Mieterhöhung bei Garage

28. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)
Mieterhöhung bei Garage

Gibt es eine Regelung für Mieterhöhungen bei Garagen ?
Uns ist jetzt eine Erhöhung zum Mietvertrag unserer Garage zum 1.1.17 ins Haus geflattert.


das dem Abschluss nahende Witschaftsjahr2016 hat uns gezeigt, dass die von Ihnen entrichtete Garagenmiete nicht mehr dem marktüblichen Preis entspricht.
Um ein marktgerechtes Mietniveau zu erreichen, sehen wir uns gezwungen, die Miete ab dem 1.1.17 wie folgt anzupassen:
garagenmiete netto 40,00 € zzgl 19%MwSt. 7,60€ = 47,60€.

Bisher betrug die Miete incl MwSt. 40,90 €.
Also eine Erhöhung um ca 18 %

Wir wohnen in einer Kleinstadt .

Die Garagen werden jahrelang sich selber überlassen, es wird nix gepflegt und nichts, gerade deshalb stösst mir diese Erhöhung so auf..
Bei Wohnraum gibt es doch diese 30% in 3 Jahren Regelung, gilt das auch für Garagen ???

Danke euch

-- Editier von muecke1401 am 28.11.2016 16:02

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von muecke1401):
gilt das auch für Garagen ???

Nein! Weil in Garagen nicht gewohnt wird und das Auto nicht unter dem besonderen Schutz des Gesetzes steht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Ist das ein normaler Garagenmietvertrag oder steht der irgendwie in Zusammenhang mit einem Wohnraummietvertrag?

Hintergrund: Ein normaler Garagenmietvertrag genießt keinerlei Kündigungsschutz. Die Miete kann frei verhandelt werden. Wobei ihr der Mieterhöhung nicht zustimmen müsst. Der Vermieter könnte dann halt einfach kündigen. Wenn der Garagenmietvertrag jedoch mit einem Wohnraummietvertrag verbunden ist, dann kann der Wohnraumkündigungsschutz auch für die Garage gelten. Das muss man sich dann aber im Detail anschauen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Von oben genannten Antworten abgesehen, müsste man hierzu ->

Zitat (von muecke1401):
Die Garagen werden jahrelang sich selber überlassen, es wird nix gepflegt und nichts, gerade deshalb stösst mir diese Erhöhung so auf..

den Vermieter über bestehende Mängel informieren und Abhilfe fordern, wenn man möchte, dass sich etwas ändert.

Zitat (von muecke1401):
Wir wohnen in einer Kleinstadt .


Ich wohne auch nicht grade in einer Metropole, aber Garagenmieten von ~ 50 € sind hier bereits seit Jahren Standard.


-- Editiert von spatenklopper am 28.11.2016 17:02

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von muecke1401):
Bei Wohnraum gibt es doch diese 30% in 3 Jahren Regelung, gilt das auch für Garagen ???


20 %, in manchen Städten/Regionen nur noch 15 %.

Aber Garagen sind keine Wohnräume.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Ich danke euch ganz herzlich

die Garagenmietverträge sind extra, also nicht mit unserem (Wohnraum) Mietvertrag gekoppelt.

Dann zahlen wir eben mehr... ich hab ja irgendwie schon viel eher damit gerechnet. Seit 18 Jahren dieselbe Miete, kann man nicht mosern.
Die Umstände wurden schon gemeldet und im Null komma nix wurde Abhilfe geschaffen.

Mir ging es wirklich nur ums Prinzip.

Gerade jetzt im Winter bin ich froh über diese Einzel-Garage, und das etwas ältere Modell sowieso...

Danke

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