Mieterhöhung - Muss Vermieter 3 Monate einhalten

30. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Maus1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung - Muss Vermieter 3 Monate einhalten

Wir haben am 29.01.2007 eine Mieterhöhung erhalten.
Der Vermieter sagt ab 01.03.2007. Ist das o richtig?
Muß er nicht eigentlich 3 Monate einhalten, und somit die Mieterhöhung erst ab 01.04.2007 erhalten??

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Er muss nicht 3 Monate, sondern nur 2 Monate einhalten (§ 558b Abs. 1 BGB ). Aber bis zum 01.04.2007 sind es ja auch nur noch 2 Monate.

Sind denn die anderen Formvorschriften, die für eine Mieterhöhung gelten, eingehalten?

Womit wurde die Mieterhöhung begründet?

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#2
 Von 
Maus1
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh,
aslo gilt die Mieterhöhung ab 01.04.07 und nicht 01.03.07????
Das Haus war bis zum 31.12.06 in der öffentlichen Förderung gemäß § 18-WohnbindG.
Die Miete betrug bis dahin 3,59 €pro qm. Er erhöht jetzt auf 4,31€.
Er merkt noch nebenbei an, dass er nach wie vor weit ünter dem Mietspiegel unser Stadt ist.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

1. Ja, die Mieterhöhung gilt frühestens ab dem 01.04.2007, wenn sie denn überhaupt wirksam ist.

2. Ein allgemeiner Hinweis, dass die neue Miete immer noch unterhalb des Mietspiegels liegt, reicht nicht aus. Es muss konkret Bezug auf den Mietspiegel genommen werden.

3. Die Mieterhöhung darf nicht mehr als 20% betragen. Wenn man pingelig ist, dann sieht man, dass die Erhöhung 20,06% beträgt. Auch so eine minimale Überschreitung verstößt gegen das Gesetz. Eine Forderung von 4,30€/qm wäre ok gewesen.

4. Die Mieterhöhung wird sowieso nur dann gültig, wenn Du der Mieterhöhung zugestimmt hast. Wenn Du nicht zustimmst, dann muss er Dich auf Zustimmung verklagen. Da der Vermieter hier verschiedene Formvorschriften nicht eingehalten hat, kannst Du aus meiner Sicht die Zustimmung verweigern.

5. Wenn Du einfach nicht zustimmst, sondern die alte Miete weiter bezahlst, dann kann er nicht auf Zahlung der höheren Miete klagen. Er kann Dich auch nicht deswegen Mahnen oder Dir eine Kündigung androhen. Einzige Möglichkeit ist eine Klage auf Zustimmung (siehe 4.). Da der Vermieter aber offensichtlich selbst nicht ganz fit in der Gesetzeslage ist, wird er damit ein Problem bekommen.

6. Das kannst Du Deinem Vermieter jetzt so erzählen oder Du wartest einfach ab, was passiert. Mit etwas Glück zögerst Du die Mieterhöhung noch über den 01.04.2007 einige Monate hinaus.

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#4
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo hh, man sollte aber erwähnen, daß es durchaus passieren kann, daß das Gericht die Mieterhöhung für Rechtens erklärt, und der Mieter dann die neue Miete evtl. sogar rückwirkend bezahlen muß. Wenn das Gericht erst in einem Jahr entscheidet, kann das ein ganz schöner happen werden.

gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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