Mieterhöhung 10% über qual. Mietspiegel

2. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
aldemar
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)
Mieterhöhung 10% über qual. Mietspiegel

Wir wohnen 2km Luftlinie außerhalb des Mietspiegels von München. Im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangen liegt uns ein Mietwertgutachten vor, das die max. Vergleichsmiete (12€/qm) in unserer kleinen Gemeinde ca. 10% über dem Mietspiegel München 2011 (11€/qm) ansetzt.

Muss man das so akzeptieren?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Nein, man kann es auch auf eine Klage ankommen lassen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
aldemar
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

Leider fehlen uns Erfahrungswerte wie Gerichte diese Fälle beurteilen. Der Wert des Mietspiegel München fließt zu einem Drittel in den max. Wert ein und wirkt sich preissenkend aus. Nach unserem Verständnis müsste er sich eher preiserhöhend auswirken. Also der Vergleichswert in unserer Gemeinde müsste eigentlich kleiner als in München sein. Der Gutachter beruft sich auf anonyme Vergleichswohnungen und kann das Ganze im gewissen Rahmen preislich nach Kundenwunsch steuern.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Leider wird dir hier vermutlich niemand sagen können, wie die Gerichte bei dir diese Fälle beurteilen. Das ist von AG zu AG unterschiedlich.
Das kann drauf hinauslaufen, dass es zum Prozess kommt. Dann zu einem Gegengutachten von eurer Seite und evtl. zu einem gerichtlich bestellten Gutachten. Am Ende wird man sich vermutlich in der Mitte einigen. Teurer Spass für beide Seiten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Sie dürfen nicht nur die Grundtabelle hernehmen, sondern müßen auch die Zu und Abschläge einrechnen.
Diese sind im Anhang2 veröffentlicht.

z.B. ist Garching Ortskern deutlich teurer als Freimann

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hallo aldemar,
ist denn die Kappungsgrenze von 20% eingehalten?

Gruß
Karakorum

-----------------
"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
aldemar
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

Zu- und Abschläge sind bereits eingerechnet.
Kappungsgrenze ist eingehalten.

Der Nachbarort, für den der Mietspiegel gilt, hat überdies eine deutlich bessere öffentl. Verkehrsanbindung nach München. Ansonsten handelt es sich bei beiden Orten um durchschnittliche Wohnlagen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen