Hallo!
ich möchte kurz auf die bisherigen diskussionen verweisen, 18.10.2004+20.10.2004.
Leider ist das Problem immer noch nicht aus der Welt geschaftt:
Im März (mit Wirkung zum 01.07.2005) hat meine Vermieterin mir erneut ein Mieterhöhungsverlangen zugeschickt. Diesmal hat sie immerhin die Frist eingehalten,allerdings behauptet sie, sie bräuchte weder einen qual.Mietspiegel noch 3 Vergleichswohnungen zu zitieren, da ich einem Staffelmietvertrag zugestimmt hätte.
Was mir also immer noch spanisch vorkommt: Im Mietvertrag aus dem Jahr 1998 waren Raten für die Staffelmiete bis zum 1.7.2004 festgelegt. Unter Zusatzvereinbarungen findet sich: Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass dies ein Staffelmietvertrag ist.Sollte das Mietverhältnis nach dem 1.7.2004 fortgesetzt werden, so ist hierzu bezüglich der Mietzahlung der Mietzins mit dem Vermieter bis spätestens 30.11.2003 neu auszuhandeln.
Darf meine Vermieterin tatsächlich ohne Begründung eine Mieterhöhung (jetzt €50, früher nur 20-30DM alle 2 Jahre) verlangen? Um schnelle Anworten wäre ich sehr dankbar, muss bis übermorgen widersprechen. Gruß, Cl
Mieterhöhung bei Ablauf Staffelmiete - Verleichsmiete
28. Juni 2005
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Frage vom 28. Juni 2005 | 12:03
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 8x hilfreich)
Mieterhöhung bei Ablauf Staffelmiete - Verleichsmiete
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#1
Antwort vom 28. Juni 2005 | 12:39
Von
Status: Unbeschreiblich (46682 Beiträge, 16549x hilfreich)
Auch in so einem Fall muss sich die Vermieterin bezüglich einer Mieterhöhung an die Vorschriften zur Mieterhöhung halten.
Die Miete darf nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden und natürlich sie einen qualifizierten Mietspiegel oder Vergleichsmieten nachweisen.
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