Gibt es eine Regelung für Mieterhöhungen bei Garagen ?
Uns ist jetzt eine Erhöhung zum Mietvertrag
unserer Garage zum 1.1.17 ins Haus geflattert.
das dem Abschluss nahende Witschaftsjahr2016 hat uns gezeigt, dass die von Ihnen entrichtete Garagenmiete nicht mehr dem marktüblichen Preis entspricht.
Um ein marktgerechtes Mietniveau zu erreichen, sehen wir uns gezwungen, die Miete ab dem 1.1.17 wie folgt anzupassen:
garagenmiete netto 40,00 € zzgl 19%MwSt. 7,60€ = 47,60€.
Bisher betrug die Miete incl MwSt. 40,90 €.
Also eine Erhöhung um ca 18 %
Wir wohnen in einer Kleinstadt .
Die Garagen werden jahrelang sich selber überlassen, es wird nix gepflegt und nichts, gerade deshalb stösst mir diese Erhöhung so auf..
Bei Wohnraum gibt es doch diese 30% in 3 Jahren Regelung, gilt das auch für Garagen ???
Danke euch
-- Editier von muecke1401 am 28.11.2016 16:02
Mieterhöhung bei Garage
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitatgilt das auch für Garagen ??? :
Nein! Weil in Garagen nicht gewohnt wird und das Auto nicht unter dem besonderen Schutz des Gesetzes steht.
Ist das ein normaler Garagenmietvertrag oder steht der irgendwie in Zusammenhang mit einem Wohnraummietvertrag?
Hintergrund: Ein normaler Garagenmietvertrag genießt keinerlei Kündigungsschutz. Die Miete kann frei verhandelt werden. Wobei ihr der Mieterhöhung nicht zustimmen müsst. Der Vermieter könnte dann halt einfach kündigen. Wenn der Garagenmietvertrag jedoch mit einem Wohnraummietvertrag verbunden ist, dann kann der Wohnraumkündigungsschutz auch für die Garage gelten. Das muss man sich dann aber im Detail anschauen.
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Von oben genannten Antworten abgesehen, müsste man hierzu ->
ZitatDie Garagen werden jahrelang sich selber überlassen, es wird nix gepflegt und nichts, gerade deshalb stösst mir diese Erhöhung so auf.. :
den Vermieter über bestehende Mängel informieren und Abhilfe fordern, wenn man möchte, dass sich etwas ändert.
ZitatWir wohnen in einer Kleinstadt . :
Ich wohne auch nicht grade in einer Metropole, aber Garagenmieten von ~ 50 € sind hier bereits seit Jahren Standard.
-- Editiert von spatenklopper am 28.11.2016 17:02
ZitatBei Wohnraum gibt es doch diese 30% in 3 Jahren Regelung, gilt das auch für Garagen ??? :
20 %, in manchen Städten/Regionen nur noch 15 %.
Aber Garagen sind keine Wohnräume.
Ich danke euch ganz herzlich
die Garagenmietverträge sind extra, also nicht mit unserem (Wohnraum) Mietvertrag gekoppelt.
Dann zahlen wir eben mehr... ich hab ja irgendwie schon viel eher damit gerechnet. Seit 18 Jahren dieselbe Miete, kann man nicht mosern.
Die Umstände wurden schon gemeldet und im Null komma nix wurde Abhilfe geschaffen.
Mir ging es wirklich nur ums Prinzip.
Gerade jetzt im Winter bin ich froh über diese Einzel-Garage, und das etwas ältere Modell sowieso...
Danke
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