Mieterhöhung + Nebenkostenabrechnung

13. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Stay.Rocker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung + Nebenkostenabrechnung

Hallo, ein paar Fragen,

A.
1. Mieterhöhung am 16.6.2019 zum 01.10.2019, von mir akzeptiert

2. Nebenkostenabrechnung im August 2019 erhalten, allerdings mit der alten Miete, die ich auch in der Zukunft zahlen soll.

Was gilt nun, wieder die alte Miete oder die in der Mieterhöhung?? Ich überweise wieder die alte Miete und erhalte Zahlungserinnerungen über die Differenz. Nachfragen per Email bleiben unbeantwortet.

B.
Jetzt wird es krass,
ich habe noch zwei Widersprüche gegen die jeweiligen Nebenkostenabrechnung 2017 und 2016 "laufen", von der Verwaltung keine Reaktion.

Nun habe ich von zwei anderen Mietern erfahren, dass Einem bereits der Tiefgaragenplatz (separater Mietvertrag) gekündigt wurde, weil er mit dem Mieterbund vorstellig geworden ist und der Anderen, wenn sie nicht den Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung zurück nimmt, ebenfalls der Tiefgaragenplatz gekündigt wird. Sie hat zurückgezogen und schon ist alles Gut.

Ich will meine Parkplatz nicht verlieren und halte daher bis jetzt die Füße still.

Vielleicht könnt ihr mir helfen

Grüße aus Berlin







3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50190 Beiträge, 17575x hilfreich)

Zitat:
allerdings mit der alten Miete, die ich auch in der Zukunft zahlen soll.


Wie darf man das verstehen? Warum steht die Kaltmiete in der Nebenkostenabrechnung?

Zitat:
Ich will meine Parkplatz nicht verlieren und halte daher bis jetzt die Füße still.


Hast Du denn auch einen separaten Vertrag für den Tiefgaragenplatz? Wenn ja, wurde er gleichzeitig mit dem Mietvertrag abgeschlossen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130025 Beiträge, 41467x hilfreich)

Zitat (von Stay.Rocker):
Mieterhöhung am 16.6.2019 zum 01.10.2019, von mir akzeptiert

Zitat (von Stay.Rocker):
2. Nebenkostenabrechnung im August 2019 erhalten, allerdings mit der alten Miete, die ich auch in der Zukunft zahlen soll.

Finde den Widerspruch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6797 Beiträge, 2378x hilfreich)

Natürlich enthält die Nebenkostenabrechnung vom Aug. 2019 die Miethöhe für Aug. + Sept. 2019 und NICHT die Miete akzeptierte neueMieteab 1.10.2019.

Zum Tiefgaragenplatz. Es gibt einen gesonderten Mietvertrag für den Tiefgaragenplatz.
Gibt es auch 2 verschiedene Vermieter ? Also Wohnung ABC und Tiefgaragenplatz FGH ??

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

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