermittlung der Vergleichsmiete.
Und MÜSSEN natürlich miteinbezogen werden.

Wenn deine Wohnung damit unter den Mittelwert fällt, dann ist das eben so

Ansonsten könntest du ja auch sagen: lieber VM,
das Luxusbad (wenn es vorhanden wäre) ,lassen wir bei der Berechnung mal weg.


-- Editiert von der_böse_Vermieter am 28.03.2019 19:12


1. Von Vergleichsmiete wurde nie was geschrieben.
2. Es wurden (früher) vom Mittelwert die genannten 5% + 3% abgezogen, sonst keinerlei Ermittlungen.

Ich gebe es auf.

0x Hilfreiche Antwort

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