Mieterhöhung Mietspiegel

3. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Vermieter0915
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung Mietspiegel

Hallo @all,

bin neu hier im Forum und hab noch nicht viel Erfahrung.

Habe letztes Jahr eine Wohnung mit 59 Quadratmeter gekauft.
Laut Mietspiegel für diesen Bezirk beträgt die Miete für 2018 8,20€.
Die jetzigen Mieter sind Sozialhilfeempfänger, d.h., dass die Miete von der Stadt bezahlt wird.

Die Wohnung wird mittlerweile von 6 Personen (3 Erwachsene und 3 Kinder) bewohnt.
Das wurde mir als neuer Eigentümer nicht gemeldet und ich habe es erst jetzt erfahren.

Wie kann ich unter Berücksichtigung des Mietspiegels und Anzahl Personen in der Wohnung eine Mieterhöhung berechnen, worauf muss ich achten?

Ich kenne mich in Sachen Mietrecht kaum aus und bedanke mich für jeden Rat.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Wie hoch ist die aktuelle Miete?

Die Zahl der Personen spielt für die Mieterhöhung übrigens keine Rolle.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Laut Mietspiegel für diesen Bezirk beträgt die Miete für 2018 8,20€.


Was ist dies denn für ein Mietspiegel ? Da gibt es im Gesetz ( §§ 558 bis 558 d BGB ) konkrete Regeln.
In der Regel steht in den Mietspiegel eine Preisspanne wie zum Beispiel 8 € bis 8.40 € und man einigt sich dann auf den Mittelwert = 8.20 €. Die Ausstattung und der Zustand kann aber auch bedeuten, dass nur 8 € oder der Höchstwert von 8.40 zulässig sind.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
Vermieter0915
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@ hh
Die aktuelle Miete beträgt 742 € isg.

@ Spezi 2
Im Internet wurde der aktuelle Mietspiegel halt mit 8,20 € angezeigt.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von Vermieter0915):
Ich kenne mich in Sachen Mietrecht kaum aus und bedanke mich für jeden Rat
Werde Mitglied in einer Vermietervereinigung (Haus&Grund z.B. ) und lass dich dort beraten. Das kostet Geld, dürfte für dich als "Anfänger" jedoch bei weitem die beste Lösung sein.

Zitat (von Vermieter0915):
@ hh
Die aktuelle Miete beträgt 742 € isg.

@ Spezi 2
Im Internet wurde der aktuelle Mietspiegel halt mit 8,20 € angezeigt.
Die Antworten sind leider nicht hilfreich. Die aktuelle Nettomiete pro Quadratmeter wäre notwendig und die Frage nach der Art des Mietspiegels wurde ebenfalls nicht beantwortet. Ich befürchte jedoch, dass du hier nicht weiterkommen wirst. Dafür fehlt die offenbar zuviel an Vorwissen. Daher auch mein Rat von oben.

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#5
 Von 
Vermieter0915
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Gesamtmiete: 742 €
Nebenkosten gesamt: 260 €

742 - 260 = 482

Ich denke mal, dass die 482 € der Betrag der aktuellen Grundmiete ist, wenn man das halt so rechnen kann.

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#6
 Von 
Vermieter0915
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wie hoch ist die aktuelle Miete?

Die Zahl der Personen spielt für die Mieterhöhung übrigens keine Rolle.


Durch die höhere Anzahl der Personen entstehen doch mehr Nebenkosten?!
Zum Beispiel der Wasserverbrauch.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Vermieter0915):
Durch die höhere Anzahl der Personen entstehen doch mehr Nebenkosten?!
Zum Beispiel der Wasserverbrauch.

Und die hat man unvorsichtigerweise als Pauschale festgelegt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Durch die höhere Anzahl der Personen entstehen doch mehr Nebenkosten?!


Nettokaltmiete und Nebenkosten müssen aber getrennt betrachtet werden. Bei einer Mieterhöhung geht es um die Erhöhung der Nettokaltmiete und die ist nicht personenabhängig.

Die Nebenkostenvorauszahlung (oder -pauschale) kann auch erhöht werden. Dafür gelten aber ganz andere Vorschriften.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Vermieter0915
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Durch die höhere Anzahl der Personen entstehen doch mehr Nebenkosten?!


Nettokaltmiete und Nebenkosten müssen aber getrennt betrachtet werden. Bei einer Mieterhöhung geht es um die Erhöhung der Nettokaltmiete und die ist nicht personenabhängig.

Die Nebenkostenvorauszahlung (oder -pauschale) kann auch erhöht werden. Dafür gelten aber ganz andere Vorschriften.


Welche Vorschriften müsste ich beachten, wenn ich die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen will, weil jetzt mehr Personen angemeldet sind?
Offensichtlich sind die Nebenkosten personensbhängig, wie ich das hier verstanden habe.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von Vermieter0915):
Offensichtlich sind die Nebenkosten personensbhängig, wie ich das hier verstanden hab

Ööh, das sollte man aber wissen nach welchem Maßstab die Betriebskosten abgerechnet werden, wenn man ein Haus mit Mietern kauft. Und ob überhaupt eine Pauschale bezahlt wird oder eine Vorauszahlung, ist nach deiner Schilderung noch garnicht sicher.

So lange so viel ungeklärt ist, gibt es auch keine korrekten Antworten. Also auf und mache einen Termin beim örtlichen Haus&Grundbesitzerverein, da wird dir geholfen.

Und durch eine einfache Division habe ich ausgerechnet, dass deine Mieter zuzeit eine Miete von 8,18 EURO pro m² bezahlen. Also nicht gerade viel Luft für eine Mieterhöhung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Und durch eine einfache Division habe ich ausgerechnet, dass deine Mieter zuzeit eine Miete von 8,18 EURO pro m² bezahlen. Also nicht gerade viel Luft für eine Mieterhöhung.


Da kann man die Gedanken an die Durchsetzung einer Mieterhöhung gleich wieder zu den Akten legen.

Zitat:
Offensichtlich sind die Nebenkosten personensbhängig, wie ich das hier verstanden habe.


Nicht zwingend, allerdings ist es z.B. naheliegend, dass der Wasserverbrauch steigt, wenn mehr Personen in der Wohnung leben.

Zitat:
Welche Vorschriften müsste ich beachten, wenn ich die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen will, weil jetzt mehr Personen angemeldet sind?


Zunächst einmal solltest Du klären, welche Vereinbarungen zu den Nebenkosten denn laut Mietvertrag überhaupt gelten. Für die Höhe der Nebenkosten gilt der § 560 BGB .

Was veranlasst Dich denn zu glauben, dass die Nebenkosten bislang zu niedrig angesetzt sind? Die 260€ für eine 59m²-Wohnung sind schon recht hoch und können für 6 Personen durchaus bereits angemessen sein.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Vermieter0915
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)


Zunächst einmal solltest Du klären, welche Vereinbarungen zu den Nebenkosten denn laut Mietvertrag überhaupt gelten. Für die Höhe der Nebenkosten gilt der § 560 BGB .


Dann werd ich mir nochmal den Mietvertrag zur Brust nehmen.
Danke schonmal für die hilfreichen Beiträge.

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