Mieterhöhung einheitliches Mietverhältnis Stellplatz Erhöhung über Kappungsgrenze

16. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Mk-pax
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung einheitliches Mietverhältnis Stellplatz Erhöhung über Kappungsgrenze

Hallo habe sehr wahrscheinliche eine Garrage für die ein einheitliches Mietverhältnis gilt. Im Mietvertrag steht die Kaltmiete mit Betrag a und die Garrage mit Betrag b sowie die Betriebskosten und die daraus errechnete Gesamtmiete als Summe.

In der mir vorliegenden Mieterhöhung wird auf einen nicht erreichten Mietspiegel von x verwiesen.
Der Vermieter hat die Kaltmiete x1,2 gerechnet da seit länger als 4 Jahren die Miete nicht erhöht wurde.
Der Preis des Stellplatzes wurde aber im selben Schreiben seperat um mehr als 20 % erhöht.
Weiterhin wurde die Frist für die Zustimmung unzulässig auf eine Woche verkürzt.

Frage A ist die getrennte Erhöhung von Betrag A und B zulässig
Frage B ist wenn dies nicht zulässig ist Betrag A und B zusammenzurechnen als Kaltmiete und max 20% erhöhbar?
Frage C ist die Mieterhöhung damit komplett ungültig?
Frage D ist die Mieterhöhung ungültig da eine falsche Frist für die Zustimmung angegeben ist?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16807x hilfreich)

zu Frage A: Ja, dann müssen aber auch beide Mieterhöhungen getrennt begründet werden
zu Frage B: Die zusammengerechnete Miete darf um nicht mehr als 20% erhöht werden
zu Frage C: Nur wenn die Kappungsgrenze insgesamt überschritten wurde
zu Frage D: Nein, nur die Frist ist unwirksam.

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