Mieterhöhung, ein paar Fragen dazu

22. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)
Mieterhöhung, ein paar Fragen dazu

Hallo,

wie ich durch dritte erfahren haben wird mein Vermieter wohl in nächster Zeit eine neue Heizungsanlage einbauen, mich selber hat er nicht darüber informiert und ich denke das die Miete dadurch erhöht wird.
Bei meiner Recherche im Internet sind doch noch einige Fragen offen geblieben:

Wann muss mich der Vermieter informieren wenn eine neue Heizungsanlage eingebaut wird? (Es wird dadurch sicherlich zu Ausfällen bei z.B. der Warmwasserversorgung kommen)
Kann der Vermieter dann von heute auf morgen die Miete erhöhen oder muss er das vorher ankündigen?
In welchem Rahmen bewegt sich eine zulässige Mieterhöhung? (Wir wohnen in NRW)

Danke


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wenn er vor hat, den Einbau als Modernisierung auf die Mieter umzulegen, muß er die Bauarbeiten drei Monate vorher ankündigen und in das Schreiben mit aufnehmen, was genau gemacht wird und von wann bis wann. Außerdem muß er mitteilen, um wieviel sich die Miete erhöht. (i.d.R. 11 % p.a. von den Mod.-Kosten, abzüglich Instandsetzungskosten).

Wenn er gar nichts ankündigt, hat er eine Mod.-Umlage möglicherweise gar nicht vor. Dann sollte er zumindest die Bauarbeiten und von wann bis wann ankündigen, damit man sich drauf einstellen kann. Aber da muß er keine dreimonatige Frist einhalten.

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#2
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

Na, ja mein Vermieter ist nicht ganz so gut informiert wie ich :engel: , der versucht öfters mal irgendwelche Dinge durchzusetzen die er lt. Gesetz nicht darf.

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