Mieterhöhung bei keiner Heizung?

5. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Mineralwasser123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung bei keiner Heizung?

Guten Tag,

ich habe eine Mieterhöhung von meinem Vermieter erhalten. Meine Wohnung besitzt keine Heizung, aber einen Ofen.
Nach ein bisschen Recherche(Mieterberatung hatte ich auch angefragt) habe ich in einem Artikel gelesen, dass eine Mieterhöhung bei keiner verfügbaren Sammelheizung in der Wohnung nicht möglich sei. In unserem Haus leben ca. 30 Parteien und bei allen wurde eine Heizung eingebaut außer bei zwei(inkl. meiner).

Weiss da jemand was dazu?

Liebe Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Mineralwasser123):
habe ich in einem Artikel gelesen, dass eine Mieterhöhung bei keiner verfügbaren Sammelheizung in der Wohnung nicht möglich sei

In DE? Des wäre mir neu.
Auf welche Rechtsgrundlage hat man sich denn da bezogen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mineralwasser123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Auf welche Rechtsgrundlage hat man sich denn da bezogen?

Du, ich würde auch gerne wissen warum sie das in diesem Artikel behaupten.
Hier das Zitat und der dazugehörige Artikel...
"Mit dem Mietspiegel darf eine Mieterhöhung in seinem Fall nicht begründet werden – der gilt nämlich nur für Wohnungen mit Heizung."
http://https://www.merkur.de/leben/wohnen/eiskalt-erwischt-wohnung-ohne-heizung-zr-8802799.html

-- Editiert von Mineralwasser123 am 05.05.2022 16:24

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Mineralwasser123):
Du, ich würde auch gerne wissen warum sie das in diesem Artikel behaupten.

Das
Zitat (von Mineralwasser123):
dass eine Mieterhöhung bei keiner verfügbaren Sammelheizung in der Wohnung nicht möglich sei.

behaupten sie in dem Artikel aber an gar keiner Stelle.



Zitat (von Mineralwasser123):
"Mit dem Mietspiegel darf eine Mieterhöhung in seinem Fall nicht begründet werden – der gilt nämlich nur für Wohnungen mit Heizung."

Richtig. wenn es in München den Mietspiegel nur für Wohnungen mit Heizung gibt, dann fällt der weg.
Muss der Vermieter in München halt andere Gründe nehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3530 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig. wenn es in München den Mietspiegel nur für Wohnungen mit Heizung gibt, dann fällt der weg.

In vielen Städten gibt es gar keinen Mietspiegel und der gen. Mietspiegel gilt halt nur für Wohnungen mit Sammelheizungen. Das bedeutet jedoch nicht, dass es keine Mieterhöhung für Wohnungen mit anderen Heizsystem gibt.
Z. B. gibt es in München auch Etagenheizungen mit Gas.
Außerdem hat die TE doch eine Heizung, nämlich einen Ofen. Der gen. Fall in München hat gar keine Heizmöglichkeit.

-- Editiert von Loni12 am 05.05.2022 18:52

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