Guten Tag,
ich habe eine Mieterhöhung von meinem Vermieter erhalten. Meine Wohnung besitzt keine Heizung, aber einen Ofen.
Nach ein bisschen Recherche(Mieterberatung hatte ich auch angefragt) habe ich in einem Artikel gelesen, dass eine Mieterhöhung bei keiner verfügbaren Sammelheizung in der Wohnung nicht möglich sei. In unserem Haus leben ca. 30 Parteien und bei allen wurde eine Heizung eingebaut außer bei zwei(inkl. meiner).
Weiss da jemand was dazu?
Liebe Grüße
Mieterhöhung bei keiner Heizung?
5. Mai 2022
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Frage vom 5. Mai 2022 | 15:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung bei keiner Heizung?
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#1
Antwort vom 5. Mai 2022 | 16:09
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
Zitathabe ich in einem Artikel gelesen, dass eine Mieterhöhung bei keiner verfügbaren Sammelheizung in der Wohnung nicht möglich sei :
In DE? Des wäre mir neu.
Auf welche Rechtsgrundlage hat man sich denn da bezogen?
#2
Antwort vom 5. Mai 2022 | 16:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAuf welche Rechtsgrundlage hat man sich denn da bezogen? :
Du, ich würde auch gerne wissen warum sie das in diesem Artikel behaupten.
Hier das Zitat und der dazugehörige Artikel...
"Mit dem Mietspiegel darf eine Mieterhöhung in seinem Fall nicht begründet werden – der gilt nämlich nur für Wohnungen mit Heizung."
http://https://www.merkur.de/leben/wohnen/eiskalt-erwischt-wohnung-ohne-heizung-zr-8802799.html
-- Editiert von Mineralwasser123 am 05.05.2022 16:24
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#3
Antwort vom 5. Mai 2022 | 16:34
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
ZitatDu, ich würde auch gerne wissen warum sie das in diesem Artikel behaupten. :
Das
Zitatdass eine Mieterhöhung bei keiner verfügbaren Sammelheizung in der Wohnung nicht möglich sei. :
behaupten sie in dem Artikel aber an gar keiner Stelle.
Zitat"Mit dem Mietspiegel darf eine Mieterhöhung in seinem Fall nicht begründet werden – der gilt nämlich nur für Wohnungen mit Heizung." :
Richtig. wenn es in München den Mietspiegel nur für Wohnungen mit Heizung gibt, dann fällt der weg.
Muss der Vermieter in München halt andere Gründe nehmen.
#4
Antwort vom 5. Mai 2022 | 18:48
Von
Status: Bachelor (3530 Beiträge, 558x hilfreich)
ZitatRichtig. wenn es in München den Mietspiegel nur für Wohnungen mit Heizung gibt, dann fällt der weg. :
In vielen Städten gibt es gar keinen Mietspiegel und der gen. Mietspiegel gilt halt nur für Wohnungen mit Sammelheizungen. Das bedeutet jedoch nicht, dass es keine Mieterhöhung für Wohnungen mit anderen Heizsystem gibt.
Z. B. gibt es in München auch Etagenheizungen mit Gas.
Außerdem hat die TE doch eine Heizung, nämlich einen Ofen. Der gen. Fall in München hat gar keine Heizmöglichkeit.
-- Editiert von Loni12 am 05.05.2022 18:52
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