Moin,
mal kurz eine Frage: Gibt es für die Mieten für einen Tiefgaragenstellplatz auch irgendwelche Beschränkungen, die Mieterhöhungen betreffen? Die Miete für meinen Stellplatz soll in drei Monaten verdoppelt werden (€25 -> €50). Ist sowas erlaubt? Auf dem Schreiben ist noch darauf hingewiesen, daß der Stellplatz und die Miete dafür nichts mit §558 usw. zu tun hat.
Danke
Mieterhöhung für Stellplatz
29. September 2004
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Frage vom 29. September 2004 | 11:56
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 1x hilfreich)
Mieterhöhung für Stellplatz
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 29. September 2004 | 12:05
Von
Status: Schüler (464 Beiträge, 185x hilfreich)
Da das kein Wohnraum ist, gelten auch nicht die einschlägigen Vorschriften für Mieterhöhungen (ortsübliche Vergleichsmiete usw.).
#2
Antwort vom 29. September 2004 | 12:18
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 1x hilfreich)
bei Garagen handelt es sich m.E. mietrechtlich um Geschäftsräume, was bedeutet, dass hier die besonderen Mieterschutzvorschriften, wie sie bei Vermietung einer Wohnung gelten, keine Anwendung finden. Da Du keinen Kündigungsschutz genießt, kann der Vermieter das Garagenmietvehältnis zum Zwecke der Anhebung der Miete aufkündigen.
Die Miete kann frei ausgehandelt werden; eine "Kappungsgrenze" gibt es hier nicht
Gruß
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