Mieterhöhung - Miete erhöhen, ohne dass wir zustimmen?

23. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
sir rodrik
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung - Miete erhöhen, ohne dass wir zustimmen?

Hallo zusammen,

ich bin Teilmieterin in einer WG, genauer eine dreier WG. Letzten Monat haben wir ein Schreiben vom Vermieter bekommen, indem er uns informiert , dass er die Miete erhöhen will aufgrund irgendwelche Renovierungskosten (seitdem ich da wohne (11.2010), wurden keine dergleichen vorgenommen) und weil es angeblich keine Mieterhöhung seit 7 Jahren gab. Wir müssen bis Ende August zustimmen, sonst könnte er uns verklagen.
Also, ich bin kein Fachmann und habe keine Ahnung vom Recht, aber darf er das machen?! Ich meine die Miete erhöhen, ohne dass wir zustimmen z.B.?
Ach ja, eine große Baustelle haben wir auch quasi vor der Tür, das heißt es ist wirklich laut und das nicht nur wegen der Hauptstraße.

Jede Hilfe ist willkommen.

Vielen Dank im Voraus!

MfG
Sir Rodrik

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
aber darf er das machen?! Ich meine die Miete erhöhen, ohne dass wir zustimmen z.B.?



Macht er doch gar nicht. Du schreibst doch selber, dass er darauf hingewiesen hat, dass er die Zustimmung anderenfalls einklagt.

quote:
Ach ja, eine große Baustelle haben wir auch quasi vor der Tür, das heißt es ist wirklich laut und das nicht nur wegen der Hauptstraße.


Hat mit einer Mieterhöhung nichts zu tun.

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
dass er die Miete erhöhen will aufgrund irgendwelche Renovierungskosten


So wischiwaschi wird euer Vermieter das bestimmt nicht geschrieben haben. Wenn du eine Antwort erwartest, solltest du den ganzen Text Wort für Wort abtippen.

Oder würde dich eine Antwort, er darf vielleicht, oder auch nicht, wirklich weiterbringen?

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#3
 Von 
sir rodrik
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich hab das Schreiben grade nicht und deswegen so "wischiwaschi". Melde mich dann später mal wieder.
Danke trotzdem!

MfG
Sir Rodrik

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#4
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

An eine Mieterhöhung sind nach BGB gewisse Formalien geknüpft, die der VM beachten muss, damit die Mieterhöhung ihre Gültigkeit hat.
Grundsätzlich muss als Begründung vorliegen:
-entweder ein Mietspiegel der Gemeinde (ortsübliche Vergleichsmiete)
-oder mind. 3 ähnliche Wohnungen .
Die Miete kann auch aufgrund von Modernisierungen erhöht werden. In der Regel steht dies schon im Ankündigungsschreiben von Modernisierungen.
Weder Renovierungskosten sind ein Grund noch, dass die Miete die letzten 7 Jahre nicht erhöht wurde. Auch gibt es eine Kappungsgrenze von 20% in 3 Jahren.
Aufgrund Deiner Ausführungen ist dieses Mieterhöhungsverlangen nicht gerichtsfest und kann m.E. als nichtig bewertet werden. Da braucht man zu nichts zuzustimmen und auch gar nicht zu reagieren. Auf Nachfrage könnte man dem Vermieter ja mitteilen, dass sowas nichtig ist, aber man ist ja nicht verpflichtet dem Vermieter mitzuteilen, wie er es richtig machen muss.
Erst wenn ein Mieterhöhungsverlangen den Vorgaben entspricht und der Mieter nicht zustimmt, kann der VM auf Zustimmung klagen.
Hier ein paar Infos:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html
http://www.pro-wohnen.de/Mieterhoehung.htm


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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Aufgrund Deiner Ausführungen ist dieses Mieterhöhungsverlangen nicht gerichtsfest und kann m.E. als nichtig bewertet werden. Da braucht man zu nichts zuzustimmen und auch gar nicht zu reagieren. Auf Nachfrage könnte man dem Vermieter ja mitteilen, dass sowas nichtig ist


Das halte ich für eine gewagte Behauptung bei den mageren Ausführungen des TE.
Aber da der Eigentümer ja bei Nichtzustimmung den Klageweg ankündigte, wird ja dann das Gericht feststellen, ob die Mieterhöhung korrekt war oder nicht. Und wenn ja, zahlt der TE den Spaß.

