Mieterhöhung? Können wir Einspruch erheben?

15. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Jenina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung? Können wir Einspruch erheben?

Hallo!

Wir wohnen in einer Wohnung mit WBS von rund 68 m² und haben 340 Euro KM bezahlt. Jetzt haben wir heute einen Kontoauszug geholt und die Miete wurde um 16 Euro erhöht, also auf 356 Euro.
Wir wohnen jetzt genau 1 Jahr hier... Und wir haben kein Bescheid oder eine Benachrichtigung bekommen. Ist das rechtlich? Oder können wir Einspruch erheben?

Danke!

MfG Jenina

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Jenina,

eine Mieterhöhung ist bei öffentlich geförderten Wohnungen an strenge Voraussetzungen gebunden. Eine Mieterhöhung ohne Ankündigung gibt es hier nicht, die Erhöhung muss vielmehr umfänglich erläutert werden.

Sie sollten Ihrem Vermieter schriftlich mitteilen, dass Sie die Mietzahlungen bis zur Klärung des Sachverhalts unter Vorbehalt leisten. Bitten Sie ihn, die höhere Abbunchung von Ihrem Konto zu begründen. Wenn dann noch Unklarheiten bestehen, melden Sie sich einfach noch mal.

MfG Gruwo

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