Mieterhöhung Verbraucherpreisindex

28. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
bob123123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)
Mieterhöhung Verbraucherpreisindex

Hallo,

vom Vermieter habe ich ein Schreiben bzgl. einer erstmaligen Mieterhöhung von 1,x% erhalten. Im Mietvertrag ist eine Indexmiete (Verbraucherpreisindex) vereinbart. Die Erhöhung finde ich generell nicht schlimm.

Nur weiß ich aber nicht, wie ich überprüfen kann, ob der Wert von 1,x% korrekt ist. Ich weiß nicht, was mein Vermieter als Ausgangswert und was als Zielwert herangezogen hat. Im Schreiben zur Mieterhöhung steht nur, die Miete erhöht sich um 1,... %.

Was nimmt man als Basiswert? Den Verbrauerpreisindex des Monats, an dem man eingezogen ist? Oder den Verbraucherpreisindex des Jahres, des Einzuges?

Was nimmt man als Zielwert? Den aktuellen Verbraucherpreisindex des aktuellen Monats oder Jahres?

Wo kann man die Zahlen ablesen und die Mieterhöhung überprüfen?

Natürlich könnte ich meinen Vermietere bitten dies darzulegen, aber ich habe Angst dadurch ggf. schlafende Hunde zu wecken... und eine höhere Mieterhöhung zu erhalten.

Vielen Dank.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Im Mietvertrag ist eine Indexmiete (Verbraucherpreisindex) vereinbart.


Das ist aber nur die halbe Wahrheit, da steht nämlich noch viel mehr !!
Sonsgt wäre nämlich keine Indexmiete vereinbart.
Lies mal § 557b BGB .

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
bob123123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort. Ich hab mir den 557 durchgelesen. Aber trotzdem weiß ich nicht, wie ich selber überprüfen kann, ob die Mieterhöhung um 1,x % OK ist oder nicht. Wie gesagt, mir geht es nicht um Erbsenzählen. Ich will es einfach nur nachvollziehen können und nicht blind einem Schreiben vertrauen.

Ich habe mir nun mal meinen Mietvertrag zur Hand genommen. Dort steht, dass der Verbraucherpreisindex des Monats des Einzugs als Ausgangswert genommen wird. Also dürfte als Zielwert der aktuelle Monat genutzt werden, korrekt?

Nun habe ich die konkrete Frage: Zwischen September 2013 bis heute. Um wie viele Prozentpunkte hat sich der Verbraucherpreisindex verändert? Wo wie kann ich das nachprüfen? Auf der Webseite des statistischen Bundesamtes werde ich nicht fündig.

Vielen Dank

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Auf der Webseite des statistischen Bundesamtes wirst du ganz sicher fündig - eher findest du nur den Wald vor lauter Bäumen nicht ;)

Auf den Seiten von destatis
https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/_inhalt.html

1) findest du direkt am Seitenanfang die Info "Verbraucherpreise April 2019: +2,0% gegenüber April 2018

2) gibt es eine Rechenhilfe
- runterscrollen bzw. im Menü unter "Wertsicherung"
- bei der Internetsuche mit "verbraucherpreisindex statistische bundesamt" bei mir gleich das 2. Suchergebnis
- oder hier direkt der LINK Rechenhilfe

Ergebnis:
Berechnung der prozentualen Veränderung des
Verbraucherpreisindex für Deutschland.
Die prozentuale Veränderung vom Indexstand des Monats September 2013 bis zum aktuellen Indexstand vom Monat April 2019 beträgt 6,4 %.

da du aber die Veränderung in Prozentpunkten wissen möchtest, musst du direkt die maßgeblichen Prozentwerte vergleichen
das ist bei so langen Zeiträumen gar nicht so einfach

3) "Lange Reihen" direkt als PDF downloaden

4) lange Zeitreihen nach eigener Auswahl darstellen lassen >LINK (hier: Code 61111-002 VPI nach Monaten)
demnach: Sept 2013 = 98,9 und April 2019 = 105,2
=> Veränderung in Prozentpunkten: 105,2-98,9 = 6,3 Prozentpunkte

Die älteren Prozentangaben sind bei diesen Veröffentlichungen bereits umbasiert auf Basis 2015=100, somit ist die Ermittlung "Veränderung in Prozentpunkten" hier auch recht einfach.
Wegen der "Umbasierungs-Problematik" sind in der Mehrzahl der Mietverträge die enthaltenen Indexmietvereinbarungen auch abgestellt auf "Veränderung in Prozent" (und eben nicht auf "Veränderung in Prozentpunkten", weil eben bei jeder turnusmäßigen Umstellung des Basisjahres recht komplizierte Umbasierungs-Berechnungen erforderlich sind um über unterschiedliche Basisjahre hinaus die Veränderung in Prozentpunkten zu ermitteln.)

