Hallo,
ich zog am 01.11.2010 in meine neue Wohnung ein.
Zum 01.01.2011 wechselte der Vermieter.
Nun kam jetzt eine Mietserhöhung, der ich bis zum 31.10. zustimmen soll.
Ich versuchte im Internet zu forschen aber finde unterschiedliche Aussagen, bzw. für mich nicht eindeutige Hinweise, was nun machbar wäre.
Mietserhöhungsgrund ist "Berufung auf den Mietspiegel und eben die Anpassung", dabei sagte mir dir vorherige Hausverwaltung die Miete wurde nun angepasst und ich hätte paar Jahre ruhe.
Ein Satz der mich noch etwas hoffen läßt lautete
Zitat: "Sind Sie neu in eine Wohnung eingezogen, so darf auch hier die erste Mieterhöhung frühestens nach 15 Monaten ergehen." (zitiert von http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/mietsteigerung/).
Da ich sehr eng mit meinen Mitteln begrenzt bin und die Erhöhung zwar im 20 % Bereich ist, aber mit 50 Euro mich schon sehr trifft (ich war zufrieden diese Wohnung zu haben) bin ich etwas deprimiert, muß ich ausziehen, oder ist die Mietserhöhung nicht rechtens und kann verzögert werden?
Daher meine allgemeine Frage, ist es nun nach 12 Monaten zulässig, oder erst nach 15 Monaten?
Ich hoffe auf Antwort, danke.
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-- Editiert am 10.08.2011 20:32
-- Editiert am 10.08.2011 20:44
Mieterhöhung durch neuen Vermieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



quote:
ist die Mietserhöhung nicht rechtens und kann verzögert werden?
Klar, um drei Monate.
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danke
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wenn ich zustimme soll sie zum 01.11.2011 zu zahlen sein.
Und bedeutet dies wenn es erst 3 Monate später zulässig ist das man solche Mieterhöhungsverlangen nicht beantworten muss, oder ist ein Widerspruch notwendig?
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-- Editiert am 10.08.2011 21:08
dann danke ich noch einmal für die Hilfe:-)
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wenn Sie dem Mieterhöhungsverlangen (falls es formal auch allen Ansprüchen genügt) nicht zustimmen, tritt die Mieterhöhung auch nicht in Kraft.
Es ist dann Sache des Vermieters auf Zustimmung zu klagen.
Wenn der Vermieter sich seiner Sache sicher ist und ein Prozessrisiko nicht scheut, wird er Klage einreichen.
Wenn er gewinnt, zahlen Sie die höhere Miete und die Kosten des Verfahrens, eventuell auch Anwaltskosten.
Wenn er verliert bleibt alles beim Alten, aber Sie werden dem Vermieter für immer ein "Dorn im Auge" bleiben.
Alternativ hat man ein Sonderkündigungsrecht wegen dem Mieterhöhungsverlangen.
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Von den Fristen mal abgesehen, womit wird denn die ME begründet ???
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Wie wäre es denn, statt solche Fragen zu stellen,erst einmal den Eingangsbeitrag zu lesen?
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ein ganz ein schlauer Nordlaender
eine simple "Berufung auf den Mietspiegel und eben die Anpassung" ist mit Sicherheit nicht ausreichend !
es müssen genaue Eingruppierungen bzw. konkrete Zahlen, auf die sich das Mieterhöhungsverlangen bezieht, vorhanden sein !
Wie gesagt, abgesehen von den Fristen, gibt es zahlreiche Fehlermöglichkeiten in der Begründung einer ME nach § 558 BGB
. Ist überhaupt ein qualifizierter Mietspiegel vorhanden oder gibt es einen einfachen Mietspiegel......
führt zu rechtlich unterschiedlichen Konsequenzen !
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quote:
Wie wäre es denn, statt solche Fragen zu stellen,erst einmal den Eingangsbeitrag zu lesen?
quote:Mietserhöhungsgrund ist "Berufung auf den Mietspiegel und eben die Anpassung"
Mit etwas nachdenken könnte man doch tatsächlich zu der Ansicht gelangen, das dies nur die laienhafte Zusammenfassung dessen sein kann was der TE verstanden haben will und der Vermieter dies wohl tatsächlich ganz anders formuliert hat...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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