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#6
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

...deswegen habe ich ja auch geschrieben:

Aufgrund Deiner Ausführungen

und aufgrund seiner Ausführungen ist das def. so!

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#7
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Tatsächlich kann der Vermieter sich nur auf den Mietspiegel, Vergleichsmieten oder Modernisierung berufen.
Wenn er sich vor Gericht auf Sanierungskosten beruft, hat er den Prozess schon verloren.
Wegen der Großbaustelle könnten Sie die Miete sogar noch mindern.
Holen Sie sich Rat beim Mieterverein.

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#8
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Wegen der Großbaustelle könnten Sie die Miete sogar noch mindern.


Nicht zwingend. Z.B. bei Lückenbebauung gibt es anderslautende Urteile.
Und da Großbaustellen durchaus länger dauern, wäre es sogar möglich, dass die bei Einzug schon da war.

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#9
 Von 
sir rodrik
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke Susanne. Ich wollte deinen Beitrag zitieren, konnte ich nicht... egal...
Also, im Schreiben steht's genau:

" basierend auf den am.10.03.xxxx geschlossenen Mietvertrag sehen wir uns leider aufgrund erheblicher Investitionen die zwischenzeitlich in das Haus geflossen sind gezwungen, nach nunmehr 7 Jahren das ersten mal eine Mieterhöhung zum 01.09.2012 zu vereinbaren....

....

Unter Bezugnahme auf den aktuellen Mietspiegel für Köln, vom November 2010, sieht dieser für Wohnungen in der vorliegenden Größe und Ausstattung und einem Neubezug nach umfassenden Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen, einen Mietpreis von max. EURO 10,40p.Qm vor. ..."

und dann kommt das mit der Kappungsgrenzevon max. 20% alle 3 Jahre.

Wie schon erwähnt, seitdem ich hier wohne, gab es keine Renovierung, Sanierung oder irgendwelche Investitionen in das Haus oder in die Wohnung....zumindest nicht dass ich wüsste.

MfG ,
Sir

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#10
 Von 
sir rodrik
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

...tja ...was sollen wir machen :( weiss ich nicht ... euer rat?

danke.

lg

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#11
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Hat der Vermieter die Wohnung denn überhaupt eingestuft? Und das richtig? Nach Lage, Baujahr, Ausstattung und Grösse?
Das muss er nämlich.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

quote:
dieser für Wohnungen in der vorliegenden Größe und Ausstattung und einem Neubezug nach umfassenden Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen


Das ist die Einstufung. Der Vermieter behauptet doch gar nicht, dass die Sanierungsarbeiten während der Meitzeit erfolgt sind.

Einen Formfehler kann ich im Mieterhöhungsverlangen nicht erkennen, so dass der Fragesteller die Angaben im Mieterhöhungsverlangen prüfen sollte und klären sollte, ob der Vermieter aus dem Mietspiegel den richtigen Wert gewählt hat.

Wenn das der Fall, dann ist das Mieterhöhungsverlangen berechtigt.

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#13
 Von 
sir rodrik
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo kathi,

ob er die Wohnung richtig eingestuft hat, weiss ich leider auch nicht. Wie könnte ich das rauskriegen?! Im Schreiben steht kein Baujahr, aber Grösse.
Danke.

LG
Sir

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Wie könnte ich das rauskriegen?!


Besorge dir den Mietspiegel der Stadt Köln. Dort suchst du dann heraus, in welche Kategorie das Haus, die Wohngegend, usw. hinein gehören.

Dann siehst du auch, ob die Angaben deines Vermieters zutreffen, oder nicht.

