Hallo ihr Lieben,
ich hab folgendes Problem:
Meine Partnerin und ich haben uns getrennt, wir stehen beide im Mietvertrag als Hauptmieter drin. Vor ein paar Monaten hat unsere Vermieterin die Miete erhöht, da ein neuer Mietvertrag aufgesetzt wurde (Auszug einer Person, ehem. WG, meine Freundin wohnt schon seit 2 Jahren in der Wohnung).
Da sie jetzt auszieht und ich bereits einen neuen Nachmieter gefunden habe, wollte ich fragen, ob es dringend notwendig ist, dass erneut ein neuer Mietvertrag mit Mieterhöhung aufgesetzt wird, da ja nur ein Hauptmieter auszieht.
Ist es nicht möglich, den neuen Nachmieter als Untermieter in den bereits bestehenden Mietvertrag aufzunehmen (ohne einen neuen aufzusetzen) und damit eine Mieterhöhung zu vermeiden?
Zusatzinfo: Am kompletten Wohnkomplex wurden über Monate Renovierungsarbeiten durchgeführt. Gem. § 555b BGB sind Modernisierungsmaßnahmen ja auch ein Grund, die Miete zu erhöhen.
Hat die Vermieterin in dem Fall eine Art Sonderanspruch, trotz der Mietererhöhung vor ein paar Monaten? Ist das Aufsetzen eines neuen Mietvertrages nötig?
Vielen Dank schonmal!
Liebe Grüße
Mieterhöhung bei Auszug
12. September 2023
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Frage vom 12. September 2023 | 14:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung bei Auszug
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#1
Antwort vom 12. September 2023 | 15:32
Von
Status: Unbeschreiblich (34222 Beiträge, 5902x hilfreich)
Dann kann sie nicht allein kündigen. Ihr könnt nur gemeinsam kündigen...und ob die Vermieterin da mitmacht...Zitatwir stehen beide im Mietvertrag als Hauptmieter drin. :
Dazu solltest du dringend mit der Vermieterin Rücksprache halten--- wie und ob was trotzdem machbar ist.ZitatDa sie jetzt auszieht und ich bereits einen neuen Nachmieter gefunden habe, :
Es geht also nicht um einen Sonderanspruch, sondern einfach um die Frage, ob die Vermieterin überhaupt bei eurem Einzelspiel mitspielt.
Sie kann ja uU einen Nachmieter und auch einen Untermieter nicht erlauben.
Und deine Ex bleibt Mieterin mit allen Pflichten, bis sie aus dem Mietvertrag *herausgelöst* ist.
#2
Antwort vom 12. September 2023 | 15:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Also die Vermieterin weiß schon Bescheid und ist auch mit allem und auch der neuen Mitbewohnerin (das meinte ich mit Nachmieter meiner Ex) einverstanden.
Meine Frage ist ja, ob das rechtlich möglich ist, dass sie nunmal innerhalb so kurzer Zeit die Miete wieder anhebt und ob man dagegen etwas tun kann.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. September 2023 | 16:11
Von
Status: Senior-Partner (6617 Beiträge, 2335x hilfreich)
Zitat:Meine Frage ist ja, ob das rechtlich möglich ist, dass sie nunmal innerhalb so kurzer Zeit die Miete wieder anhebt und ob man dagegen etwas tun kann.
Ja, denn es ist gar keine Mieterhöhung sondern der Abschluß eines Vertrag mit anderen Personen als Mieter.
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