Hallo,
ich habe am 17.05.2007 per Post eine Mieterhöhung erhalten.
Begründung der Mieterhöhung:
Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete.
Bis wann kann ich die alte Wohnung kündigen und zu wann (Mietende)? Gibt es da ein Sonderkündigungsrecht?
Will so schnell wie möglich raus aus der Wohnung!!!
Mieterhöhung Wegen der Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete
11. Juli 2007
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Frage vom 11. Juli 2007 | 19:58
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung Wegen der Anhebung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete
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#1
Antwort vom 11. Juli 2007 | 23:23
Von
Status: Master (4957 Beiträge, 466x hilfreich)
Eine Kündigung als Reaktion auf ein Mieterhöhungsverlangen hat eine auf zwei Monate verkürzte Kündigungsfrist.
#2
Antwort vom 12. Juli 2007 | 00:15
Von
Status: Schüler (284 Beiträge, 171x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 13. Juli 2007 | 18:38
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
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