Mieterhöhung +7% wegen Balkon ohne Modernisierung

22. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
michael.rauh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Mieterhöhung +7% wegen Balkon ohne Modernisierung

Guten Tag Zusammen!

Ich habe eine Mieterhöhung zum 1.12.2013 bekommen. Diese stellt sich dar in einem neuen qm-Preis nach Mietspiegel von 7,73 €/qm (soweit so gut).

Zusätzlich wird aber dieser neue qm-Preis nochmals um 7% erhöht, mit der Begründung: "Zu-/Abschläge: +7% für Balkon/Loggia/Wintergarten". Also bezahle ich nun einen qm-Preis von 8,27 €/qm.

Der Balkon ist im Mietvertrag (1999) als Zubehörraum (wie Keller) aufgeführt. Es gab in all den Jahren keine Modernisierung oder Erhaltungsaufwände.

Kann der VM einfach 7% zusätzlich auf die Erhöhung aufschlagen, einfach wegen dem Balkon? Mit welcher Begründung?

Ich danke jetzt schon einmal für Euren sachkundigen Rat!

Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1957x hilfreich)

Kann der VM einfach 7% zusätzlich auf die Erhöhung aufschlagen, einfach wegen dem Balkon?
Ja, wenn das der örtlich zutreffende Mietspiegel so vorsieht - aber die Mietspiegel sind eben örtlich sehr unterschiedlich gestaltet.

In Hanau beträgt der entsprechende Mietzuschlag z.B. sogar 10% bei Baujahr 1948 und älter
http://www.zell-hausverwaltungen.de/msp_hanau.pdf

Am besten einfach mal selbst im örtlichen Mietspiegel nachlesen ...

PS: Mietpreisanpassung nach Mietspiegel hat nichts mit Modernisierung/Erhaltungsaufwendungen zu tun - es handelt sind einfach nur um eine Anpassung an die gestiegenen Preise.

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

-- Editiert Lolle am 22.10.2013 23:07

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#2
 Von 
michael.rauh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich habe jetzt im Mietspiegel tatsächlich die 7% für den Zuschlag entdeckt. Trotzdem geht es gegen mein Verständnis.

Normalerweise ist ja der Balkon mit 25% in der Wohnfläche mit eingepreist. So hat ja der VM den Balkon mit der eigentlichen Mieterhöhung schon mit erhöht. Und dann darf er nochmals im Prinzip die gesamte Fläche der Wohnung um weitere 7% erhöhen wegen dem Balkon? Für mich klingt das nach Abzocke.

Oder muss ich das so verstehen, dass im Mietspiegel die Wohnungen in meiner Stadt so wertvoll aufgrund der Balkone geworden sind, dass man hier extra erhöhen darf?

Was wäre, wenn der Balkon nicht in den qm des Mietvertrages eingerechnet ist? Er wird angegeben im Mietvertrag als Zubehörraum (wie Keller)?

Noch eine weitere Frage am Rande: die letzten 3 Mieterhöhungen wurden mit 3 Vergleichsmieten begründet. Die Vergleichsobjekte gehören aber alle der gleichen Wohngesellschaft an. In diesem Fall kann man ja beliebig den Preis festlegen und untereinander vergleichen. Müssten es nicht "fremde" Objekte sein, damit ein realistischer Vergleich durchgeführt werden kann?

Vielen Dank gleich wieder!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1387x hilfreich)

quote:
Müssten es nicht "fremde" Objekte sein, damit ein realistischer Vergleich durchgeführt werden kann?


Nein, es dürfen auch Vergleichswohnungen aus dem Bestand des Vermieters sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1241 Beiträge, 484x hilfreich)

quote:
Normalerweise ist ja der Balkon mit 25% in der Wohnfläche mit eingepreist. So hat ja der VM den Balkon mit der eigentlichen Mieterhöhung schon mit erhöht. Und dann darf er nochmals im Prinzip die gesamte Fläche der Wohnung um weitere 7% erhöhen wegen dem Balkon? Für mich klingt das nach Abzocke.


Der Mietspiegel differenziert doch sicher auch nach Baualter, Größe oder Lage und niemand kommt auf die irrsinnige Idee, einen höheren Wert für kleine Wohnungen oder für bessere Lagen als Abzocke zu betrachten. "Balkon" ist einfach nur ein weiteres Merkmal, das bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete berücksichtigt wurde. Im konkreten Fall eben nicht durch getrennten Ausweis für Wohnungen mit oder ohne Balkon, sondern durch einen Zuschlag zum ausgewiesenen Wert.
Warum um alles in der Welt sollte also ein höherer Wert für eine Wohnung mit Balkon dann Abzocke sein?


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-- Editiert RMHV am 24.10.2013 13:21

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#5
 Von 
michael.rauh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antworten und Kommentare. Ich werde das Ding bezahlen und gut is. Der Thread kann daher als erledigt betrachtet werden.

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