Mieterhöhung Garage 60%

30. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
MaF
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 15x hilfreich)
Mieterhöhung Garage 60%

Hallo an alle!

Ich habe eine Garage gemietet (unabhängig von einer Wohnung) bei einer Hausverwaltungsgesellschaft.
Heute habe ich eine Mieterhöhung von mehr als 60%, ist das rechtens? Also gibt es da nicht auch max. Mieterhöhung? Ich soll jet 72,-€ zahlen, das ist wohl eher ein Scherz ;-)

Schönen Sonntag
maf

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1264 Beiträge, 493x hilfreich)

quote:
Ich soll jet 72,-€ zahlen, das ist wohl eher ein Scherz ;-)

von MaF am 30.06.2013 15:49


Hat der Vermieter dabei gelacht oder wie kommt man sonst darauf, dass es ein Scherz sein könnte?

Ein gesetzlich geregelten Anspruch auf Mieterhöhungen gibt es ausschließlich für Mietverhältnisse über Wohnräume.

Da eine Garage kein Wohnraum ist, hat der Mieter genau drei Optionen:
- ablehnen
- akzeptieren oder
- verhandeln.

Im ersten Fall wird möglicherweise umgehend die Kündigung folgen.

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2105 Beiträge, 628x hilfreich)

Hallo,

so ist es. Der Gesetzgeber schützt zwar Mieter mit dem Wohnraum vor starken Erhöhungen (was ja ein Grundbedürfnis ist) aber nicht Autofahrer, die einen Platz fürs Vehikel brauchen.

Man kann ja in manchen Gegenden auch auf der Straße parken.

Schau einfach ob Du in der Umgebung was Günstigeres bekommst. Wenn nicht, ist eben die Marktlage in der Stadtecke so und Du musst die Kröte schlucken.

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"Chylla"

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#3
 Von 
MaF
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 15x hilfreich)

@RMHV - üblicherweise kostet eine Garage bei uns um 50,-€, deswegen das mit dem Scherz.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, aufgrund der Erhöhung, oder muss ich gem. Vertrag mit 3 Monaten Frist kündigen?

Grüße
MaF

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1959x hilfreich)

hat RMHV doch eigentlich schon gesagt:
"Ein gesetzlich geregelten Anspruch auf Mieterhöhungen gibt es ausschließlich für Mietverhältnisse über Wohnräume. "
Bedeutet: Ist vertraglich keine Mieterhöhungsmöglichkeit vereinbart, dann kann der Vermieter nur
a) Garagenmietvertrag kündigen und neuen Mietvertrag mit höherer Miete vereinbaren
b) sich mit dem Mieter einvernehmlich auf eine Mieterhöhung einigen
http://www.gevestor-immobilien.de/artikel/das-gilt-wenn-sie-ihre-garage-unabhaengig-von-einer-wohnung-vermieten-5424.html

Die Frage nach einem Sonderkündigungsrecht stellt sich also gar nicht > bis zu einer Kündigung durch den Vermieter oder einvernehmlichen Vertragsänderung auf eine höhere Miete bleibt es bei der ursprünglich vereinbarten Miete

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

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#5
 Von 
MaF
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke an alle!

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