Hallo,
ich bin seit 5 Jahren in der Wohnung und bei mir hat der Vermieter die Miete vom 690 auf 795 € erhöht und plötzlich 30€ für Garage und Stellplatz er hoben, obwohl im Mietvertrag die Garage nicht extra erwähnt wurde. Nach meinem Wiederspruch hat er die 30€ für die Garage entfernt und die Miete plötzlich von 690 auf 825 € angehoben. Muß ich dem zustimmen, oder hat die erste Mieterhöhung auf 795€ Gültigkeit? Beide Beträge liegen ja im erlaubten Bereich von 20%
Gruß Dama64
Mieterhöhung+Garage
20. Juni 2023
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Frage vom 20. Juni 2023 | 12:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung+Garage
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#1
Antwort vom 20. Juni 2023 | 12:30
Von
Status: Senior-Partner (6710 Beiträge, 2358x hilfreich)
Da hier weder die mietvertraglichen Regelungen noch der Umfang des Mietverhältnisses und auch nicht die
Begründung (Inhalt) der Mieterhöhungserklärungen bekannt sind, muß wohl ein Anwalt mit allen Unterlagen aufgesucht werden.
#2
Antwort vom 20. Juni 2023 | 12:33
Von
Status: Philosoph (12134 Beiträge, 4458x hilfreich)
ZitatMuß ich dem zustimmen, oder hat die erste Mieterhöhung auf 795€ Gültigkeit? :
Letzteres.
Ein netter, aber völlig plumper Versuch des Vermieters...
Die 30 € kann er erst bei der nächst möglichen Mieterhöhung in 15 Monaten einpreisen.
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