Mieterhöhung Garage (Eigenständiger Mietvertrag)

25. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Nick43
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Mieterhöhung Garage (Eigenständiger Mietvertrag)

Hallo Leute,

ich habe von meinem Vermieter der Garage ein Schreiben bekommen, dass sich die Miete von 48 Euro auf 58 Euro erhöht.

(Fertiggarage / Garage hat kein Strom also auch kein Licht, kein Wasser, kein Abwasser, nur halt 4 Wände und ein manuelles Tor Typ ähnlich Vorkriegsmodell.)

Ich soll das "Mieterhöhungsverlangen" unterschreiben und ab jetzt immer die höhere Miete zahlen. Ich hab das erstmal unbeantwortet gelassen. Jetzt kam ein neuer Brief, ich soll bis zum 15.07. unterschreiben oder der Mietvertrag wird mit 3 monatiger Kündigungsfrist gekündigt.

Mag den Vermieter nicht und würde natürlich gerne die 48 Euro weiter zahlen. Auf der anderen Seite ist eine Garage hier auf dem Dorf im Moment wohl schwierig zu bekommen.

Wolle mal nach eurer Meinung fragen.






3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130060 Beiträge, 41471x hilfreich)

Zitat (von Nick43):
Wolle mal nach eurer Meinung fragen.

Man wird sich entscheiden müssen, Garage behalten oder Garage wechseln.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10840 Beiträge, 4761x hilfreich)

Bei einem Wohnraummietvertrag ist der Mieter gesetzlich geschützt. Der Vermieter kann z.B. nicht ohne Grund kündigen. Damit der Vermieter auch bei Wohnraummietverträgen die Möglichkeit hat, die Miete zu erhöhen, gibt es spezielle Gesetze, die eine Mieterhöhung bei Wohnraum ermöglichen. Wiederum zum Mieterschutz gibt es diverse Fristen und Formalien einzuhalten.

Bei einer einzeln vermieteten Garage gibt es all das nicht. Der Vermieter kann unbegründet kündigen, sofern es im Mietvertrag selber keine anderlautenden Regelungen gibt. Von daher solltest du in deinen Mietvertrag schauen. Wenn da nichts besonderes (Zeitmietvertrag z.B.) steht, dann ist die Ankündigung des Vermieters zumindest rechtlich durchsetzbar.

Es ist dann an dir zu bewerten, ob dir diese Garage soviel Miete wert ist oder nicht. Natürlich kannst du auch versuchen nachzuverhandeln. Wie erfolgreich das wäre, hängt von der Nachfrage im Dorf und der Stimmung des Vermieters ab. Wenn der im Zweifel lieber die Garage leerstehen lässt als dir entgegen zu kommen, dann wird er seine "friß oder stirb"-Taktik durchsetzen können.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Zitat (von Nick43):
Wolle mal nach eurer Meinung fragen.
Das ist deine eigene, ganz persönliche Entscheidung. Du musst selbst entscheiden, was dir die Garage wert ist.

Signatur:

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