Mieterhöhung bei Untermiete

20. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
MrsNice
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung bei Untermiete

Hallo ihr Lieben.

Ich war Untermieterin einer Wohnung mit festgesetzten schriftlichen Mietvertrag wo eine feste monatliche Miete festgesetzt war.
3 Monate später gab es eine Mieterhöhung über 80 Euro ohne wirkliche Begründung,nur,das die Energiepreise gestiegen wären?
Schriftliche Nachweise wurden mir vorenthalten.

Die Hauptmieterin hat vor mir 5 Jahre in der Wohnung gelebt,ich 2 Jahre als Untermieterin.
Nun verlangt Sie von mir die Renovierung(streichen) aller Räume sonst würde die Kaution einbehalten werden .

Ist das denn alles rechtens?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116045 Beiträge, 39202x hilfreich)

Zitat (von MrsNice):
3 Monate später gab es eine Mieterhöhung über 80 Euro ohne wirkliche Begründung,nur,das die Energiepreise gestiegen wären?

Und diese wurde akzeptiert?
Gestiegene Energiepreise sind ja jetzt nicht unwirklich ...



Zitat (von MrsNice):
Nun verlangt Sie von mir die Renovierung(streichen) aller Räume sonst würde die Kaution einbehalten werden

Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Was konkret wäre hier den die Rechtsgrundlage für das verlangen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9658 Beiträge, 4401x hilfreich)

Zitat (von MrsNice):
3 Monate später gab es eine Mieterhöhung über 80 Euro ohne wirkliche Begründung,nur,das die Energiepreise gestiegen wären?
Wenn du das fast 2 Jahre gezahlt hast, dann kannst du das Geld nicht mehr zurückholen. Aber nein, rechtmäßig war das nicht. Du hättest nicht zustimmen müssen.

Zitat (von MrsNice):
Nun verlangt Sie von mir die Renovierung(streichen) aller Räume
Das ist sehr wahrscheinlich nicht rechtens. Nach 2 Jahren Mietzeit schuldet ein Mieter normalerweise keinerlei Schönheitsreparaturen. Und ohne besondere Vereinbarung, die dann auch noch wirksam sein müsste, hat ein Untermieter eines einzelnen Zimmers mit den Schönheitsreparaturen der Gemeinschaftsräume gleich gar nichts zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

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