Mieterhöhung - Widerspruch

20. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Valuscha1984
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)
Mieterhöhung - Widerspruch

Sehr geehrte Forumhelfer,

ich habe eine erhebliche Mieterhöhung in Höhe von 31€ erhalten und versucht, Widerspruch einzulegen, leider erfolglos. Der Vermieter ist leider eine große Wohnungsbaugesellschaft, was Formfehler beim Mieterhöhungsverlangen sehr unwahrscheinlich macht. Ich habe aber die Hoffnung noch nicht aufgegeben und möchte Euch um Hilfe/Beratung bitten. Die Fotos der Schreiben habe ich bei Dropbox hochgeladen, ich hoffe, das ist hier zugelassen. Wenn nicht, lade ich sie gerne woanders hoch.
Link: https://www.dropbox.com/sh/t0ivhwv0reccs24/AABJ_zd7-vW0yRQxWAJpvWIga?dl=0

Kurze Info vorab: Ich wohne seit 3 Jahren in der Wohnung und vor 1,5 Jahren gab es bereits eine Mieterhöhung um 10€. Das Haus mit ca. 50 Wohnungen stammt aus den 50er Jahren und seitdem wurde nichts dran gemacht, keine Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen. Der Grund für die Mieterhöhung ist einfach der, dass die Miete bei den Nachbarwohnungen erhöht wurde. Ich zahle bereits jetzt 700€ für 62qm, da allein die Nebenkosten 266€ betragen und ich sehe es nicht ein, dass die Miete immer weiter erhöht wird.

Habe ich eine Chance, wenn die Wohnungsbaugesellschaft vor Gericht geht? Und kann es sein, dass ich tatsächlich die Prozesskosten tragen muss, sollte ich das Verfahren verlieren?

Ich danke im Voraus für Eure Hilfe.

Valentina

-- Editiert von Valuscha1984 am 20.02.2019 15:15

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Sie müssen nicht widersprechen. Machen Sie einfach nix und dann der VM klagen. Wenn SIe verlieren haben Sie die Kosten zu tragen, der Streitwert ist gering, die Kosten somit überschaubar.

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#2
 Von 
Valuscha1984
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Sie müssen nicht widersprechen. Machen Sie einfach nix und dann der VM klagen. Wenn SIe verlieren haben Sie die Kosten zu tragen, der Streitwert ist gering, die Kosten somit überschaubar.


Ich habe ja bereits einen Widerspruch geschrieben.

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6428 Beiträge, 2317x hilfreich)

Widerspruchsgründe sind nicht zu erkennen.
Da die Angaben dürftig sind muss man selber rechnen.

Die maßgende Miete ist jetzt 434 € bei 62 m³ also 7 € pro m³. Die Vergleichsmieten liegen über 7.50 €, der Vermieter will 434 +31 = 465 € = 7.50 €.

Zitat:
Und kann es sein, dass ich tatsächlich die Prozesskosten tragen muss, sollte ich das Verfahren verlieren?
Ja, wenn es nicht noch nicht geschilderte Argumente gibt, die gegen die geforderte Miethöhe sprechen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
Valuscha1984
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Widerspruchsgründe sind nicht zu erkennen.
Da die Angaben dürftig sind muss man selber rechnen.

Die maßgende Miete ist jetzt 434 € bei 62 m³ also 7 € pro m³. Die Vergleichsmieten liegen über 7.50 €, der Vermieter will 434 +31 = 465 € = 7.50 €.

Zitat:
Und kann es sein, dass ich tatsächlich die Prozesskosten tragen muss, sollte ich das Verfahren verlieren?
Ja, wenn es nicht noch nicht geschilderte Argumente gibt, die gegen die geforderte Miethöhe sprechen.

Man muss nicht selber rechnen, die Berechnungen sind auf der zweiten Seite (Mieterhöhung Schreiben 1-2" aufgeführt.

Der Widerspruchsgrund sind die undichten Fenster und keinerlei Modernisierungs/Sanierungsmaßnahmen.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Sie haben geschrieben, dass Sie bereits Mitte 2017 eine Mieterhöhung hatten? Im Schreiben der HV steht davon allerdings nichts, sondern dass zum März 2016 die Miete letztmalig erhöht wurde. Was stimmt denn nun?

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#6
 Von 
Valuscha1984
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Sie haben geschrieben, dass Sie bereits Mitte 2017 eine Mieterhöhung hatten? Im Schreiben der HV steht davon allerdings nichts, sondern dass zum März 2016 die Miete letztmalig erhöht wurde. Was stimmt denn nun?
Es war 2016, ich habe mich vertan.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ihre Widerspruchsgründe sind unzureichend. Der VM hat Recht, Mangel ad Mietsache sind unerheblich für den Erhöhungsanspruch.

Ob die Erhöhung ansich angemessen ist kann niemand beurteilen ohne nähere Einzelheiten zu kennen. Welcher Stadtteil ist es denn?

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#8
 Von 
Valuscha1984
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ihre Widerspruchsgründe sind unzureichend. Der VM hat Recht, Mangel ad Mietsache sind unerheblich für den Erhöhungsanspruch.

Ob die Erhöhung ansich angemessen ist kann niemand beurteilen ohne nähere Einzelheiten zu kennen. Welcher Stadtteil ist es denn?

Was wäre denn ein Widerspruchsgrund, außer Formmängel?

Die Wohnung ist KS-Mitte.

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#9
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Dir bleibt noch die Möglichkeiten, vergleichbare Wohnungen (Lage, Ausstattung, Göße) zu finden, die billiger sind

Du hast doch Kontakt zu deinen Nachbarn schon gemacht, also frag sie, was sie Miete zahlen, wenn die Wohnungen vergleichbar sind. Im selben Haus dürftest du ja fündig werden.

Zudem könntest du die genannten Vergleichswohnungen versuchen zu überprüfen, ob die wirklich mit deiner Wohnung vergleichbar sind.

Das wären dann Argumente, die bei einem Prozeß hilfreich wären.
Bei einem Prozess müßte auch dein Vermieter überigens andere als die 3 Wohnungen aus seinem eigenen Bestand beibringen.

Es gibt leider keinen qualifizerten Mietspiegel für Kassel, es gibt da lediglich so einen Kalkulator, der aber nicht verbindlich ist.

Nach dem, was ich gelesen habe, ist das Mieterhöhungsverlangen wohl formal korrekt.
Ich finde es lediglich ein wenig umständlich/merkwürdig erklärt.

Es ist natürlich vollkommener Quatsch dem nach jetzigen Stand nicht zuzustimmen, denn du wirst das Stand jetzt vor Gericht wohl verlieren.
Bis jetzt hast du leider noch nichts vorgebracht, was für dich bzw. die Korrektheit dieses Mieterhöhungsverlangen spricht.

Ich kenne die Kosten für so ein Verfahren nicht, aber ich denke nicht, dass das peanuts sind...

Zu den Mängeln:
Du kannst natürlich verlangen die Mängel zu beseitigen, aber gegen das Mieterhöhungsverlangen hilft es erstmal nichts.

Wenn die Mängel nicht beseitigen, kannst du eventuell die Miete mindern, doch da solltest du dich dann vom Mieterverein beraten lassen.
Vielleicht wäre das auch für das Mietverlangen erstmal der richtige Ansprechpartner, viell. können die sogar sagen, ob die Vergleichsmieten in Kassel wirklich so teuer sind, weil sie eben ja viele solche Fälle vermutlich haben.




-- Editiert von der_böse_Vermieter am 20.02.2019 16:31

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Valuscha1984):
Was wäre denn ein Widerspruchsgrund, außer Formmängel?


Falsche Berechnung zB, aber mE nach wurde die Erhöhung richtig berechnet.

Haus nicht gedämmt? Keine zumindest Doppelverglasung? Fenster mit Holzrahmen? Dach nciht gedämmt? Haus liegt in einem Problemviertel?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Valuscha1984
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Valuscha1984):
Was wäre denn ein Widerspruchsgrund, außer Formmängel?


Falsche Berechnung zB, aber mE nach wurde die Erhöhung richtig berechnet.

Haus nicht gedämmt? Keine zumindest Doppelverglasung? Fenster mit Holzrahmen? Dach nciht gedämmt? Haus liegt in einem Problemviertel?

Haus ist nicht gedämmt, keine Doppelverglasung, alte Fenster mit Holzrahmen. Zum Dach kann ich nichts sagen, kein Problemviertel.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Valuscha1984
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
Dir bleibt noch die Möglichkeiten, vergleichbare Wohnungen (Lage, Ausstattung, Göße) zu finden, die billiger sind

Du hast doch Kontakt zu deinen Nachbarn schon gemacht, also frag sie, was sie Miete zahlen, wenn die Wohnungen vergleichbar sind. Im selben Haus dürftest du ja fündig werden.

Zudem könntest du die genannten Vergleichswohnungen versuchen zu überprüfen, ob die wirklich mit deiner Wohnung vergleichbar sind.

Das wären dann Argumente, die bei einem Prozeß hilfreich wären.

Es gibt leider keinen qualifizerten Mietspiegel für Kassel, es gibt da lediglich so einen Kalkulator, der aber nicht verbindlich ist.

Nach dem, was ich gelesen habe, ist das Mieterhöhungsverlangen wohl formal korrekt.
Ich finde es lediglich ein wenig umständlich/merkwürdig erklärt.

Es ist natürlich vollkommener Quatsch dem nach jetzigen Stand nicht zuzustimmen, denn du wirst das Stand jetzt vor Gericht wohl verlieren.

Ich kenne die Kosten dafür nicht, aber ich denke nicht, dass das peanuts sind...

Zu den Mängeln:
Du kannst natürlich verlangen die Mängel zu beseitigen, aber gegen das Mieterhöhungsverlangen hilft es erstmal nichts.

Wenn die Mängel nicht beseitigen, kannst du eventuell die Miete mindern, doch da solltest du dich dann vom Mieterverein beraten lassen.
Vielleicht wäre das auch für das Mietverlangen erstmal der richtige Ansprechpartner, viell. können die sogar sagen, ob die Vergleichsmieten wirklich so teuer sind.


-- Editiert von der_böse_Vermieter am 20.02.2019 16:22

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich war bereits Mitglied beim Mieterbund und sie konnten mir nie weiterhelfen.
Die Vergleichsmieten sind laut Mietspiegel so teuer, und 7,50€/qm klingt auch erstmal nicht so viel, aber wenn man bedenkt, dass es schon die zweite Mieterhöhung in 3 Jahren ist und dass die Nebenkosten so hoch sind, ist es für eine Person schon sehr viel Geld...

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#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Valuscha1984):
Haus ist nicht gedämmt, keine Doppelverglasung, alte Fenster mit Holzrahmen. Zum Dach kann ich nichts sagen, kein Problemviertel.


Dann ... gehen Sie zum Mieterverein, oder Haus und Grund und kaufen sich da den aktuellen Mietspiegel, dort können Sie dann selber nachsehen und nachrechnen.

Bei einem ungedämmten Haus mit Holzfenstern ohne Doppelverglasung einen Mietpreis von 7,50 €/ m² zu nehmen ist schon happig und mE nicht gedeckelt. Hier gibt es nämlich "Abschläge" ... wie hoch die in Kassel sind ist mir nicht bekannt, deswegen benötigen Sie den Mietspiegel oder die Mietrichtwerttabelle für Kassel.

-- Editiert von AltesHaus am 20.02.2019 16:39

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