Zum Nachvollziehen empfiehlt sich auch eine Erläuterung über die Indexmiete, z.B.
https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-55-indexmiete-nach-%C2%A7557b-bgb-checklisten-zu-abschluss-und-mieterhoehung.htm

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bob123123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Super Danke! Hab´s jetzt selber nachrechnen können. Somit wenn mein Vermieter nur 1,x Prozent die Miete anhebt ist es ja super für mich. Er hätte ja auch 6,x Prozent mehr verlangen können.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

§ 557 Abs. (3) Eine Änderung der Miete nach Absatz 1 muss durch Erklärung in Textform geltend gemacht werden. Dabei sind die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben. Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu entrichten.

Wenn das Mieterhöhungsschreiben diesen Anforderungen entspricht, ok.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bob123123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Hi, nein tut es nicht. in dem schreiben wird z.B. die Frist "übernächster Monat" nicht eingehalten. Jetzt könnte ich natürlich meinem Vermieter schreiben, dass das Schreiben formal falsch ist und ich erst eine erhöhte Miete zahlen werde, wenn ich ein korrektes Schreiben mit korrekter Frist etc. erhalte. Aber da die Mieterhöhung nur 1,x % beträgt, denke ich möchte ich keinen Einspruch einlegen. Wenn ich Ihn verägere und noch sage, dass ich gerne mehr Tranparenz und genau erfahren möchte, wie er auf die 1,x % kommt, dann besteht ja die Gefahr für mich, dass aus den 1,x% eher 6,x% werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bob123123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Und damit könnte eine erneute Mieterhöhung ggf. nächstes Jahr auch nicht so hoch ausfallen... weil ja dann die Ausgangsbasis der aktuelle Monat 2019 herangezogen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Ich weiß nicht, was mein Vermieter als Ausgangswert und was als Zielwert herangezogen hat.


Dann ist das Mieterhöhungsverlangen unwirksam, da es nicht die Voraussetzungen des § 557b Abs. 3 BGB erfüllt.

Zitat:
Wenn ich Ihn verägere und noch sage, dass ich gerne mehr Tranparenz und genau erfahren möchte, wie er auf die 1,x % kommt, dann besteht ja die Gefahr für mich, dass aus den 1,x% eher 6,x% werden.


Nein, eine solche Gefahr besteht nicht oder wurde bereits seit mehreren Jahren keine Mieterhöhung durchgeführt?

-- Editiert von hh am 28.05.2019 15:25

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bob123123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Wieso besteht die Gefahr nicht? Wenn ich meinem Vermieter schreibe, dass sein Schreiben formal falsch ist und ich um ein neues Schreiben bitte. Dann könnte es ja dazu führen, dass er sich damit noch mal genauer auseinandersetzt und feststellt, dass er ja im neuen Schreiben gleich mehr (also die eigentlich korrekten 6,x%) verlangen kann. So sehe ich das.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
also die eigentlich korrekten 6,x%


Ist denn die Indexmiete bereits seit mehreren Jahren nicht mehr angepasst worden oder wie kommst Du darauf, dass 6,x% richtig sind?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bob123123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 5x hilfreich)

Korrekt, seit dem Einzug in 2013 gab es nie eine Mieterhöhung. Daher halte ich es für besser die Mieterhöhung von nur 1,x% nun prompt zu zahlen, auch wenn die Frist zwischen Schreiben und Überweisung unterschritten wird. Damit verankere ich ja für eine erneute potentielle Mieterhöhung in 2020 den heutigen Verbraucherpreisindex. Und die 5 Prozentpunkte Differenz sind für meinen Vermieter futsch.

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