Mieterhöhung für Stellplatz

29. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dr-Kuulun
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Mieterhöhung für Stellplatz

Moin,

mal kurz eine Frage: Gibt es für die Mieten für einen Tiefgaragenstellplatz auch irgendwelche Beschränkungen, die Mieterhöhungen betreffen? Die Miete für meinen Stellplatz soll in drei Monaten verdoppelt werden (€25 -> €50). Ist sowas erlaubt? Auf dem Schreiben ist noch darauf hingewiesen, daß der Stellplatz und die Miete dafür nichts mit §558 usw. zu tun hat.

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 185x hilfreich)

Da das kein Wohnraum ist, gelten auch nicht die einschlägigen Vorschriften für Mieterhöhungen (ortsübliche Vergleichsmiete usw.).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BineOOO
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

bei Garagen handelt es sich m.E. mietrechtlich um Geschäftsräume, was bedeutet, dass hier die besonderen Mieterschutzvorschriften, wie sie bei Vermietung einer Wohnung gelten, keine Anwendung finden. Da Du keinen Kündigungsschutz genießt, kann der Vermieter das Garagenmietvehältnis zum Zwecke der Anhebung der Miete aufkündigen.

Die Miete kann frei ausgehandelt werden; eine "Kappungsgrenze" gibt es hier nicht

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

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