Mieterhöhung 15% vor geplanten Sanierungsmaßnahmen

7. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb481580-14
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung 15% vor geplanten Sanierungsmaßnahmen

Hallo liebe Community,
Ich hoffe, ich kann hier Hilfe bezüglich eines akut aufgetretenen Mieterproblems finden.
Ich habe seit dem 1.1. einen neuen Vermieter, der das Haus mit meiner Wohnung darin von seiner Mutter überschrieben bekommen hat.
Nun hat er mir folgende Ankündigung geschickt: "[...] möchte ich schonmal ankündigen, dass in nächster Zeit Umbauten am Haus anstehen. Neben neuen Fenstern (Velux-Dachfenster von 2007 ausgeschlossen), ist ein Neu-Anstrich sowie eine Sarnierung der Gaube im 2. OG geplant. Aus diesem Grund werdet ihr in den nächsten Wochen eine offizielle Mitteilung bzgl. einer 15%igen Mieterhöhung erhalten."
Meine Frage: Ist dieses Vorhaben rechtlich zulässig, sprich, werde ich das so hinnehmen müssen?
Alles was ich dazu bisher gefunden habe ist, dass solche Erhöhungen erst nach Sarnierung gefordert werden können und das auch nur bis zu 11%... Kennt sich vielleicht jemand aus und kann mir einen Rat geben? Viele Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Für mich klingt das erstmal nach einer einfachen Information. Rechtliche Wirkung hat das Schreiben nicht. Denn dazu müsssten viel mehr Informationen enthalten sein. Es ist ja noch nicht einmal klar, ob das eine Modernisierungsmieterhöhung oder eine "normale" Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete sein soll. Von daher kann man eigentlich nur raten, erstmal abzuwarten. Irgendwann kommt dann das "echte" Schreiben, welches man dann prüfen kann.

Ein Rat nur schonmal vorweg: Wenn Belästigungen durch die Arbeiten entstehen, so führe am besten ein Tagebuch darüber. Also welche Belästigung (also z.B. Lärm, Staub, Ausfall von Strom oder Wasser, Zugangsweg versperrt, Gerüst vorm Fenster) gab es an welchem Tag in welchem Zeitraum. Eine Mietminderung wegen energetischer Sanierung ist für den Zeitraum von 3 Monaten zwar ausgeschlossen. Aber mir scheint, dass zumindest nicht alle geplanten Arbeiten eine solche darstellen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich kann keine Modernisierungsankündigungen erkennen Vielmehr scheinen das Sanierungen zu sein, die keine Erhöhung nach § 559 BGB rechtfertigen. Bei Modernisierungen ist die Erhöhung übrigens nicht auf 11% der bisherigen Miete begrenzt, sondern es können pro Jahr 11% der Kosten umgelegt werden, was im Einzelfall viel mehr sein kann.

Bei der angekündigten Mieterhöhung scheint es sich daher um eine ganz normale Mieterhöhung zu handeln mit Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete zu handeln (§558 BGB )

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von hh):
Bei der angekündigten Mieterhöhung scheint es sich daher um eine ganz normale Mieterhöhung zu handeln mit Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete zu handeln (§558 BGB )

Stimmt.
Er hat ja nur dazu erwähnt, das er weitere Modernisierungen plant, dafür muss er den Umfang und die Art 3 Monate vorher ankündigen.

2x Hilfreiche Antwort

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