Mieterhöhung bei Neuamietung: Grenze?

26. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
AlexanderLux73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung bei Neuamietung: Grenze?

Hallo,

meine Frau und ich suchen seit einigen Monaten eine Wohnung. Diese Woche haben wir endlich was gefunden und nun will die Hausverwaltung jedoch die Miete um 12,11% erhöhen. Die Mietpreise in der Umgebung sind 5,20Euro/qm und die Wohnung die wir mieten würden, würde dann 8,44Euro/qm kosten. Ist das legitim?

sicherlich gibt es dieses Thema schon irgendwo, aber ich habe auf die schnelle leider nichts gefunden. Wäre toll, wenn uns jemand weiterhelfen könnte!

Danke,
Alex

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Stellt sich die Frage, auf was sich die 5,20 EUR beziehen ?
Mietspiegel ? Dann sind darin tolle Wohnungen mit 10EUR/qm genauso enthalten wie Absteigen für 3,50 EUR/qm.



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#2
 Von 
AlexanderLux73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

die 5,20Euro/qm gibt den Durchschnittswert der Kaltmiete pro qm in der Umgebung an. Da können natürlich auch 10Euro/qm-Wohnung dabei sein. Den Wert habe ich von Immobilien-Scout24.

Was aber ne Rolle spielt ist die Differenz von 63% zwischen den Mietpreisen pro qm in der Umgebung und unserer "Traum"-Wohnung.

Mir geht es primär darum, ob der Vermieter die Miete bei Neuanmietung einfach um 12% erhöhen kann.

Danke für die Hilfe!!

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Kann er.

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#4
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Du musst ja nicht unterschreiben.

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#5
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Normalerweise ist es so, dass Differenz zur "ortsüblichen Vergleichsmiete" grösser 20% sich im sogenannten "Ordnungswidrigkeitsbereich" bewegt, ab 50% und darüber sich im "Wucherbereich" d.h. unter gewissen Umständen strafbar sein kann.

ALLERDINGS.....

1. Das oben Gesagte bezieht sich auf Bestandsmieten !

2. Bei Neuvermietung müssen noch bestimmte Faktoren wie das Ausnutzen der Notlage/Unerfahrenheit des Mieters und/oder Wohnungsknappheit in einzelnen Segmenten dazukommen, damit eine Ordnungswidrigkeit oder Wucher überhaupt festgestellt werden kann !

3. Der "Mietspiegel" im immoscout24.de ist [color=red]keine ortsübliche Vergleichsmiete im Sinne des oben genannten Gesetzes [/color]

Fazit:

Preis akzeptieren oder andere Wohnung suchen.

Durch bzw. nach Anmietung dann später den Preis reduzieren zu wollen halte ich nicht für aussichtsreich bzw. für sehr gefährlich !!!

-- Editiert Barni Gröllheimer am 26.09.2012 15:13

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#6
 Von 
AlexanderLux73
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@Barni
vielen Dank für die Antwort.
Zu 3. Habe den Mietspiegel auf der Stadt-Homepage ausgerechnet. 5,18Euro/qm Mittelwert.

Fazit: Ich werde mal mit dem Vermieter reden. Falls er stur bleibt wird halt nix unterschrieben.

Aber schon heftig, dass die Vermieter die Preise nach ihrem Belieben in die Höhe treiben können.

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#7
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Der Mittelwert eines Mietspiegels sagt nahezu nichts aus. Er taugt vielleicht grade zu einem Vergleich zwischen den Städten und sagt mir z.B. dass es sich ganz sicher nicht um München handelt (oder um F, S, HH o.ä.)

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

So wie sie das geschildert haben ist das legal !

Klug für den VM ist die Strategie nicht unbedingt, da bei hohen Mieten (in Relation zu anderen "Vergleichsmieten") die Fluktuation wesentlich höher ist und damit auf die "Rendite" drückt....

Dennoch, manchen VM ist das egal....

-- Editiert Barni Gröllheimer am 26.09.2012 15:42

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Natürlich ist es klug vom Vermieter. Was denn sonst? Ist doch viel schwieriger, aus einem bestehenden Mietvertrag heraus die Miete zu erhöhen als vor Abschluss eines Vertrages. Dann hat man erst einmal für etliche Jahre Ruhe.

Abgesehen davon ist ein Durchschnitts-Qm-Preis überhaupt nicht aussagekräftig. Der umfasst nämlich alles: die Absteige ohne Bad und die Luxuswohnung mit eigenem Swimming-Pool.

wirdwerden

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#11
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)


Siehe auch:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wucher.htm


20%/50% Grenze ???

wie ich schon bereits ausführte, so einfach ist das nicht, eine Strafbarkeit/OWI hängt von mehrerern Bedingungen ab.

Zentraler Punkt ist u.a. was genau ist die ortsübliche Vergleichsmiete (jeder Mietspiegel, soweit vorhanden, hat andere Kriterien)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Verträge sind verhandelbar und ergeben sich aus Angebot und Nachfrage. Solange der VM Mieter für die Wohnung bekommt, kann er eigentlich nehmen, was er will. So schnell ist Mietwucher nicht nachweisbar und es müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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