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#15
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:
Das ist die Einstufung. Der Vermieter behauptet doch gar nicht, dass die Sanierungsarbeiten während der Meitzeit erfolgt sind.

Das ist meiner Meinung nach keine Einstufung. Er muss ja die Kriterien auflisten.
Aber ich würde hier auch mal den Mietspiegel besorgen und schauen, ob der Vermieter richtig liegt.
Wenn der nicht mehr zu erhalten ist, oder nur schwierig, weil evtl. veraltet, hätte der Vermieter den Mietspiegel beilegen müssen.

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#16
 Von 
sir rodrik
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

alles klar...danke...
dann müssen wir also doch zustimmen...

wenn wir aber die hälfte von der erhöhung wegen der baustelle zustimmen würden? wäre das gerecht vielleicht?

lg

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
sir rodrik
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)


...haha der Mietspiegel kostet auch Geld... welch eine Überraschung! :)

lg

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
.haha der Mietspiegel kostet auch Geld... welch eine Überraschung!


Ja klar, 3,50 €! Und die bringen dich an den Rande des Ruins. Aber frag mal in der Nachbarschaft, wer einen Internetanschluss hat. Damit kannst du ihn kostenlos runterladen.

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
sir rodrik
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

3,50€ ist doch ok. das was ich gefunden hatte, war so um die 10€... aber danke für den tipp ;)

grüße

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#20
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>dann müssen wir also doch zustimmen... <hr size=1 noshade>


Das hat niemand behauptet. Und da der Mietspiegel der Stadt Kökn auch im Internet 3,50€ kostet, hätte der vermieter ihn nach meiner Auffassung mitschicken müssen.

quote:<hr size=1 noshade>wenn wir aber die hälfte von der Erhöhung wegen der baustelle zustimmen würden? wäre das gerecht vielleicht? <hr size=1 noshade>


Die Mieterhöhung sollte nicht mit einem Anspruch auf Mietminderung vermengt werden. Das Mieterhöhungsverlangen ist entweder wirksam oder nicht.

Das BGH-Urteil vom 12.12.2007 – VIII ZR 11/07 enthält umfangreiche Hinweise darauf, was bei einem Mieterhöhungsverlangen zu beachten ist.

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#21
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:
Das hat niemand behauptet. Und da der Mietspiegel der Stadt Kökn auch im Internet 3,50€ kostet, hätte der vermieter ihn nach meiner Auffassung mitschicken müssen.

Da gabs schon Urteile, die das widerlegen. IdR liegen die Mietspiegel auch in den Rathäusern aus.
Ich weiss aber nicht wie oft in Köln neue Mietspiegel rauskommen. Hier wäre der Mietspiegel von 2010 veraltet, da ein "neuer" für 2011/2012 existiert. Und es ändert sich nicht immer nur die Höhe der Mieten, sondern oft auch die Einstufungskriterien.

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#22
 Von 
sir rodrik
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Hilfe!

Ich verstehe aber trotzdem nicht was passiert,falls wir nicht zustimmen. ob er uns verklagt...
wir schaffen uns erstmal den mietspiegel.

lg

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0x Hilfreiche Antwort


#24
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Dann ist der veraltet und dürfte vielleicht nicht mehr so einfach zu besorgen sein.

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0x Hilfreiche Antwort


#26
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:
Vor allem aber dürfte der Neue angepasste Mieten ausweisen.

Das auf jeden Fall. Mir gings aber eher darum, dass die Mieterhöhung evtl. unwirksam sein könnte, wenn der Vermieter sich auf einen Mietspiegel beruft, der nicht mehr so einfach zu beschaffen und nicht beigelegt ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

quote:
Da gabs schon Urteile, die das widerlegen. IdR liegen die Mietspiegel auch in den Rathäusern aus.


Ja, wenn der Mietspiegel öffentlich ist. Für Köln ist das aber nicht der Fall. Da muss man immer 3,50€ zahlen und im Internet findet man diesen Mietspiegel auch nicht, außer kostenpflichtig für 3,50€.

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