Hallo, ein paar Fragen,
A.
1. Mieterhöhung
am 16.6.2019 zum 01.10.2019, von mir akzeptiert
2. Nebenkostenabrechnung im August 2019 erhalten, allerdings mit der alten Miete, die ich auch in der Zukunft zahlen soll.
Was gilt nun, wieder die alte Miete oder die in der Mieterhöhung?? Ich überweise wieder die alte Miete und erhalte Zahlungserinnerungen über die Differenz. Nachfragen per Email bleiben unbeantwortet.
B.
Jetzt wird es krass,
ich habe noch zwei Widersprüche gegen die jeweiligen Nebenkostenabrechnung 2017 und 2016 "laufen", von der Verwaltung keine Reaktion.
Nun habe ich von zwei anderen Mietern erfahren, dass Einem bereits der Tiefgaragenplatz (separater Mietvertrag) gekündigt wurde, weil er mit dem Mieterbund vorstellig geworden ist und der Anderen, wenn sie nicht den Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung zurück nimmt, ebenfalls der Tiefgaragenplatz gekündigt wird. Sie hat zurückgezogen und schon ist alles Gut.
Ich will meine Parkplatz nicht verlieren und halte daher bis jetzt die Füße still.
Vielleicht könnt ihr mir helfen
Grüße aus Berlin
Mieterhöhung + Nebenkostenabrechnung
13. Januar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 13. Januar 2020 | 18:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung + Nebenkostenabrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Januar 2020 | 19:14
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Zitat:allerdings mit der alten Miete, die ich auch in der Zukunft zahlen soll.
Wie darf man das verstehen? Warum steht die Kaltmiete in der Nebenkostenabrechnung?
Zitat:Ich will meine Parkplatz nicht verlieren und halte daher bis jetzt die Füße still.
Hast Du denn auch einen separaten Vertrag für den Tiefgaragenplatz? Wenn ja, wurde er gleichzeitig mit dem Mietvertrag abgeschlossen?
#2
Antwort vom 13. Januar 2020 | 19:28
Von
Status: Unbeschreiblich (120261 Beiträge, 39861x hilfreich)
ZitatMieterhöhung am 16.6.2019 zum 01.10.2019, von mir akzeptiert :
Zitat2. Nebenkostenabrechnung im August 2019 erhalten, allerdings mit der alten Miete, die ich auch in der Zukunft zahlen soll. :
Finde den Widerspruch.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 13. Januar 2020 | 20:17
Von
Status: Senior-Partner (6437 Beiträge, 2318x hilfreich)
Natürlich enthält die Nebenkostenabrechnung vom Aug. 2019 die Miethöhe für Aug. + Sept. 2019 und NICHT die Miete akzeptierte neueMieteab 1.10.2019.
Zum Tiefgaragenplatz. Es gibt einen gesonderten Mietvertrag für den Tiefgaragenplatz.
Gibt es auch 2 verschiedene Vermieter ? Also Wohnung ABC und Tiefgaragenplatz FGH ??
Und jetzt?
Schon
268.164
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
47 Antworten
-
1 Antworten
-
15 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten