Mieterhöhung - Wie ist das mit der Höhe geregelt?

9. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Tubist
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung - Wie ist das mit der Höhe geregelt?

Hallo zusammen,

ich habe Post von unserem Vermieter bekommen (Anfang Mai).
Er will die Miete erhöhen ab Anfang Juni, was schon mal nicht geht, da Mieterhöhungen erst ab dem dritten Monat nach Eingang wirksam werden.

Als Grund gibt er an, dass neue Mieter in diesem Haus von Anfang an mehr bezahlen als ich, und er meine Miete dann angleichen muss.

- Kann man den angegebenen Grund als rechtens sehen?
- Wie ist das mit der Höhe geregelt? Der Vermieter will 20% mehr. Ausserdem hatte ich eine Mieterhöhung im August 2008 (Eingang) von 5%.

Die Prozentsätze gelten übrigens für Kaltmiete und Nebenkosten in der Summe, da wir nicht separat bezahlen (schon im Mietvertrag wird nur ein Betrag ausgewiesen).

Vielen Dank im Voraus!

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28 Antworten
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#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Die Mieterhöhungsmöglichkeiten sind im Gesetz BGB §§ 558 ff abschliessend geregelt.

Eine Mieterhöhung wegen "Kalkulationsirrtum" ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Andere gibt es nicht, es sei denn bei beiderseitiger Vereinbarung ist §§ 557 möglich. Aber eben nur dann, wenn der Mieter zustimmt !

Damit ist auch irrelevant um wieviel % die Miete ansteigen soll !



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#2
 Von 
guest-12310.05.2010 14:56:15
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

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#3
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
5 % und dann noch einmal 20 % wären 26 %


Ja, genau (warst Du eigentlich in irgendeiner Wahlkommission ?).





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#4
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#5
 Von 
guest-12310.05.2010 14:56:15
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

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#6
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#7
 Von 
guest-12310.05.2010 14:56:15
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

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#8
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#9
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

also liebe highway:
Beispielmiete 100€ (nur weil sichs so schön rechnen lässt, dass du das vielleicht auch verstehst) zzgl. 5% macht 105€. Erhöht man dann, ausgehend von den 105€ nochmal um 20%, dann macht das doch wirklich 126€, womit wir dann tatsächlich bei 26% wären.
Aber spricht für dich, dass du weisst, dass 1% von 100 eins ergibt und dass du anzweifelst, dass 20+5 =26 ist. Immerhin!

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#10
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#11
 Von 
guest-12310.05.2010 14:56:15
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

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#12
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#13
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

da fehlt ein "n". Bei copy/paste muss man immer aufpassen, dass man den ersten Buchstaben auch wirklich erwischt.

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#14
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#15
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

und warum schreibst du dann "on balance pas". Meiner bescheidenen Französischkenntnisse nach müsste es heissen "ne balance pas"

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#16
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#17
 Von 
Tubist
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

So, um mal zum Thema zurückzukommen :)

Wir haben einen recht freundlichen Brief geschrieben, dass wir unter den gegebenen rechtlichen Voraussetzungen zu einer Mieterhöhung bereit wären, aber nicht eben "so einfach".

Heute kam ein Brief des Vermieters zurück, in der er die Gründe aufzählt: Grundsteuererhöhung, ein neuer Verwalter und viel zu niedrige Miete in den letzten Jahren. Weiter schreiben sie, sollten wir das nicht akzeptieren, übergibt der Vermieter eben die Sache an einen RA.

Hm... Irgendwie waren die richtigen Gründe immer noch nicht dabei?



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#18
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Nein,
da freut sich der RA übers Geld.... vom Vermieter....


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#19
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Nein,
da freut sich der RA übers Geld.... vom Vermieter....


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#20
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

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#21
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#22
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Weiterhin kann nur die Netto(Kalt)miete erhöht werden

Darüber sollten wir noch mal intensiv nachdenken.



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#23
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#24
 Von 
guest-12311.06.2010 09:51:12
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

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#25
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#26
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

:spam:

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#27
 Von 
guest-12312.07.2010 09:59:32
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 171x hilfreich)

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#28
 Von 
guest-12311.06.2010 09:51:12
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 5x hilfreich)

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