Mieterhöhung - Freund zieht in Wohnung ein

12. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
quad83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung - Freund zieht in Wohnung ein

Hilfe!!!
Mein Freund ist jetzt spontan bei mir eingezogen da er seine Wohnung verloren hat.
Mein Vermieter hat mich gerade darauf angesprochen und meinte dass ich ab sofort 100€ mehr Miete zahlen oder die Wohnung sofort verlassen muss.
Ist das wirklich rechtens?
Bitte geben Sie mir Rat.
Vielen Dank

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

Mit den 100€ sind Nebenkosten gemeint oder die Miete selbst?
Natürlich darf er ggf. die Nebenkosten erhöhen, da zwei Personen ja mehr verbrauchen als eine alleine, da sie mehr Müll produzieren, mehr Wasser zum Duschen brauchen usw. Und vielleicht sind das auch 100€. Wird man ja bei der Nebenkostenabrechnung am Jahresende sehen.

Die Miete selbst (also die Kaltmiete) deswegen zu erhöhen ist Unfug. Falls der Vermieter sich nicht deutlich genug ausgedrückt hat, bittet ihn um schriftliche Klarstellung, dass er die 100€ wirklich auf die Nebenkosten bezieht und dass die Kaltmiete unverändert bleibt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 12.02.2013 17:02

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#2
 Von 
quad83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke,
aber das hab ich ihm auch gesagt mit den Nebenkosten, aber er möchte unbedingt die Miete erhöhen. Also es bezieht sich wirklich auf die Kaltmiete und Nebenkosten werden wir ja sehen meinte er.

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#3
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 281x hilfreich)

Zur Untervermietung müssen sie grundsätzlich die Erlaubnis des VM einholen. Untervermietung wäre z.B. bei Überbelegung nicht zulässig (z.B. 3 Pers. in 1 Zi-Whg).

Die Miete zu erhöhen ist grundsätzlich bei Untervermietung möglich, fraglich allerdings sind
€ 100,00.

Wie hoch ist denn die derzeitige Kaltmiete + Betriebskosten ?

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#4
 Von 
quad83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ja keine Untervermietung sondern eine Lebensgemeinschaft. Kaltmiete waren 500€ wurde jetzt erhöht auf 600€ und die Nebenkosten betragen weiterhin 180€.

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#5
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 281x hilfreich)

M.E. ist die Erhöhung nach dieser Sachverhaltsschilderung nicht zulässig,

1) wurde sie schriftlich gefordert?

2) wie genau wurde sie begründet?

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#6
 Von 
quad83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Begründet wurde sie damit dass eine Zweite Person in die Wohnung einzieht. Er hat uns das schriftlich vorgelegt und uns auch gleich gesagt entweder wir unterschreiben das oder wir müssen sofort aus der Wohnung raus, ohne Kündigungsfrist.

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#7
 Von 
thomasschmidt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Und Ihr habt unterschrieben ????

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#8
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 281x hilfreich)

quote:
entweder wir unterschreiben das oder wir müssen sofort aus der Wohnung raus, ohne Kündigungsfrist.


wir sind hier weder im "wilden Westen" noch im "wilden Osten" und auch nicht bei "Bonanza" mit seinen Jungs

so geht das gar nicht!

darüberhinaus ist der Freund zunächst mal nur zu Besuch und dann sieht man weiter....

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#9
 Von 
quad83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Mussten wir ja. Der hätte uns sofort vor die Tür gesetzt.
Er hat uns nicht mal Bedenkzeit einräumen wollen.

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#10
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 281x hilfreich)

Sorry, das ist Quatsch bzw. wenn wahr, dann Nötigung !

§ 240 Strafgesetzbuch !

Das ist dann ein Fall für die Justiz!

-- Editiert Barni Gröllheimer am 12.02.2013 18:11

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

Selbst wenn ihr unterschrieben habt, grenzt das meiner Meinung nach an Nötigung. Euch mit fristlosem Rauswurf zu drohen um eine zweifelhafte Mieterhöhung durchzusetzen...

quote:
oder wir müssen sofort aus der Wohnung raus, ohne Kündigungsfrist.

Das ist Unfug. Euch direkt rauswerfen darf er sowieso nicht. Er muss euch schon kündigen und zur Räumung auffordern. Dann muss er, wenn ihr euch weigert, Räumungsklage erheben. Ob das vor Gericht so haltbar ist?

BGB §558 und folgende sind hier relevant. Die Kaltmiete wird regelmäßig auf die Quadratmeterzahl bezogen und nicht auf die Anzahl der Personen des Haushalts.

Ich würde das so verweigern und direkt den Mieterschutzbund aufsuchen. Wenn er die Nebenkosten erhöhen will, steht ihm das evtl. frei. Wenn er die Kaltmiete an die orstüblichen Preise anpassen will, weil die Wohnung viel zu günstig ist, steht ihm das frei. Abermit der Begründung die Kaltmiete um 20% (!!!) zu erhöhen, dazu die fristlose Räumung zu verlangen, das ist in meinen Augen Nötigung.

Edith: Mehrere gleicher Gedanke.

Also: Kümmert euch schleunigst um eine neue Wohnung. Geht direkt zum Mieterschutzbund und sobald ihr was Neues habt, geht ggf. zur Polizei und erstattet Strafanzeige wegen Nötigung. Das wäre mein Vorschlag. Mit so einem Vermieter kommt ihr nicht mehr auf einen grünen Zweig.
Ggf. den Mieterschutzbund fragen, wie man da vorgeht, ob man ihn Umzugskosten in Rechnung stellt oder dergleichen. Stellt euch auf Konflikte ein. Wer so mit dem Mieter umspringt, der wird euch sowieso rausmobben.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 12.02.2013 18:15

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#12
 Von 
quad83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das dachten wir uns auch.
Also sollten wir uns am besten einen Anwalt nehmen?
Ist unsere Unterschrift durch Nötigung dann überhaupt gültig?


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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

Ja, nehmt euch ggf. ein Anwalt. Die Unterschrift bzw. der Vertrag über die Mieterhöhung lässt sich sicherlich anfechten. Sollte aber dann der Anwalt regeln.
Und wie gesagt: Sucht euch schonmal eine neue Wohnung. Ein Mietverhältnis nach so einer Aktion des Vermieters noch weiterführen zu wollen, das grenzt an Masochismus :)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#14
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 281x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist unsere Unterschrift durch Nötigung dann überhaupt gültig? <hr size=1 noshade>


nein,

siehe § 123 BGB i.V. § 142 es ist ein sogenanntes "nichtiges Rechtsgeschäft"

ich sehe es so wie mepeisen, sucht Euch eine andere Wohnung, mit dem VM wird´s nix mehr...

-- Editiert Barni Gröllheimer am 12.02.2013 18:21

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#15
 Von 
quad83
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, wart uns wirklich hilfreich und werden Eure Ratschläge beherzigen.
Vielen lieben Dank euch allen.

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