Hallo ihr Lieben.
Ich war Untermieterin einer Wohnung mit festgesetzten schriftlichen Mietvertrag wo eine feste monatliche Miete festgesetzt war.
3 Monate später gab es eine Mieterhöhung über 80 Euro ohne wirkliche Begründung,nur,das die Energiepreise gestiegen wären?
Schriftliche Nachweise wurden mir vorenthalten.
Die Hauptmieterin hat vor mir 5 Jahre in der Wohnung gelebt,ich 2 Jahre als Untermieterin.
Nun verlangt Sie von mir die Renovierung(streichen) aller Räume sonst würde die Kaution einbehalten werden .
Ist das denn alles rechtens?
Mieterhöhung bei Untermiete
20. Juli 2023
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Frage vom 20. Juli 2023 | 23:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung bei Untermiete
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#1
Antwort vom 21. Juli 2023 | 00:31
Von
Status: Unbeschreiblich (116045 Beiträge, 39202x hilfreich)
Zitat3 Monate später gab es eine Mieterhöhung über 80 Euro ohne wirkliche Begründung,nur,das die Energiepreise gestiegen wären? :
Und diese wurde akzeptiert?
Gestiegene Energiepreise sind ja jetzt nicht unwirklich ...
ZitatNun verlangt Sie von mir die Renovierung(streichen) aller Räume sonst würde die Kaution einbehalten werden :
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
Was konkret wäre hier den die Rechtsgrundlage für das verlangen?
#2
Antwort vom 21. Juli 2023 | 09:00
Von
Status: Unparteiischer (9658 Beiträge, 4401x hilfreich)
Wenn du das fast 2 Jahre gezahlt hast, dann kannst du das Geld nicht mehr zurückholen. Aber nein, rechtmäßig war das nicht. Du hättest nicht zustimmen müssen.Zitat3 Monate später gab es eine Mieterhöhung über 80 Euro ohne wirkliche Begründung,nur,das die Energiepreise gestiegen wären? :
Das ist sehr wahrscheinlich nicht rechtens. Nach 2 Jahren Mietzeit schuldet ein Mieter normalerweise keinerlei Schönheitsreparaturen. Und ohne besondere Vereinbarung, die dann auch noch wirksam sein müsste, hat ein Untermieter eines einzelnen Zimmers mit den Schönheitsreparaturen der Gemeinschaftsräume gleich gar nichts zu tun.ZitatNun verlangt Sie von mir die Renovierung(streichen) aller Räume :
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