A bekommen von seinem Vermieter heute eine Mieterhöhung ins Haus.
In dieser wird A mitgeteilt, dass er nunmehr 6 Jahre die Mieten nicht erhöht hat. (Das stimmt), Seine wirtschaftlichen Verhältnisse geben ihm aber keinen Spielraum mehr. Daher erhöht er die Miete und Nebenkosten:
Miete bis einschl. Juni 299,00 Euro zzgl. 99,45 NK
Ab Juli möchte Vermieter 344,50 Euro zzgl. 136,50 NK
Das ist in der Kaltmiete eine Erhöhung von 15 %
und bei den Nebenkosten eine Erhöhung von 36 %
Ist sowas rechtens?
Dann ist mir gerade aufgefallen, dass das Schreiben vom 08.05.2008 ist und er die Miete zum 01.08.2008 erhöht. Jetzt habe ich gerade gelesen, dass er die die Mieterhöhung bis spätestens zum 3 Werktag (05.05.08) zukommenlassen muß. Spätere Zustellungen verschieben sich um einen weiteren Monat. Also wäre die Mieterhöhung erst zum 01.09.2008 gültig. Ist die Mieterhöhung somit unwirksam?
Mieterhöhung - Ist die Mieterhöhung somit unwirksam?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Bring mal den kompletten Text.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der komplette Text:
Es tut mir leid , dass ich Sie heute in einer für Sie weniger angenehmen Angelegenheit anschreibe, aber die wirtschaftlichen Verhältnisse geben mir keinen anderen Spielraum.
Nach nunmehr 6 Jahren konstanter Miete, dies Sie bezahlt haben, sehe ich mich gezwungen, eine kleine Mietanpassung vorzunehmen. Auch die Neben- und Betriebskosten bedürfen zwichenzeitlich einer Erhöhung bzw. Anglichung an die gestiegenen Energie- und Versorgungspreise.
Dann listet er den alten Mietpreis auf.
Nennt vergleichbare Wohnungen im Haus
Dann nennt er den beginn der neuen Miete.
Und listet die neue Miete auf.
Bezugnehmend auf den Einwurf des Beginnes, der neuen Mietzahlung, folgender Auszug:
Zustimmung und Fälligkeit der neuen Miete
Der Mieter hat eine Zustimmungs- und Überlegungsfrist. Erfolgt keine Zustimmung, muß der Vermieter innerhalb von 3 Monaten auf Zustimmung klagen.
Wenn der Mieter dem Mieterhöhungsverlangen (Zugang bis zum 3. Werktag eines jeden Monats, sonst verschiebt sich der Zahlungstermin der neuen Miete um einen weiteren Monat) zustimmt, muss er die neue Miete ab dem 3. Monat nach Zugang des schriftlichen Mieterhöhungsverlangens entrichten.
Beispiel: Zugang bis 3. Mai, neue Miete fällig ab dem 1. August.
Nachzulesen hier: http://www.immopilot.de/Mieter/Mieterhohung/hauptteil_mieterhohung.html
Die Mieterhöhung und Vorauszahlungsanpassung (ist auch im Sinne des Mieters, da er ja später weniger nachzahlen muss - daher sogar einseitige Anpassunsaufforderung ob vom Mieter oder Vermieter wirksam!) sind rechtens. Wenn du selber die erhöhte Kosten nicht tragen kannst - versuche es mit dem Wohngeldantrag. So ersparst du dir auch die unnötige Beratungskosten. bei der Antragsstellung wird dein zum Antrag beigefügte Mieterhöhungsvelangen auf die Richtigkeit geprüft bzw es wird schon einem fachlichen Auge nicht entgehen, wenn was ungesetzliches drin sein sollte.
Zugang bis zum 3. Werktag eines jeden Monats, sonst verschiebt sich der Zahlungstermin der neuen Miete um einen weiteren Monat
Diese Information im zitierten Link ist falsch (siehe § 558b Abs. 1 BGB
). Mit Schreiben vom 08.05.2008 darf die Miete zum 01.08.2008 erhöht werden.
An dem Mieterhöhungsverlangen kann ich ebenfalls keine formellen Mängel erkennen.
Die Erhöhung der Nebenkostenpauschale kann nur mit einer Nebenkostenabrechnung begründet werden. Wenn entsprechende Nachzahlungen angefallen sind, dann gibt es keine Kappungsgrenze für die Erhöhung der Nebenkosten.
@hh
An dem Mieterhöhungsverlangen kann ich ebenfalls keine formellen Mängel erkennen.
Vermisse ich da alleine so etwas wie 'Zustimmung des Mieters' und so ?
Den wirklich interessanten Teil hat Deal ja anscheinend leider weggelassen.
Das Fehlen des Hinweises, dass der Mieter dem Mieterhöhungsverlangen zustimmen muss, führt nicht zu einer formalen Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens.
Die Vorschriften des § 558a BGB
über Form und Begründung des Mieterhöhungsverlangens sind m.E. erfüllt.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
15 Antworten
-
4 Antworten
-
15 Antworten
-
54 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten