Hallo zusammen,
ich habe Post von unserem Vermieter bekommen (Anfang Mai).
Er will die Miete erhöhen ab Anfang Juni, was schon mal nicht geht, da Mieterhöhungen erst ab dem dritten Monat nach Eingang wirksam werden.
Als Grund gibt er an, dass neue Mieter in diesem Haus von Anfang an mehr bezahlen als ich, und er meine Miete dann angleichen muss.
- Kann man den angegebenen Grund als rechtens sehen?
- Wie ist das mit der Höhe geregelt? Der Vermieter will 20% mehr. Ausserdem hatte ich eine Mieterhöhung im August 2008 (Eingang) von 5%.
Die Prozentsätze gelten übrigens für Kaltmiete und Nebenkosten in der Summe, da wir nicht separat bezahlen (schon im Mietvertrag wird nur ein Betrag ausgewiesen).
Vielen Dank im Voraus!
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Mieterhöhung - Wie ist das mit der Höhe geregelt?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Die Mieterhöhungsmöglichkeiten sind im Gesetz BGB §§ 558
ff abschliessend geregelt.
Eine Mieterhöhung wegen "Kalkulationsirrtum" ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Andere gibt es nicht, es sei denn bei beiderseitiger Vereinbarung ist §§ 557 möglich. Aber eben nur dann, wenn der Mieter zustimmt !
Damit ist auch irrelevant um wieviel % die Miete ansteigen soll !
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quote:
5 % und dann noch einmal 20 % wären 26 %
Ja, genau (warst Du eigentlich in irgendeiner Wahlkommission ?).
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also liebe highway:
Beispielmiete 100€ (nur weil sichs so schön rechnen lässt, dass du das vielleicht auch verstehst) zzgl. 5% macht 105€. Erhöht man dann, ausgehend von den 105€ nochmal um 20%, dann macht das doch wirklich 126€, womit wir dann tatsächlich bei 26% wären.
Aber spricht für dich, dass du weisst, dass 1% von 100 eins ergibt und dass du anzweifelst, dass 20+5 =26 ist. Immerhin!
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da fehlt ein "n". Bei copy/paste muss man immer aufpassen, dass man den ersten Buchstaben auch wirklich erwischt.
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--- editiert vom Admin
und warum schreibst du dann "on balance pas". Meiner bescheidenen Französischkenntnisse nach müsste es heissen "ne balance pas"
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--- editiert vom Admin
So, um mal zum Thema zurückzukommen
Wir haben einen recht freundlichen Brief geschrieben, dass wir unter den gegebenen rechtlichen Voraussetzungen zu einer Mieterhöhung bereit wären, aber nicht eben "so einfach".
Heute kam ein Brief des Vermieters zurück, in der er die Gründe aufzählt: Grundsteuererhöhung, ein neuer Verwalter und viel zu niedrige Miete in den letzten Jahren. Weiter schreiben sie, sollten wir das nicht akzeptieren, übergibt der Vermieter eben die Sache an einen RA.
Hm... Irgendwie waren die richtigen Gründe immer noch nicht dabei?
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Nein,
da freut sich der RA übers Geld.... vom Vermieter....
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Nein,
da freut sich der RA übers Geld.... vom Vermieter....
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quote:
Weiterhin kann nur die Netto(Kalt)miete erhöht werden
Darüber sollten wir noch mal intensiv nachdenken.
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